Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen an nordrhein-westfälischen Hochschulen

Eine Arbeitsgruppe innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Hochschularchive NRW hat im Jahr 2016 Empfehlungen für Aufbewahrungsfristen an nordrhein-westfälischen Hochschulen erarbeitet, die mittlerweile veröffentlicht sind und zum Download bereitstehen. Es handelt sich um zwei Dokumente, wobei sich das eine direkt an die aktenführenden Stellen richtet, das andere – ergänzt um Bewertungsentscheidungen – an die Hochschularchive. Die Empfehlungen, die eine weitgehend vollständige Auflistung von typischen an Hochschulen entstehenden Unterlagen enthalten, wurden bereits an mehreren Einrichtungen in NRW als Grundlage für die Verabschiedung offizieller Richtlinien für die Schriftgutverwaltung herangezogen.

Downloads:

Die Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft Hochschularchive NRW bittet um die Mithilfe von Kolleginnen und Kollegen, um diese Empfehlungen weiter zu vervollständigen und im Falle sich ändernder rechtlicher Rahmenbedingungen zu aktualisieren.

Kontakt:
AG Aufbewahrungsfristen der Arbeitsgemeinschaft Hochschularchive NRW:
Elke Donath, Universitätsarchiv Duisburg-Essen (elke.donath@uni-due.de)
Dr. Bettina Frindt, Archiv der FH Aachen (archiv@fh-aachen.de)
Katja Lievertz, Historisches Archiv der TH Köln (katja.lievertz@th-koeln.de)
Martin Löning, Universitätsarchiv Bielefeld (martin.loening@uni-bielefeld.de)

(Hinweis von Dr. Hendrik Friggemann,
Uniarchiv Universität Duisburg-Essen)

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