Am 17. September wird das Berliner Verwaltungsgericht über die juristische Auseinandersetzung zwischen dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl und der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, verhandeln.
Im Oktober 2002 hatte Kohl der Birthler-Behörde für den Fall mit einem Ordnungsgeld gedroht, dass sie Unterlagen über ihn an Journalisten oder Historiker herausgäbe. Kohl ist der Meinung, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das ihn als „Betroffenen oder Dritten“ im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes sieht, schütze ihn dauerhaft davor, dulden zu müssen, dass Stasi-Beobachtungen über ihn publiziert werden.
Frau Birthler reichte gegen die Androhung eines Ordnungsgeldes im Oktober 2002 eine sog. Abänderungsklage beim Verwaltungsgericht ein: Sie ist der Ansicht, das im Sommer 2002 novellierte Gesetz schaffe eine neue Rechtsgrundlage für die Herausgabe von Akten prominenter Stasi-Bespitzelter.
Das Gericht wird über die Klage von Frau Birthler zu entscheiden haben. Hilfsweise haben Kohls Anwälte „Wiederklage“ gegen die Herausgabe von Unterlagen über ihn erhoben. Nach Auskunft eines der Anwälte Kohls zeigt ein in Auftrag gegebenes Gutachten, dass die Neufassung des Stasi-Unterlagengesetzes gegen das Grundgesetz verstößt.
Quelle: FAZ, 21.8.2003, S. 4.