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Forum Rechtsfragen im Archiv: Das E-Governmentgesetz NRW

18. September 2018

| €25

VORTRAG mit DISKUSSIONSRUNDE

Am 16. Juli 2016 trat das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen – kurz das EGovernmentgesetz NRW – in Kraft. Es soll dazu beitragen, die öffentlichen Verwaltungen an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen und die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und den Verwaltungen zu flexibilisieren und zu vereinfachen. Während

es für die Landesverwaltung einige fest terminierte Vorgaben gibt, gelten für die Gemeinden und Gemeindeverbände größere Spielräume. So sind die Landesbehörden verpflichtet, die elektronische Aktenführung bis 2022 und die elektronische Vorgangsbearbeitung bis 2031 umzusetzen. Obwohl die Gemeinden aufgrund der Rechte der kommunalen Selbstverwaltung diesen Zeitplänen nicht unterworfen sind, bleibt es das Ziel, elektronisches Verwaltungshandeln in allen Behörden voran zu bringen. Dazu zählen z. B. die Sicherstellung eines elektronischen Zugangs zur Verwaltung, Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger auf elektronischem Wege mit der Verwaltung zu kommunizieren und elektronische Bezahlverfahren. Der Weg in die digitale Verwaltung wirkt sich also einerseits auf die Art der Aufgabenwahrnehmung von Behörden und damit von Archiven aus, andererseits kann es aber auch zu einer grundsätzlichen Verschiebung der Archivaufgaben kommen.

Die Teilnehmenden an diesem Forum können gern spezielle Rechtsfragen vortragen.

Details

Datum:
18. September 2018
Eintritt:
€25
Webseite:
https://ems.lvr.de/tms/frontend/index.cfm?l=1829&modus=

Veranstalter

LVR-Archivberatungs- und Fortbildungszentrum
Webseite:
http://www.fortbildungszentrum.lvr.de

Veranstaltungsort

LVR, Horion-Haus
Hermann-Pünder-Straße 1
Köln, NRW 50679 Deutschland
+ Google Karte
Telefon:
02234 9854-313
Webseite:
http://www.afz.lvr.de/