Am Dienstag hat der Grosse Rat, die Legislative des Kantons Aargau, das Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) in erster Lesung ohne Gegenstimme gutgeheißen. Das Gesetz, das in den meisten Schweizer Kantonen bereits existierte (siehe auch den Bericht vom 17.7.2005), bedeutet einen Paradigmenwechsel: Weg vom Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt, hin zum Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt.
Alle Amtstellen, staatlichen Institutionen und für den Staat tätige Private sind künftig von Amtes wegen verpflichtet zu informieren. Die Einsichtnahme in amtliche Dokumente und Behördenakten ist kostenlos, sofern kein Zusatzaufwand entsteht. Das Öffentlichkeitsprinzip wird in der Verfassung verankert.
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Quelle: limmattalonline, 13.12.2005