Der Deutsche Bundestag wird in nächster Zeit die elektronische Einbringung und Verteilung von Drucksachen erproben. Eine Änderung der Geschäftsordnung ermöglicht künftig auch digitale und mit digitaler Signatur versehene Gesetzentwürfe, Anträge und Beschlussempfehlungen.
Sollte die Pilotierung positive Ergebnisse zeigen, könnte wie in Österreich auch in Deutschland ein elektronisches Gesetzgebungsverfahren bis hin zur elektronischen Publikation im Gesetzblatt auf den Weg gebracht werden. Anforderungen an die Archivierung sollen bereits in der Pilotierungsphase Berücksichtigung finden.
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http://dip.bundestag.de/btd/15/047/1504798.pdf
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