Alles ins Netz?! Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Bereitstellung digitalen und digitalisierten Kulturguts im Internet
Vortrag mit Diskussionsrunde
Thema
Ob mit Hilfe von Digitalisierungsprojekten oder „on demand“, die Menge der digital verfügbaren Archivunterlagen und Museumsbestände in den Gedächtniseinrichtungen steigt. Mit dem durch das Internet ermöglichten universalen Zugang zu Daten wandeln sich die Rollen der Protagonisten. Während einerseits die Nutzer bequemen und allumfassenden Zugang zu Kulturgut einfordern, müssen die Institute als Verwahrer schrittweise ihre Kontrolle über das Kulturgut aufgeben. Dafür erlangen andererseits die an der Entstehung des Kulturguts sei es als Urheber, Fotoobjekt oder Datensatz in Meldeunterlagen beteiligten Personen mehr Einfluss. Plötzlich sind Materialien, an deren Entstehung sie beteiligt waren, nicht mehr nur exklusiv oder in kleiner Auflage für Experten zugänglich sondern in atemberaubender Geschwindigkeit für die ganze Welt.
Digitalisierungsprojekte und der anschließende Umgang mit den digital vorliegenden Unterlagen erfordern also von den Gedächtniseinrichtungen mehr als guten Willen. Sie sollten ein wachsames Auge auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Datenschutz aber auch dem Recht auf Zugang zu Informationen haben. Hinzu kommen internationale Regelungen, die aus dem Internet selbst erwachsen sind, wie die Creative-Common-Lizenzen. Zur digitalen Strategie der Institute gehört also unabdingbar die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Zugang zum kulturellen Erbe auf einen sicheren digitalen Weg zu leiten und nicht aus der Befürchtung juristischer Fallgruben auf analogen Pfaden zu verharren.
Fragen
– Was ist zu beachten, wenn Bestände von Kultur- und Gedächtniseinrichtungen digitalisiert und im Internet verfügbar gemacht werden sollen?
– Welchen Einfluss haben Urheber auf die Veröffentlichung von digitalisiertem Kulturgut, das sich nicht mehr in ihrem Eigentum befindet?
– Wie kann originäres Material der Gedächtniseinrichtung vor missbräuchlicher Nutzung im Internet geschützt werden?
– Welche Rechte haben Dritte, deren persönliche Daten oder Abbilder Inhalt des digitalisierten Kulturguts sind?
Ziele
– Einführung in die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung digitalen und digitalisierten Kulturguts im Internet
– Kenntnis der für Digitalisierungsprojekte relevanten urheberrechtlichen Fragen
– Kenntnis der für Digitalisierungsprojekte relevanten Bereiche des Persönlichkeitsrechts und des Datenschutzes
– Hinweise zur Entstehung und Anwendung von Creative-Common-Lizenzen
Zielgruppe
– Archivarinnen und Archivare aller Archivsparten
– Mitarbeitende in Museen, Bibliotheken und anderen Gedächtniseinrichtungen
mit originären Beständen
– Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Öffentlichkeitsarbeit von Kultur- und Gedächtniseinrichtungen
Referent
Dr. Paul KLIMPEL
iRights.Law
Anmeldeschluss
12.10.2017