Konflikt um »Bundeslöschtage« geht weiter

Das Bundeskanzleramt trägt die Einstellungsverfügung der Bonner Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens, das wegen Datenlöschungen im Bundeskanzleramt im Frühherbst 1998 sowie wegen dort verschwundener Akten geführt wird, nicht mit. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das das Bundeskanzleramt nach einer Fristverlängerung nunmehr am 12. Juni der Staatsanwaltschaft zugehen ließ.

Hintergrund für die unterschiedlichen Auffassungen um die sog. „Bundeslöschtage“ ist, dass sich in der Bewertung der Kanzleramts-Spurensuche von „Sonderermittler“ Burkhard Hirsch (FDP) über die letzten drei Wochen der Ära Kohl zwei Lager gegenüberstehen: Die einen glauben der These Hirschs, dass Daten absichtlich und großflächig gelöscht und Akten gezielt vernichtet bzw. verbracht worden seien, um mehr oder weniger kriminelle Machenschaften zu verdecken. Die anderen, so z.B. Unionsfraktionsgeschäftsführer Eckart von Klaeden, sehen in den Vorwürfen ein „gigantisches Täuschungsmanöver“ der Regierung Schröder.

Eckart von Klaeden beschuldigte am 7. Mai laut dpa die rot-grüne Bundesregierung, die angebliche Aktenvernichtung der Vorgängerregierung Kohl selbst getätigt zu haben. Die „Bundeslöschtage“ am 30. September sowie am 6. und 20. Oktober 1998 seien eine Technikpanne gewesen, die für eine Anti-Kohl-Kampagne benutzt wurde. Zuvor war von Seiten der Bonner Staatsanwaltschaft der Vorwurf laut geworden, dass Hirsch als Ermittler der gegenwärtigen Bundesregierung in diesem Fall Zeugen manipuliert haben soll, um belegen können, dass der damalige Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) ihm nicht genehme Akten habe vernichten lassen. Laut Staatsanwaltschaft fanden Zeugen Aussagen in der Niederschrift Hirschs, die sie so nicht gemacht hätten. Die Befragung sei suggestiv gewesen.

Die Bonner Staatsanwaltschaft will, wie Mitte April bekannt wurde, die Ermittlungen gegen zwei frühere Spitzenbeamte des Kanzleramts – Ministerialdirektor a.D. Hans-Achim Roll und Ministerialrat Theodor Grewenig – wegen verschwundener Akten und gelöschter Daten zur Amtszeit Helmut Kohls einstellen. Die Staatsanwaltschaft bezweifle, dass im Kanzleramt kurz vor dem Regierungswechsel 1998 zwei Drittel aller Daten zentral und vorsätzlich gelöscht wurden, berichtete DIE ZEIT, und sehe deshalb keinen Tatverdacht gegen die beiden Beamten. Ein Großteil der vorgeblich im Herbst 1998 verschwundenen Unterlagen unter anderem zur Privatisierung der ostdeutschen Leuna-Werke seien gefunden worden, teilte Behördensprecher Friedrich Apostel mit. Die Akten seien zum Teil falsch abgeheftet worden. Damit bestätigte Apostel einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Zu angeblich verschwundenen Daten habe ein Gutachten ergeben, dass der Nachweis einer vorsätzlichen Löschung nicht geführt werden könne, sagte der Sprecher.

Für Burkhard Hirsch, der bis Juni 2000 im Auftrag des Leiters des Bundeskanzleramtes im Gesetz vorgesehene disziplinarrechtliche Vorermittlungen durchgeführt, d.h. nach den Akten geforscht hatte und auf Lücken in den Akten gestoßen war, steht – einem Bericht der FAZ vom 19. April zufolge – hingegen fest, dass es sich um „ein Märchen“ handelt, dass Daten und Akten wieder aufgetaucht sein könnten. Rätselhaft ist seinen Aussagen zufolge das Schicksal der verschwundenen Akten. Die in seinem Bericht als verschwunden bezeichneten Akten seien bisher nicht wieder aufgetaucht – sieben Original-Ordner Leuna und sieben Originalvorgänge weiterer wirtschaftlich bedeutsamer Privatisierungsvorgänge, darunter Braunkohlekombinate, die Interhotel-Kette, die Motorrad-Werke Zschopau und die Mitteldeutsche Kali. Die in Hirschs Bericht nachgewiesenen zum Teil mehrjährigen Lücken in der Leuna-Akte und in anderen untersuchten Vorgängen bestünden unverändert. Es ist nach seiner Ansicht unstreitig, dass in erheblichem Umfange Daten gelöscht wurden. Streitig sei der Umfang der Löschungen, wer sie vorgenommen hat und ob diese Vorgänge strafrechtlich relevant waren.

Die Bundesregierung hatte im Sommer des Jahres 2000 Strafantrag gestellt. – Nun wurde mit Spannung erwartet, wie die Bundesregierung zu den Ermittlungsergebnissen der Bonner Staatsanwaltschaft Stellung nimmt. Das Kanzleramt stellte sich, laut FAZ vom 9. Mai, hinter Hirsch und bereitete die nunmehr ergangene Entgegnung vor. Wie aus dem Amt bekannt wurde, bestehen zwischen den Darlegungen der Staatsanwaltschaft und den Bewertungen des Bundeskanzleramtes Differenzen. Im Kanzleramt wird vermutet, dass Vorwürfe gegen Hirsch, er habe Zeugen manipuliert, von Dritten lanciert wurden; es wird allerdings nicht gesagt, von wem. Nach wie vor laufen die Disziplinarverfahren gegen zwei frühere Mitarbeiter des Kanzleramtes, ruhen allerdings wegen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

Wiederholt hatte das Kanzleramt der Behauptung widersprochen, es seien verschwundene Akten zu „Leuna“ oder anderen Privatisierungsverfahren aus der Zeit nach der Wende in der DDR wiederaufgetaucht. Zwar seien Teile von „Leuna“-Akten durch aufgefundene Schriftstücke in anderen Ministerien rekonstruiert worden. Gleichwohl fehlten die Originalakten.

Der Widerspruch des Kanzleramtes gegen die Verfahrenseinstellung knüpft sich, so berichtet die FAZ am 14. Juni, in erster Linie an Bewertungsfragen. Man beharre darauf, dass viele Leuna-Akten verschwunden seien. Staatsminister Schwanitz (SPD) sagte im Bundestag, dass sich der Umfang des fehlenden Aktenmaterials zwar nur vermuten lasse, in Vermerken sei aber von „15m“ und von „mehr als 100 AB“ [Aktenbänden] die Rede. Auch wertet das Kanzleramt die Tatsache, dass Aktengruppen aus bestehenden Konvoluten ausgegründet wurden und die Stellkarte für ursprüngliche Akten, die über den Umfang der Akte hätten Aufschluss geben können „nicht mehr vorhanden“ seien, als „beispiellosen Vorgang“. – Da bislang allerdings neue Ermittlungsansätze nicht zu erkennen sind, ist die Einstellung des Verfahrens wohl absehbar, wenngleich die politische Auseinandersetzung um die „Bundeslöschtage“ damit noch nicht beendet sein dürfte.

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