Reußen-Prozess um Immobilien-Rückgabe geht weiter

Nach mehr als neunmonatiger Unterbrechung wird der Prozess um Immobilien-Forderungen des durch die sowjetische Besatzungsmacht nach 1945 enteigneten Fürstenhauses Reuß im Dezember vor dem Verwaltungsgericht Gera fortgesetzt. Nach Informationen von MDR 1 Radio Thüringen will die Familie Dokumente aus russischen Archiven zur Enteignung präsentieren. Dabei geht es um eine so genannte Schutzliste. Vermögen, die auf dieser \“B-Liste\“ der sowjetischen Besetzungsmacht standen, waren von Enteignungen verschont. Das Fürstenhaus war auf einer \“B-Liste\“ im Moskauer Staatsarchiv vermerkt, nicht aber auf einem Papier im Weimarer Staatsarchiv

Die Reußen möchten erreichen, dass die Enteignung ihres Vorfahren Heinrich XLV. durch die sowjetischen Militärbehörden für unrechtmäßig erklärt wird. In diesem Fall müßten mehrere Immobilien in und um Gera zurückgegeben werden, darunter Schloß Osterstein. Das Adelshaus argumentiert, dass Erbprinz Heinrich XLV. außer der deutschen auch die englische Staatsbürgerschaft besessen habe. Er hätte damit nicht enteignet werden dürfen. 

Quelle: Die WELT, 16.11.2004

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