Das Bundeskabinett hat am 31. Oktober 2012 eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme beschlossen. Eine entsprechende Regelung wird in das Bundesarchivgesetz eingefügt. Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte dazu: „Kinofilme sind ein wichtiges Kulturgut. Als lebendiger Spiegel der Gesellschaft sind sie zugleich auch einzigartiges Zeugnis unserer Geschichte, das für die nachfolgenden Generationen erhalten werden muss. Daher liegt es im öffentlichen Interesse, das deutsche Filmerbe durch eine Pflichtregistrierung lückenlos zu erfassen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Sicherung des Filmerbes im Bundesarchiv als dem zentralen nationalen Filmarchiv.“
Die Hersteller werden künftig verpflichtet, detaillierte inhaltliche und technische Angaben zu ihren Filmwerken zu machen, die in einem einheitlichen System dargestellt und verfügbar gemacht werden. Damit entsteht eine zentrale Datenbank über das deutsche Filmerbe. Das ist auch wichtig mit Blick auf die Digitalisierung, die die gesamte Medienlandschaft nicht zuletzt in Bezug auf die digitale Langzeitarchivierung vor große Herausforderungen stellt.
Der Gesetzentwurf trägt der im Koalitionsvertrag aufgegriffenen politischen Forderung Rechnung, das bereits bestehende Schutzniveau zur Sicherung des nationalen Filmerbes auszuweiten. Er sieht eine Pflicht für Hersteller deutscher Kinofilme vor, diese Filme in eine Datenbank beim Bundesarchiv einzutragen. Bislang wurden nur öffentlich geförderte Filme erfasst – und dies nur dezentral.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung 372, 31.10.2012