Historisches Stadtbuch bewahrt Bremer Recht

Dreimal ist Bremer Recht – diesen althergebrachten Spruch kennt in der Hansestadt nahezu jeder. Weniger bekannt ist dagegen, dass es ein „Bremer Recht“ seit 700 Jahren gibt.

Am 1. Dezember 1303 hatte der Rat angeordnet, das in Bremen gültige Recht aufzuschreiben – ein Meilenstein in der Entwicklung Bremens zur autonomen Kommune. Anlass genug für eine spannende Ausstellung „700 Jahre Bremer Recht“, die das Staatsarchiv Bremen vom 28. November bis zum 16. Januar in seinen Räumen präsentiert. Gezeigt werden wertvolle Staatsrechtshandschriften und Archivalien zur Geschichte des Bremer Rechts-und Verfassungslebens. Kernstück ist das so genannte Bremer Stadtbuch, die im Original erhaltene Stadtrechts-Handschrift von 1303/1304.

Das „Bremer Recht“ fasste lokale Rechtstraditionen zusammen und nahm auch auswärtige Einflüsse auf – etwa das Hamburger Recht oder den Sachsenspiegel. Bis ins 19. Jahrhundert hinein war es im Kern die gültige Grundlage des Bremer Rechts- und Verfassungslebens.

Die Ausstellung ist dienstags und mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr, freitags bis 15 Uhr und sonnabends von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Der Eintritt ist frei.

Kontakt:
Staatsarchiv Bremen
Am Staatsarchiv 1
28203 Bremen
Fon: 0421 / 361-6221
Fax: 0421 / 361-10247
zentrale@staatsarchiv.bremen.de

Quelle: Nordwest-Zeitung, 17.11.2003

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