Bestandserhaltungsboxen für die archivische Praxis

Handreichung zum Umgang mit schriftlichem Kulturgut.

Im Rahmen des von der Koordinierungsstelle für die Erhaltung schriftlichen Kulturguts (KEK) geförderten Modellprojekts (Förderjahr 2021/2022) „Schadensprävention am Schreibtisch – Bestandserhaltungsboxen für den Alltag mit Archivgut“ ist eine kleine Handreichung entstanden. Die Publikation führt in die Handhabung der im Projekt entwickelten Bestandserhaltungsboxen ein und vermittelt gleichzeitig Grundlagen, die im Umgang mit schriftlichem Kulturgut zu beachten sind.


Publikation zum Download: Nr. 17: Ann-Kathrin Eisenbach: Schadensprävention am Schreibtisch. Bestandserhaltungsboxen für die archivische Praxis, München 2021, ISBN 978-3­938831-68­7, 42 Seiten [PDF-Datei, 5,8 MB].

Für die Benutzung im Lesesaal, also die Vorlage von Archivgut im Original an Forschende, gelten strenge Sorgfaltsregeln, u.a. Handhygiene, die Verwendung von Buchwiegen bei der Arbeit mit Amtsbüchern und dicken Geheften sowie von Bleischnüren und Filzunterlagen bei der Einsichtnahme von Urkunden, das Schreiben mit Bleistift. Auf dem Arbeitstisch sollen möglichst wenige Archivalien liegen und keine Stapel gebildet werden, die Ausgabemengen sind begrenzt, die Brotzeit darf nicht mit in den Lesesaal genommen und neben Archivgut verzehrt werden. Grundsätzlich gelten die gleichen Sorgfaltsregeln, die bei der Benutzung im Lesesaal angewendet werden, auch für die Benutzung von Archivgut zu dienstlichen Zwecken, also bei der Beantwortung von Anfragen oder bei der Erschließung.

Dieses Wissen gilt es regelmäßig aufzufrischen, präsent und aktuell zu halten. Grundsätze wandeln sich, neue Verfahrungsweisen, z.B. im Bereich der Verpackung von Archivgut kommen hinzu. Ein Beispiel für neuere Verpackungsformen ist die Lagerung großformatiger Pläne oder Plakate auf Kerne gerollt in passgenau gefertigten Boxen. – Hier setzt die Handreichung „Schadensprävention am Schreibtisch: Bestandserhaltungsboxen für die archivische Praxis“ in Kombination mit den Bestandserhaltungsboxen an.

Quelle: GDA Bayern, Aktuelles, 2.5.2022

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