Parlamentarier verklagen Bundesministerien auf Akteneinsicht

Zwei Karlsruher SPD-Abgeordnete wollen der Verwaltung beim Abschied vom hierzulande jahrelang hoch gehaltenen Grundsatz des Amtsgeheimnisses Dampf machen. Jörg Tauss und Johannes Jung haben zu diesem Zweck die eigene Regierung wegen Nichterfüllung ihrer Pflichten nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes verklagt. 

Im Prozess des Medienpolitikers Tauss geht es um die vom Bundesverkehrsministerium geheim gehaltenen Verträge mit dem Maut-Konsortium Toll Collect. Jung ist gegen das Bundesinnenministerium gerichtlich zu Felde gezogen, da dieses ihm eine Kopie des Rahmenvertrages mit der privatisierten Bundesdruckerei GmbH zur Produktion elektronischer Reisepässe verweigerte.

Tauss erhofft sich von seiner Klage auch eine Fortentwicklung des IFG. Er beobachte, dass Regierungsstellen zunehmend in flapsiger, oberflächlicher oder überhaupt nicht mehr verwertbarer Form auf Informationsbegehren der Abgeordneten antworten. Geht es nach dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alexander Dix, haben die beiden Ministerien \“zu pauschal Geheimhaltungsbedürftigkeit reklamiert\“. Sollten Tauss und Jung in den Klageverfahren unterliegen, müsse das IFG nachgebessert werden. Schließlich gebe es unstreitig in beiden Fällen ein erhebliches öffentliches Interesse an den Verträgen. Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV), Michael Konken, assistierte, nach dem Gesetz müssten die Ministerien die gewünschten Auskünfte erteilen: \“Diese Form von Geheimniskrämerei verstößt gegen Geist und Buchstaben des IFG."

Quelle: heise online news, 10.8.2007

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