Die Informationen sind frei …

… wer konnte das erraten? Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Bundestag am 3. Juni ein "Informationsfreiheitsgesetz" beschlossen, das die Transparenz des Verwaltungshandelns gewährleisten soll. Bürger sollen künftig bessere Möglichkeiten haben, Bundesbehörden über die Schulter zu schauen. Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht jedem Deutschen die Akteneinsicht in Verwaltungsunterlagen. Ausgeschlossen sind die Landesverteidigung, der Kernbereich der Geheimdienste sowie die Finanzverwaltung. 

Mit dem Gesetz wird Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, zugleich die Aufgabe eines \’Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit\‘ übertragen. Rot-Grün sprach von einem großen Schritt für mehr Demokratie und Transparenz in Deutschland. Das Gesetz soll am 1. Januar 2006 in Kraft treten.

Ein Aktionsbündnis aus dem Netzwerk Recherche e.V., dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union in ver.di, der Humanistischen Union e.V. und Transparency International/Deutsches Chapter e.V. begrüßt das neue Recht auf Akteneinsicht. Das Bündnis von Journalisten- und Bürgerrechtsgruppen bezeichnet diese Entscheidung als notwendig und überfällig. \“Als einer der letzten Staaten in der Europäischen Union hat Deutschland endlich diese Reform gewagt und damit den obrigkeitsstaatlichen Zopf des Amtsgeheimnisses abgeschnitten\“, kommentierte der DJV-Vorsitzende Michael Konken die Entscheidung. \“Wir sind erleichtert, dass dieses wichtige Transparenzgesetz in der laufenden Legislaturperiode noch verabschiedet worden ist.\“ 

Als wichtiges Instrument der Korruptionsprävention lobte Transparency Deutschland das neue Gesetz: \“Wer mit öffentlicher Kontrolle rechnen muss, wird vor Machtmissbrauch eher zurückschrecken. Es ist deshalb wichtig, das Gesetz jetzt bekannt zu machen und für seine Nutzung zu werben\“, so Dr. Hansjörg Elshorst, Vorsitzender der deutschen Sektion von Transparency International. 

Frühere Versuche, ein IFG einzuführen, waren stets am Widerstand der Verwaltung gescheitert, obwohl das Reformprojekt 1998 und erneut 2002 in die Koalitionsvereinbarungen aufgenommen worden war. Daraufhin hatte das Aktionsbündnis aus Netzwerk Recherche, DJV, dju, Transparency International und Humanistischer Union im April 2004 einen eigenen Gesetzentwurf an Bundestagspräsident Thierse übergeben und an alle Abgeordneten verschickt. \“Offenbar war es nötig, den Gesetzgebungsprozess durch Druck aus der Zivilgesellschaft zu befördern\“, so Ulrike Maercks-Franzen, Geschäftsführerin der dju. Das Informationsfreiheitsgesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, kann aber mit einem Einspruch noch gestoppt werden – was nicht erwartet wird.

Quelle: RP Online, 4.6.2005; Pressemitteilung: direct/Netzwerk Recherche, 3.6.2005

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