In seiner Plenarsitzung vom 11. September 2014 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen in 2. Lesung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen und den Änderungsantrag der Piratenfraktion das Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen (Drucksache 16/5774 vom 6.5.2014) verabschiedet.
Die Geltungsdauer des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzes wird verlängert. Außerdem werden Regelungen, die bisher nur für das Landesarchiv gegolten haben, auf die Kommunalarchive übertragen.
Ein Passus, der den Verkauf von nichtamtlichem Sammlungsgut aus kommunalen Archiven ermöglicht, wurde trotz Kritik von Archivaren und Verbänden nicht geändert.
Gesetzlich vor einem Verkauf geschützt sind in kommunalen Archiven in NRW weiterhin nur amtliche Unterlagen aus Behörden, nicht aber private Nachlässe, etwa von bedeutenden regionalen Persönlichkeiten.
Quelle: Landtag NRW, 11.9.2014; Borkener Zeitung, 12.9.2014