Die Stasi-Unterlagen über Alt-Kanzler Helmut Kohl bleiben laut dpa teilweise unter Verschluss. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab nur einen Teil der Akten frei und änderte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin aus dem vorigen Jahr. Laut Urteil des dritten Senats vom 23. Juni 2004 (BVerwG 3 C 41.03) dürfen besonders Informationen, die durch Abhörmaßnahmen in Privat- oder Diensträumen gewonnen worden sind, nicht weitergegeben werden. Erhebliche Einschränkungen sieht der Urteilsspruch auch für die Medien vor.
Die juristischen Auseinandersetzungen um die Herausgabe der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl hatten im Frühjahr 2000 begonnen. Nach Bekanntwerden der CDU-Spendenaffäre beantragten mehrere Journalisten Einsicht in die DDR-Geheimdienstunterlagen über den früheren Parteivorsitzenden in der Hoffnung auf Informationen über mögliche Geldflüsse an die Unionspartei.
In dem jahrelangen Streit um die Herausgabe von Kohls Stasi-Akten begann nun eine neue Runde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Richter hatten bereits im Jahr 2002 verfügt, dass der Inhalt der Akten unter Verschluss bleiben muss. Nach einer Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes hatte das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, dass die Papiere doch herausgegeben werden dürfen. Dieses Urteil wird nun in Leipzig überprüft. Die Richter müssen dabei entscheiden, ob das neue Stasi-Unterlagengesetz mit den Persönlichkeitsrechten vereinbar ist. Altkanzler Kohl will seine Stasi-Akten komplett sperren lassen, da er befürchtet, dass genau dies nicht der Fall sei.
Es sei nicht erkennbar, auf welchen Quellen das Material der DDR-Staatssicherheit beruhe, sagte Kohls Anwalt Thomas Hermes in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Informationen beispielsweise durch Abhörmaßnahmen gewonnen wurden.
Die Süddeutsche stellte eine Chronik des juristischen Streits über die Auslegung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zusammen:
- 6. April 2000 – Kohl beantragt Einsicht in die Akten zu seiner Person.
- 7. September – Kohl nimmt erstmals Einsicht in die Unterlagen.
- 8. November – Kohl fordert die Bundesbeauftragte Marianne Birthler über seinen Anwalt auf, die Stasi-Unterlagen über seine Person nicht vor Beendigung seiner Akteneinsicht herauszugeben.
- 27. November – Kohl klagt beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die Herausgabe der Akten.
- 2. April 2001 – Eine von Birthler erarbeitete neue Verwaltungsrichtlinie sieht im Kern eine Benachrichtigung von Personen vor, deren Akten herausgegeben werden sollen, damit sie die Unterlagen vorher kennen lernen können.
- 4. Juli – Das Verwaltungsgericht gibt der Klage Kohls statt und untersagt die Herausgabe der Akten über ihn. Birthler kündigt an, das Urteil anzufechten.
- 8. März 2002 – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.
- 4. Juli – Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP verabschiedet der Bundestag eine Novelle des Stasi-Akten-Gesetzes, das die Verwendung von Stasi-Akten über Prominente zu Forschungszwecken unter bestimmten Auflagen wieder ermöglicht.
- 12. Juli – Die Gesetzesnovelle passiert den Bundesrat. Kohl kündigt über seine Anwälte an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um die Herausgabe der Akten über ihn zu verhindern.
- 4. Oktober – Birthler klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Klärung, weil das gerichtliche Verbot der Aktenherausgabe auf dem nunmehr veralteten Stasi-Unterlagengesetz beruht, während das neue Gesetz die Herausgabe wieder zulasse.
- 17. September 2003 – Das Verwaltungsgericht urteilt, die Stasi-Unterlagen über Kohl dürfen grundsätzlich herausgegeben werden. Ein Verstoß gegen Grundrechte Kohls liege nicht vor. Die Sprungrevision wird zugelassen.
- 23. Juni 2004 – Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle: Deutsche Welle (DW), 23.6.2004; Süddeutsche Zeitung, 23.6.2004