„Weißes Gold“ prägte 1386 das wirtschaftliche Geschehen der Stadt Halle. Nur wenige Schritte vom Markt entfernt befand sich im tiefergelegenen „Thal“ die mittelalterliche Saline mit vier Solebrunnen und etwa hundert kleinen Siedehütten. Zahlreiche Bornknechte, Salzwirker und Läder waren dort mit der Förderung der Sole, dem Sieden und der Verpackung des Salzes beschäftigt.
Das durch Grenzsteine abgegrenzte Gelände des Salzwerks unterlag einer eigenen Rechtssprechung. Bereits im 13. Jahrhundert wurde das „Thalrecht“ niedergeschrieben und hundert Jahre später erneut von den Bornmeistern und Schöffen des Thalgerichts notiert. Dieses vor 635 Jahren in mittelniederdeutscher Sprache aufgezeichnete Dokument wird heute im Handschriftenbestand des Stadtarchivs Halle (Saale) aufbewahrt.
Abb.: Letzte Seite des Thalrechts von 1386 (Stadtarchiv Halle (Saale))
Ein lederbezogener Holzeinband schützt den Folioband mit 48 Pergamentblättern. In gotischer Buchschrift hat der für das Salzwerk zuständige Schreiber „DALES RECHT“ mit bräunlicher Tinte aufgezeichnet und neue Abschnitte durch rote oder blaue Großbuchstaben hervorgehoben. Eine Zeichnung am Ende zeigt Petrus mit dem Schlüssel und Paulus mit dem Schwert.
Die Bestimmungen des Thalrechts enthalten juristische Grundsätze ebenso wie Festlegungen zu Arbeitsablauf und Organisation des Salinenbetriebes. So legte ein Artikel die Zusammenkunft des Thalgerichts an drei Tagen des Jahres fest. Zum Schutz der Salzhändler regelte ein Passus die wöchentliche Überprüfung der zu verkaufenden Salzstücke. Den Aufgaben der Salinenarbeiter war ein weiterer Absatz gewidmet.
An die hier gleichsam als Präambel niedergeschriebenen Bestimmungen schließt sich die Aufzeichnung der vom Thalgericht in Streitfällen gesprochenen Urteile, der „Schöffensprüche“, an. Mit rechts-, sozial- und wirtschaftshistorischen Aspekten ist das Thalrecht eine wichtige Quelle zur Saline im Thal und zur Stadtgeschichte.
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Quelle: Stadtarchiv Halle (Saale), Archivale des Monats Mai 2021