Das jahrelange Gezerre um die brisanten „Rosenholz“-Stasiakten ist beendet. Die von den USA zurückgegebenen Daten zu Stasi-Spionen im Westen sind jetzt nicht mehr geheim und können von der Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) genutzt werden. Das Kanzleramt hat am 26. Juni die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Marianne Birthler, laut einer Pressemitteilung der BStU darüber informiert, dass in Abstimmung mit der US-Seite die inzwischen fast vollständig zurückgegebenen Unterlagen nun wie die übrigen Stasi-Unterlagen entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden dürfen. Die VS-Einstufung ('geheim') der bislang übermittelten CD-Roms sei damit aufgehoben.
Die jetzt freigegebenen Akten waren nach der Wende im Zuge der Geheimdienst-Operation „Rosewood“ (Rosenholz) auf unbekanntem Wege in den Besitz des amerikanischen Geheimdienstes CIA gebracht worden. Sie waren bislang als 'secret' eingestuft worden und – abgesehen von Strafverfolgungen – gemäß internationalen Vereinbarungen nicht nutzbar. Bei den CD-ROM-Datensätzen handelt es sich um noch vom MfS mikroverfilmte Karteien der Hauptabteilung Aufklärung (HVA) mit rund 317.000 Personenkarteikarten und 77.000 Karten zu operativen Vorgängen. Mit der Zuordnung von Namen und Vorgängen könnten weitere Spionagefälle aufgedeckt werden. „Die Rosenholz-Akten sind aber nicht geeignet, die Geschichte der Bundesrepublik neu zu schreiben“, schränkte Birthler ein. Dennoch sei das Thema Stasi eine gesamtdeutsche Herausforderung.
Zum Ende der DDR 1989 hätten rund 3.000 bis 3.500 Bundesbürger für das Ministerium für Staatssicherheit gespitzelt. Ende 2001 waren in der Berliner Stasi-Unterlagen-Behörde von insgesamt rund 59 Aktenkilometern 486 Meter zur Westarbeit der Stasi erschlossen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat in den neunziger Jahren rund 7.000 Ermittlungsverfahren wegen DDR-Spionage eingeleitet, darunter rund 3.000 Verfahren gegen frühere West-IM (Inoffizieller Mitarbeiter).
Quellen: Der Tagesspiegel, 28.6.2003; Stuttgarter Zeitung, 28.6.2003; Das Parlament, 19.11.2001.