Thema: Aktuelle Herausforderungen kommunaler Archivarbeit: elektronische Langzeitarchivierung, Bestandserhaltung, Rechtsfragen
Auch wenn viele Verwaltungen noch lange nicht ‚durchdigitalisiert‘ sind, wie es so manche Digitalstrategien auf Bundesebene, Landesebene und kommunaler Ebene sowie E-Government-Gesetze fordern, hat die Zukunft längst begonnen: Der digitale Wandel ist da, und wenn sich Verwaltungen wandeln, müssen es die Archive auch tun. Es gibt keinen Weg zurück! Und wenn auch wohl noch Jahrzehnte vergehen werden, bis kommunale Verwaltungen gar keine Papierakten mehr, sondern nur noch digitale Unterlagen produzieren, so gilt gleichwohl auch für das kleinste Gemeindearchiv, dass der Anteil archivwürdiger digitaler Objekte immer weiter zunehmen wird. Insofern sind jetzt Weichenstellungen erforderlich, und die erste Arbeitssitzung wird sich dem Thema intensiv widmen.
Gegenstand der zweiten Arbeitssitzung wird dann die Bestandserhaltung sein: Archivgut ist in seiner Entstehungsform zu erhalten, das ist der archivgesetzliche Auftrag. Für Kommunalarchivarinnen und -archivare stellt sich dabei in der Regel die besondere Herausforderung, nur sehr knappe Ressourcen einsetzen zu können und auf die Unterstützung Dritter angewiesen zu sein. Denn welches Archiv hat schon eine eigene Restaurierungswerkstatt? In den Referaten soll es daher zum einen um Mittelakquise für Bestandserhaltungsprojekte gehen (nie waren die Voraussetzungen dafür so gut wie heute!) und zum andern auch um die strategischen Fragen: Wofür im weiten Feld zwischen Prävention und Restaurierung soll man die knappen Mittel einsetzen?
Der dritte Tag wird schließlich den Rechtsfragen gehören, die auch dank des digitalen Wandels aktueller denn je sind: Was fordert die EU-Datenschutzgrundverordnung den Archiven ab? Welche Chancen und Risiken sind mit der Präsenz der Kommunalarchive und ihrer Bestände im Netz verbunden? Und schließlich die Frage des Open Access: Wie weit können, dürfen und müssen die Archive sich öffnen? Der Werkzeugkasten in Gestalt von Lizenzen existiert, er muss ‚nur‘ angewendet werden!
Anmeldungen werden bis zum 4. November 2019 an das LWL-Archivamt für Westfalen erbeten.