Am 15. Mai 1959 führte die Offenburger Kriminalpolizei einen nicht alltäglichen Einsatz aus. Die Kripo-Beamten entfernten aus sieben öffentlichen Warenautomaten alle zum Kauf angebotenen Präservativpackungen. Das Jugendamt, die Schulleitungen, Kirchen und Frauenverbände atmeten auf. Endlich hatte Offenburg kondomfreie Straßen.
Kurz vor dem Polizeieinsatz hatte der Bundesgerichtshof ein Urteil gefällt, wonach "das Feilhalten von Gummischutzmitteln in Warenautomaten an öffentlichen Straßen oder Plätzen Sitte und Anstand verletze". Der Jugendwohlfahrtsausschuss nahm die per Eilfax eingegangene Entscheidung mit dem Bemerken zur Kenntnis, die Angelegenheit weiter im Auge zu behalten und darüber zu wachen, dass "keine Rückfälle eintreten". Einer der Betroffenen war der Drogist Wilhelm Litterst. Er betrieb die Burg-Drogerie in der Hauptstraße 17. Im Frühjahr 1954 hatte er sich entschlossen, das Warensortiment seines Verkaufsautomaten um ein neues Produkt zu erweitern. Neben Rasierklingen, Alleskleber, Binden und Puder fanden sich ab sofort auch Gummischutzartikel "in den bekannten grün-violetten Streifen" der Marke "Fromms". Der Drogist muss, so die Aussage einer ehemaligen Mitarbeiterin, sehr geschäftstüchtig gewesen sein. Immer, wenn sich die Kolping-Jugend in Offenburg traf, musste das Kondomfach aufgefüllt werden.
Das neue Verkaufsprodukt erregte bald den Unmut der städtischen Behörde. Litterst erhielt bald Post von dem städtischen Leiter des Wohlfahrts- und Jugendamtes, Stadtamtmann Josef Schulz. Dieser forderte ihn auf, seine Präservative zukünftig nicht mehr im Automaten zu verkaufen, sondern "zum Schutz der Jugend" diskret am Ladentisch. Das Jugendamt monierte, dass insbesondere Frauenorganisationen das Jugendamt auf die sittlichen Gefahren des Verkaufs von Präservativen hingewiesen hätten. Litterst lehnte die Forderung entrüstet ab. Das Städtische Jugendamt müsse gerade wegen der "Schutzbedürfnisse der Jugendlichen den automatischen Verkauf von Präservativen gutheißen". Es sei doch so, dass gerade Jugendliche in ihrer Unerfahrenheit in viel größerem Umfange als Erwachsene den Gefahren einer Infektion unterworfen seien. Das Jugendamt wolle jedoch aus moralischen Gründen den Verkauf aus Automaten unterbinden. "Es mag doch einmal offen ausgesprochen werden, dass die Jugend heute sehr viel früher und sehr viel öfter den Geschlechtsverkehr ausübt als das früher der Fall gewesen ist. An dieser Tatsache kann man nicht vorbeigehen, gleichgültig ob man darin ein Absinken der Moral sehen will oder nicht (…)."
Stadtamtmann Schulz reagierte auf das Nichteinlenken des Drogisten mit einer deutlichen Drohung: "Es wurden bei uns aus Ernst zu nehmenden Kreisen der Bevölkerung Stimmen laut, die auf eine Boykottierung Ihres Geschäfts und auf die Einleitung einer größeren Propaganda in dieser Hinsicht in Organisationen kirchlicher Verbänden von Mund zu Mund hinausliefen, abgesehen von der Inanspruchnahme der Presse (…). Vielleicht haben Sie inzwischen auch wahrgenommen, dass, für Sie unerklärlich, mancher Kunde bereits Ihr Geschäft meidet." Inzwischen schalteten sich Schulleiter und die Dreifaltigkeitspfarrei ein. Der dortige Pfarrer warnte in den Pfarrnachrichten die weiblichen Gläubigen vor der Burg-Drogerie. Litterst hatte sich nämlich in einer Briefkastenaktion direkt an die "Frauenwelt" gewandt. In einem Werbezettel soll er, so das Pfarrblatt, Dinge angepriesen haben, bei denen "jeder christlichen Frau die Schamröte ins Gesicht steigen müsse". Mütter beschwerten sich zudem, dass ihre Söhne Präservative mit nach Hause brachten und ihnen peinliche Fragen stellten. Im April 1955 stellte das Stadtjugendamt Strafanzeige gegen Litterst. Gleichzeitig wandte sich Stadtamtmann Schulz an die Abgeordneten des Kreises, um auf politischem Wege Druck aus zu üben. Bundestagsabgeordneter Rümmele, eigentlich Vorsitzender des Ausschusses für Verkehrswesen (!), gab das Anliegen an seinen Abgeordnetenkollegen Kemmer weiter, der den Ausschuss für Jugendfragen leitete. Auch in Lahr wurde Strafanzeige gegen einen Drogisten gestellt. Doch die geltende Rechtslage ließ eine Klage zu diesem Zeitpunkt nicht zu. Litterst ließ die Sache nicht auf sich beruhen und provozierte mit einem Tabubruch erneut die Behörden. Im Januar 1956 erhielt er weitere Strafanzeigen, weil er Minderjährigen "anstößige" Werbezettel mitgegeben haben soll. Darunter befand sich das Erotik-Werbeblatt "Ehedoktor" und Werbung für "französische Spezialitäten". Eine Kundin, die in der Burg-Drogerie lediglich eine Handcreme kaufen wollte, erhielt von Litterst eine Werbeschrift zum Buch "Kamasutra", das indische Lehrbuch der Liebe von Dr. Feyerabend.
Der Offenburger Präservativkonflikt war nicht auf die mittelbadische Kleinstadt begrenzt. In anderen deutschen Städten kam es bereits 1953 zu Aktionen der konservativen katholischen Jugend gegen öffentlich aufgestellte Kondomautomaten. Nach dem Untergang des Dritten Reiches verwandte die bundesrepublikanische Gesellschaft viel Energie auf die Reorganisation der sexuellen Beziehungen. Nach einer zunächst bemerkenswert freizügigen Debatte in den ersten Nachkriegsjahren folgte Anfang der 50er Jahre ein abrupter Schwenk hin zu einer konservativen Auffassung von Sexualität. Kondomautomaten auf der Straße oder beim Friseur waren während des Krieges noch normal. Erst Anfang der 50er Jahre entbrannte unter Juristen eine Debatte darüber, ob solche Automaten eine moralische Gefahr für die Jugend darstellten. Eine Flut von Sexratgebern forderte Frauen auf, sich wieder der männlichen Autorität zu unterwerfen und in der sexuellen Reinheit und Zurückhaltung ihr Wohl zu finden. Die Historikerin Dagmar Herzog räumt allerdings in ihrer Untersuchung über die Geschichte der Sexualität in Deutschland mit einem Mythos der 1968er-Zeit auf. Der Kampf christlich-konservativer Autoren und Politiker gegen eine freizügigere Sexualität sei, so Herzog, nicht als Beweis für die Verbindung von unterdrückter Sexualität mit dem Nationalsozialismus zu begreifen, wie dies seit Mitte der 1960er Jahre geschieht, sondern zu einem Hauptschauplatz der Debatte über die deutsche Vergangenheit, über Schuld, Moral und Ethik. Sie stellt die These auf, dass die Nationalsozialisten eine Lockerung der traditionellen Sexualmoral gefördert hätten und sich damit gegen die christlichen Werte gewandt hatten. So wurden insbesondere in den Kriegsjahren voreheliche Geschlechtsbeziehungen nicht mehr verpönt. Rassentheoretiker wie Hans Endres erklärten 1941, dass "wir in einer verbrecherischen Bigotterie groß geworden" seien, weil "die orientalische christliche Mentalität unsere gesunden germanischen Instinkte in Geschlechtsfragen unterdrückt" habe. Die Historikerin Anna Maria Sigmund betont in ihrer Veröffentlichung über die Sexualität im Dritten Reich, dass für die Nationalsozialisten Keuschheit und Jungfräulichkeit keine Rolle mehr gespielt hätten. Heterogene Beziehungen seien liberalisiert worden. Das Monopol der Ehe sei aufgebrochen worden. Mehrehen und Nebenehen standen zur Diskussion und die massive Förderung der Zeugung. Die Liberalisierung der sexuellen Beziehung der "reinarischen" Bevölkerung standen rassistische Maßnahmen gegenüber: So genannte "Artfremde" und "Volksfeinde" wie Juden und Homosexuelle sollten gnadenlos ausgemerzt werden. Die aus heutiger Sicht als progressiv bewertete Haltung des Drogisten Wilhelm Litterst wurde von den christlichen Konservativen im damaligen Kontext in die Nähe der NS-Sexualmoral gerückt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1959 bedeutete das vorläufige Ende des öffentlichen Präservativverkaufs. Wilhelm Litterst legte Revision ein und zog bis vor das Bundesverwaltungsgericht. Erst 1964 endete der Prozess mit der Ablehnung. Doch um den Ausgang interessierte sich keiner mehr. Am 1. Juni 1961 führte der Berliner Pharmakonzern Schering die Antibabypille in Deutschland ein. 1962 scheiterte eine Verschärfung des Sexualstrafrechtes am Widerstand liberaler Juristen und wurde einige Jahre später unter ganz anderen Prämissen vom Bundestag verabschiedet.
Wolfgang M. Gall
Der Autor ist promovierter Historiker und in Offenburg Leiter von Stadtarchiv und Museum im Ritterhaus. Auf diese Geschichte ist Wolfgang M. Gall bei Recherchen gestoßen. Ein Artikel in der Badischen Zeitung (BZ) über die Reaktionen auf die Einführung der Antibaby-Pille vor 50 Jahren (BZ vom 21. August 2010) hat ihn zur Niederschrift dieses Artikels für die Badische Zeitung vom 28. August 2010 angeregt (Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Vf.; Abb. "Pfarrnachrichten": Burgmeier, BZ).