Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, übergab am 12.9.2007 in Berlin dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Staatsminister Bernd Neumann, die Stellungnahme ihrer Behörde zu dessen Gedenkstättenkonzept. Wie andere Institutionen aus dem Bereich der Erinnerungspflege und Gedenkstätten auch, war die Bundesbehörde für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zu einer Stellungnahme zu dem am 4.7.2007 vorgestellten Konzept aufgefordert worden.
Die Bundesbeauftragte äußerte sich in Ihrer Stellungnahme ausführlich zu verschiedenen aufarbeitungspolitischen Gesichtspunkten, insbesondere zu jenen Fragen, die die Zukunft und den Auftrag der Behörde der Bundesbeauftragten betreffen.
Birthler verwies darauf, dass die BStU als eine temporäre Behörde konzipiert wurde. Zugleich aber warnte sie davor, funktionsfähige Strukturen der Aufarbeitung abzubauen, ohne dass gewährleistet ist, dass andere Institutionen und Träger an deren Stelle treten. Sie erwähnte auch, dass die Bildungsangebote der BStU für die Aufarbeitung der SED-Diktatur bundesweit und regional eine wichtige Rolle spielen und dass sie immer stärker in Anspruch genommen werden. Mit Blick auf nach wie vor bestehende Tendenzen, die SED-Diktatur zu verharmlosen, seien mehr, nicht weniger Aufarbeitungsanstrengungen gefragt. Solange Länder, Kommunen und Bildungsträger in diesem Themenbereich auf die fachliche Unterstützung, Fortbildung und Unterrichtsmaterialien der BStU angewiesen sind, sollte die BStU ihren gesetzlich festgelegten Aufarbeitungsauftrag weiterhin uneingeschränkt wahrnehmen können.
Im Zusammenhang des Vorschlags, die MfS-Aktenbestände mittelfristig in das Bundesarchiv zu überführen, sprach sich die Bundesbeauftragte dafür aus, zuvor die damit verbundenen rechtlichen – auch verfassungsrechtlichen – Fragen sorgfältig zu klären. Sie warnte vor falschen Hoffnungen auf erleichterten Aktenzugang für Forschung und Medien und verwies auf die geltende Rechtslage und die Rechtssprechung, insbesondere das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im so genannten Kohl-Verfahren.
Im Gespräch mit WELT ONLINE wehrt sich der Präsident des Bundesarchiv, Prof. Dr. Hartmut Weber, entschieden gegen die \“Spekulation\“, sein Archiv verletzte den Datenschutz. Bereits seit langem sei das Bundesarchiv mit der Benutzung von Informationen vertraut, die wie die Stasi-Unterlagen auf menschenrechtswidrige Weise entstanden seien, etwa Akten zur Euthanasie im Nationalsozialismus oder durch Gestapo-Folter erpresste Aussagen in Gerichtsunterlagen. Daher gebe es im Bundesarchiv schon lange Erfahrungen beim Ausgleich zwischen schutzwürdigen Belangen und den Interessen von Forschern. Dies könnte aber durchaus auch formal im Bundesarchivgesetz verankert werden.
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Quelle: BStU, Pressemitteilung, 12.9.2007; Die WELT, 12.9.2007; WELT Online, 14.9.2007