Informationsfreiheit und Dopingakten

Erstmals werden jetzt umfangreiche Dopingdokumente, Stasi-Unterlagen sowie Berichte und Anklagen deutscher Ermittlungsbehörden in den USA in das Internet gestellt. Bislang unter Verschluss gehaltene Akten werden damit allgemein zugänglich: der Beginn eines neuen Informationszeitalters, fragt Udo Ludwig im SPIEGEL. Anders als in den USA, wo Ermittler z.T. sogar verpflichtet sind, Gerichtsakten im Internet zu veröffentlichen, gilt in Deutschland ein strengerer Schutz der Persönlichkeitsrechte. Sollte aber diese Methode Schule machen, werde sich der Umgang mit bisher unzugänglichen Papieren auch hier zu Lande grundsätzlich wandeln.

In den USA ist das Einstellen von Geheimakten ins Netz längst wissenschaftliche Praxis: Und so gelangen Dokumente – über www.lib.utexas.edu – dann auch wieder nach Deutschland. – Für den Dopingaufklärer Professor Werner Franke ist die virtuelle Rückkehr der Akten nur ein Stück Gerechtigkeit, so der SPIEGEL. Es könne doch nicht rechtens sein, sagt er, dass Opfer des Dopingsystems zeitlebens unter den Folgen litten und „ich über den Missbrauch der Wissenschaft durch die DDR nicht mehr wahrheitsgemäß schreiben und reden darf“.

Quelle: Udo Ludwig, Der SPIEGEL 19/2004, 3.5.2004

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