Workshop
Das Universitätsarchiv der Universität Bayreuth, in Verbindung mit der (künftigen) Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerbsrecht an der Universität Bayreuth und dem Archiv der Max-Planck-Gesellschaft lädt ein zu dem Workshop „Juristische Kollisionen bei der Archivnutzung? Urheberrecht und Nutzerverhalten im Wissenschaftsarchiv“.
Der eintägige Workshop findet am Campus der Universität Bayreuth im Tagungszentrum des Studentenwerks Oberfranken, Universitätsstraße 30, am 14. April 2016 statt.
Der Workshop setzt die Veranstaltung des Archivs der Max-Planck-Gesellschaft und des Staatsarchivs Hamburg, die im Februar 2015 in Berlin mit einem Schwerpunkt auf Fragen des Eigentumsrechts an Archivgut privater Provenienz stattgefunden hat (Rückschau), unter anderem Blickwinkel fort. Im Mittelpunkt sollen nun Fragen im Zusammenhang mit der Nutzbarmachung und Nutzung stehen. Eingeladen sind alle interessierten Vertreter von Archiv- und Sammlungsgut verwahrenden Einrichtungen, unabhängig davon, ob sie an der Vorgängerveranstaltung teilgenommen haben oder nicht.
Teilnahmegebühr: 20 Euro pro Person (bar vor Ort)
Anmeldung
Anmeldungen sind ab dem 1. Oktober beim Universitätsarchiv möglich. Bitte verwenden Sie dafür das folgende Formular und schicken es per E-Mail an: archiv@uni-bayreuth.de
Programm
9:00 – 9: 30
Begrüßung
Prof. Dr. Stefan Leible
(Präsident der Universität Bayreuth)
9:30 – 10:00
Einleitung
Zusammenfassung des Vorgängerworkshops und offen gebliebene Fragen
(Dr. Kristina Starkloff, Archiv der Max-Planck-Gesellschaft, Berlin)
Rechtliche Fragen zur Nutzbarmachung, Nutzung und Verwertung von Archivgut – Schwerpunkt
Hochschularchive
(Karsten Kühnel, M.A., Universitätsarchiv Bayreuth)
10:00 – 13:00
1. Arbeitssitzung
Urheberrecht in der wissensbasierten Gesellschaft – Rahmenbedingungen für Archive
(Prof. Dr. Michael Grünberger, Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerbsrecht, Universität Bayreuth)
Diskussion
Kaffeepause (20 min)
Freier Zugang zu digitalen Archiven und
Sammlungen – muss das eine Utopie bleiben?
(Thomas Hartmann, LL.M., Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, München)
Diskussion
13:00 – 14:00
Mittagspause
(Catering im Tagungsgebäude)
14:00 – 16:00
2. Arbeitssitzung
Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischen Praxis – Fallbeispiele und Lösungsansätze
(Andreas Nestl, Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns, München)
Diskussion
16:00 – 16:15
Kaffeepause
16:15 – 16:45
Abschlussdiskussion und Zusammenfassung
Abstracts der Referenten:
Prof. Dr. Michael Grünberger (Universität Bayreuth):
Urheberrecht in der wissensbasierten Gesellschaft – Rahmenbedingungen für Archive
Das Urheberrecht bestimmt über den Zugang und die Verbreitung von Wissen in anderen sozialen Teilsystemen. Zur Kollision mit den Nutzererwartungen kommt es insbesondere im Wissenschaftssystem. Das betrifft insbesondere die Rolle der Informationsintermediäre. Dazu zählen neben den – zur Zeit im Vordergrund stehenden Bibliotheken – auch die Archive. Die technischen Möglichkeiten der Archive, urheberrechtlich geschützte Gegenstände für sich zu nutzen und ihren Nutzern zugänglich zu machen, greifen vielfach in Ausschließlichkeitsbefugnisse der Rechteinhaber sein. Der Beitrag wird den urheberrechtlichen Rahmen für diese Nutzungen skizzieren und dabei einen Schwerpunkt darauf legen, ob und inwieweit einzelne Handlungen von Zugangsregeln, insbesondere Schranken, erfasst sind.
Thomas Hartmann, LL. M. (Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb sowie Max Planck Digital Library München, Humboldt-Universität zu Berlin):
Freier Zugang zu digitalen Archiven und Sammlungen – muss das eine Utopie bleiben?
Nach traditionellem Rechtsverständnis bezweckt das Urheberrecht den Schutz von Urhebern/innen. In den letzten Jahren verstärken sich die Erwartungen von Wissenschaft, Bürgergesellschaft, Politik, (öffentlichen) Mittelgebern und einzelnen Nutzergruppen an die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit digitaler und digitalisierter Bestände. Die dafür bislang ausgewiesenen rechtlichen Argumente und Instanzen beleuchtet der Vortragende und geht darauf ein, inwieweit juristische Zugangsstandards für Bibliotheken, Wissenschaft oder Behörden übertragen werden können. Der Beitrag stellt dar, wie blockierend sich Fehlentwicklungen des Urheberrechts auf Zugang und Nachnutzungen auswirken. Zugleich soll mit den Teilnehmern/innen kritisch reflektiert werden, welche Bedeutung das Urheberrecht mit Blick auf andere Entscheidungsparameter tatsächlich entfaltet.
Andreas Nestl (Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns):
Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischen Praxis – Fallbeispiele und Lösungsansätze
Der Umgang mit dem Urheberrecht in der Archivarbeit stellt sich häufig als ein Lavieren zwischen Rechtssicherheit und der Tradition sowie des Verständnisses der eigenen Institution als Dienstleister für Wissenschaft und Forschung dar. Zu den traditionellen Tatbeständen der Vorlegbarkeit, Ausstellung und Vervielfältigung geschützter Werke in Archivbeständen sind mit technischer Fortentwicklung und dem einhergehenden Erwartungshorizont im Zuge des Digitalisierungszeitalters neue Nutzungsformen, aber auch neue Fragestellungen hinzugetreten. Der Beitrag beleuchtet in exemplarischen Falldarstellungen die Anwendbarkeit urheberrechtlicher Schutznormen und Schranken und entwickelt Ansätze zur Lösung in Kollisionsfällen mit dem Auftrag der Bereitstellung und Nutzbarmachung von Archivgut. Die Teilnehmer sollen dabei anhand praktischer Beispiele zur eigenständigen Bearbeitung von Sachverhalten mit urheberrechtlicher Relevanz ermuntert werden.
Begleitende Beiträge
Vorbereitende und begleitende Beiträge sind außerdem auf dem Weblog der Universität „UniBloggT“ unter dem Schlagwort „Urheberrecht“ zu finden: http://unibloggt.hypotheses.org/