Kulturstaatsminister Bernd Neumann erklärte in der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages zur Bewahrung des Filmerbes am 8.2.2012: „Die Bundesregierung hat das Ziel, unser nationales Filmerbe für die Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu erhalten. Ohne die Digitalisierung unseres bedeutenden Filmerbes werden wir es künftig in der digitalen Medienwelt nicht mehr sehen können.
In einem ersten Schritt werden dem Bundesarchiv in diesem Jahr 230.000 Euro für die Digitalisierung von historischem Filmmaterial zur Verfügung gestellt. Durch das Projekt werden vor allem die technischen Voraussetzungen für die zeitgemäße Sichtung von altem Filmmaterial im Bundesarchiv geschaffen und damit künftige Verwendungen in Film- und Fernsehproduktionen ermöglicht. Darüber hinaus soll mit diesen Mitteln das historische Filmmaterial zum Ersten Weltkrieg digitalisiert werden, um es zum 100. Jahrestag des Beginns dieses schrecklichen Krieges im Jahr 2014 zur öffentlichen Nutzung bereitzustellen.“
„Als einen weiteren Anschub zur schrittweisen Digitalisierung deutschen Filmerbes werden zusätzlich schon in diesem Jahr sowohl der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung als auch der DEFA-Stiftung jeweils 100.000 Euro aus meinem Etat bereitgestellt“, fuhr der Kulturstaatsminister fort. „Diese Stiftungen zur Pflege des deutschen Filmerbes, für die der Bund eine besondere Verpflichtung sieht, haben wertvolle Filmbestände aus der Vor- und westdeutschen Nachkriegszeit bzw. der ehemaligen DDR.“ Darüber hinaus sieht der Kulturstaatsminister allerdings auch die Filmbranche in der Verantwortung. Wie bei der gemeinsamen Kraftanstrengung zur Digitalisierung der Kinoleinwände müsste die Filmwirtschaft über die von ihr finanzierte Filmförderungsanstalt einen substanziellen Beitrag dazu leisten, damit unser Filmerbe in den umgerüsteten Kinos weiterhin gezeigt werden kann.
Der Kulturstaatsminister erklärte mit Blick auf die Novellierung des Bundesarchivgesetzes weiter: „Der Bund hat beizeiten Vorkehrungen geschaffen, um unsere derzeit laufende Filmproduktion für die Zukunft zu erhalten. Mit der Verpflichtung zur Hinterlegung sämtlicher geförderter Filme, die seit 2004 besteht, haben wir bereits etwa 80 bis 90 Prozent aller seither hergestellten Filme erfasst. Um einen vollständigen Überblick der Filmproduktion in Deutschland zu erhalten, werden wir im Rahmen der zur Zeit laufenden Novellierung des Bundesarchivgesetzes mit zusätzlichen Mitteln des BKM zunächst eine Pflichtregistrierung einführen. Im Bundesarchiv werden zurzeit die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen.“
Die Novellierung des Bundesarchivgesetzes soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Pressemitteilung 42, 8.2.2012