Urkunde Graf Engelbert II. von der Mark an die Bürger in Bochum

In seiner monatlichen Reihe „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte im Monat Juni 2021 eine Urkunde aus dem Jahr 1321.

Eine Stadt zu sein brachte im Mittelalter einige Privilegien mit sich, die sich auch auf die Bewohner auswirkten. Stadtrechte erhielt ein Ort aber nicht allein aufgrund seiner Größe, sondern sie mussten vom Landesherrn vergeben werden. Diese Vergabe wurde mithilfe einer Urkunde belegt, welche die erteilten Rechte an die Einwohner der Stadt festhielt.


Abb.: Urkunde vom 8. Juni 1321 (Quelle: Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte)

Für Bochum ist eine Urkunde vom 8. Juni 1321 erhalten, welche Graf Engelbert II. von der Mark den Bürgern Bochums ausstellte. Der Inhalt der Urkunde legt fest, welche Rechte und Gewohnheiten die Bürger Bochums selbst wahrnehmen dürfen und welche sich weiterhin der Graf vorenthält. So regelt die Urkunde u.a. die Kontrolle von Maßen und Gewichten, das Brauen und Backen, den Verkauf von Waren auf dem Bochumer Markt und das Erbrecht.

Geschrieben wurden diese Rechte mit Tinte auf Pergament. Leider hat die Urkunde im Laufe der Zeit einige Beschädigungen erlitten. So ist das Siegel mitsamt einem Stück des unteren Rands des Pergaments verloren gegangen. Auch weist die Urkunde deutliche Faltspuren und vereinzelte Beschädigungen auf.

Ob die Urkunde nun tatsächlich als Beleg der Stadtwerdung Bochums angesehen werden kann, war lange Zeit umstritten. Namhafte Historiker kamen hierüber zu gegensätzlichen Ansichten. Im Rechtssystem des Mittelalters war Bochum bislang als Hof angesehen worden. Die Urkunde von 1321 nun verleiht dem Ort sowohl Rechte, die traditionell einem Hof zuzuschreiben sind, als auch solche, welche einer Stadt zukommen würden. Engelbert II. verlieh den Bochumern somit nicht eindeutig Stadtrechte.

Auch wenn sie keine Stadtrechtsurkunde im eigentlichen Sinne ist, so legt sie doch manches fest, das zu einer Stadtwerdung gehörte. So kann die Urkunde als ein Meilenstein des Stadtwerdungsprozesses betrachtet werden, auf den eine Phase wirtschaftlicher wie räumlicher Ausdehnung folgte, bis Bochum Anfang des 15. Jahrhunderts endgültig als Stadt bezeichnet wurde. Ein Grund zum Feiern ist es also allemal!

Kontakt:
Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte
Wittener Straße 47
44777 Bochum
Tel.: 0234 / 910-9510
stadtarchiv@bochum.de

Quelle: Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte, „Schaufenster Stadtgeschichte“, Juni 2021

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