Deutsches Filmregister eingerichtet

Um das deutsche Filmerbe zu sichern, müssen Filmproduzenten künftig ihre neuen Filme beim Bundesarchiv registrieren – im neu eingerichteten Deutschen Filmregister. Am 4.7.2013 trat die Novelle des Bundesarchivgesetzes in Kraft, wonach Hersteller deutscher Kinofilme verpflichtet sind, ihre neuen Filme innerhalb eines Jahres zu registrieren. Die Anwendung wurde durch die Firma Opitz Consulting realisiert.

Zur zentralen Registrierung für deutsche Kinofilme erklärte Kulturstaatsminister Bernd Neumann: „Die Pflichtregistrierung für alle deutschen Kinofilme ist ein wichtiger Meilenstein zur umfassenden Sicherung unseres Filmerbes. Das Bundesarchiv hat dazu das Deutsche Filmregister eingerichtet und für die Registrierung freigeschaltet. Filme sind als Teil unserer Kultur und als Zeitdokumente von herausragendem historischen und dokumentarischen Wert. Umso wichtiger ist es, das nationale Filmerbe in seiner Vielfalt zu erhalten und künftigen Generationen zugänglich zu machen. Mit der Einführung der gesetzlichen Pflichtregistrierung macht die Bundesregierung deutlich, dass sie die Sicherung des nationalen Filmerbes als kulturelle Langzeitaufgabe ernst nimmt und weiter verfolgt.“

Das novellierte Bundesarchivgesetz beinhaltet die Verpflichtung für die Hersteller deutscher Kinofilme, ihre Filme innerhalb eines Jahres nach der ersten öffentlichen Aufführung oder Fertigstellung zu registrieren. Dabei wird auch vermerkt, an welchem Ort sich eine technisch einwandfreie archivfähige Kopie des jeweiligen Kinofilms befindet. Die Daten zu den Filmen werden im neuen Deutschen Filmregister beim Bundesarchiv erfasst. Damit werden sämtliche deutsche Kinofilme – unabhängig davon, ob sie öffentlich gefördert wurden oder nicht – von jetzt an im Bundesarchiv als dem zentralen Filmarchiv registriert.

Somit entsteht erstmals eine lückenlose, einheitliche und an einer Stelle gebündelte Übersicht aller öffentlich aufgeführten und für das Kino bestimmten deutschen Filme. Dies ist ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung des Filmerbes im Bundesarchiv als dem zentralen deutschen Filmarchiv.

Links:

Zur Startseite: Zentrale Registrierung für deutsche Kinofilme

Zum Wortlaut des Bundesarchivgesetzes

Kontakt:
Bundesarchiv
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Telefon: 03018 / 7770 – 936
pflichtregistrierung-film@bundesarchiv.de

Quelle: www.bundesregierung.de, 6.7.2013; Bundesarchiv, Pressemitteilung.

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