UNESCO-Empfehlungen zum Schutz des kulturellen Erbes des Irak

Eine Gruppe von rund 30 Fachleuten, die auf Einladung des Generaldirektor Matsuura am 17. April bei der UNESCO zusammenkam, veröffentlichte eine Liste von Empfehlungen, um auf breiter internationaler Basis Anstrengungen zur Sicherung des kulturellen Erbes des Irak zu unternehmen und um weitere Zerstörungen, wie sie sich nach den jüngsten Plünderungen in den Museen, Archiven und Bibliotheken des Landes ereignet haben, zu unterbinden. Die Experten erinnerten die Koalitionstruppen der Amerikaner und Briten nicht nur daran, auf das Haager Abkommen von 1954 für den Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten Acht zu geben, sondern kamen auch über folgende Empfehlungen überein:
1. Umgehende Bewachung und Sicherung sämtlicher Museen, Bibliotheken, Archive, Baudenkmäler und Gedenkstätten;
2. Sofortiges Exportverbot aller Kunstgegenstände, Antiquitäten, Bücher und Archivalien aus dem Irak;
3. Sofortiges internationales Handlungsverbot mit Gegenständen des irakischen kulturellen Erbes;
4. Aufruf zu freiwilliger und umgehender Rückgabe gestohlener oder illegal aus dem Irak exportierter Kulturgüter;
5. Sofortige Einsetzung einer Untersuchungskommission unter Aufsicht der UNESCO zur Schätzung der eingetretenen Zerstörungen und Verluste irakischen Kulturgutes;
6. Förderung internationaler Anstrengungen zur Unterstützung der irakischen Kultureinrichtungen.

Der UNESCO-Generaldirektor Koïchiro Matsuura wies aus Anlass des Expertentreffens darauf hin, dass das Schicksal des kulturellen Erbes des Irak in den Händen der internationalen Gemeinschaft läge (vgl. das Statement Matsuuras vom 17.4.2003).

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