In München steht ein Stadtarchiv.
Der Fachverband VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. appelliert in einer Stellungnahme an den Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt München, Dieter Reiter (SPD), bei einer geplanten Neuaufstellung des Stadtarchivs München archivfachliche Standards zu wahren und die Leitungsstelle fachlich zu besetzen (VdA-Stellungnahme vom 11.5.2020).
Das Stadtarchiv München gilt als eines der größten kommunalen Archive Deutschlands. Es ist eine Dienststelle des Direktoriums und gehört damit zum Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München. Der seit 2008 amtierende Amtsleiter Dr. Michael Stephan ist zum 1.5.2020 in den Ruhestand getreten.
Abb.: Rand oder relevant? Selbstdarstellung des Stadtarchivs München auf seiner Homepage, Ausschnitt
Bereits Ende Juli 2019 hat die Münchner Stadtratsfraktion Die Grünen/Rosa Liste beantragt, das Stadtarchiv zum Institut für Stadtgeschichte umzuwidmen: „Das im Direktorium angesiedelte Stadtarchiv wird als Institut für Stadtgeschichte mit der ‚Stadtgeschichte‘ des Kulturreferats zusammengeführt und im Kulturreferat angesiedelt – in enger Kooperation mit Stadtmuseum, Jüdischem Museum und NS-Dokumentationszentrum.“ In ihrer Antragsbegründung führt die Fraktion aus: „In aller Regel sind Stadtarchive Teil der Kulturverwaltung (z.B. in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Gelsenkirchen). Die Münchner Besonderheit, das Archiv im Direktorium anzusiedeln, scheint einem veralteten Verständnis geschuldet, das die Aufgabe tendenziell als reines Sammeln von Behördenakten versteht. Eine moderne und zeitgemäße Form verbindet die archivarische mit historischer, forschender und an ein breites Publikum vermittelnder Arbeit (sowie Beratung von Verwaltung und Politik). Darum ist eine Überführung in das Kulturreferat (in einer Organisationseinheit mit der Stadtgeschichte) und eine enge Zusammenarbeit mit Stadtmuseum, Jüdischem Museum und NS-Dokumentationszentrum sinnvoll. So schafft man ein einheitliches Kompetenzzentrum für die Geschichte unserer Stadt. Der Begriff Institut für Stadtgeschichte ist dafür angemessen. So heißen schon entsprechende Einrichtungen in Frankfurt am Main und in Gelsenkirchen.“ (Antrag der grünen Stadtratsfraktion vom 31.7.2019)
Vor dem Hintergrund des Amtsleiterabschieds und der Kommunalwahl im März 2020 wird dieser Antrag zur vermeintlichen „Weiterentwicklung“ des Münchner Stadtarchivs derzeit weiter diskutiert. – In einem auch im Internet veröffentlichten Schreiben an Oberbürgermeister Reiter vom 11.5.2020 äußert der VdA seine Sorge hinsichtlich einer Umbildung des Stadtarchivs zu einem Institut für Stadtgeschichte mit Zuordnung zum Kulturreferat. Mit dieser Umbildung würde nach Auffassung des VdA-Vorsitzenden Ralf Jacob, der selbst Leiter eines Stadtarchivs ist, „die Gefahr der Schwächung der archivischen Kernaufgaben und Verengung des Tätigkeitsspektrums auf die historische Bildungsarbeit“ einhergehen. Die zugleich im Raum stehende Infragestellung der Notwendigkeit einer archivfachlichen Leitung des Stadtarchivs München alarmiere den VdA zusätzlich.
In dem ausführlichen Schreiben des VdA an den Münchner Oberbürgermeister wird vor allem mit dem Mittel einer Trennung von Kern- und Randaufgaben in der Archivarbeit und dem vermeintlichen Vorrang der „archivischen Kernaufgaben“ argumentiert. Historische Bildungsarbeit und Archivpädagogik werden hingegen lediglich als Bereicherung des kommunalarchivischen Tätigkeitsspektrums interpretiert, die nicht „auf Kosten der archivischen Kernaufgaben“ geschehen dürften. Als Kernaufgaben werden die Überlieferungsbildung und Bewertung, die Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut angeführt. Erst deren professionelle Erfüllung ermögliche letztlich die Bildungsarbeit.
Der VdA hebt zurecht auf die Behördenfunktion von Archiven ab, auf ihre wichtige Rolle hinsichtlich der Transparenz des Verwaltungshandelns und der Gewährung bürgerschaftlicher Rechte, ja, auf die demokratische „Systemrelevanz“ von Archiven gerade in Zeiten von Fake News-Konjunkturen. Der VdA spaltet aber unnötigerweise die archivischen Fachaufgaben in Kern- und Randgebiete auf, in wichtige und unwichtige, vorgeschaltete und nachgeordnete Tätigkeiten und trennt damit letztlich auch seine Mitglieder in vor- und nachrangige Kasten. Gerade unter Verweis auf das Bayerische Archivgesetz, das der VdA zur Definition der „Kernaufgaben“ als „Pflichtaufgaben“ anführt, wäre es geboten gewesen, im Sinne des notwendigen Plädoyers für eine archivfachliche Amtsleiterbesetzung und die Belassung des Münchner Stadtarchivs beim Direktorium des Stadtverwaltung den umfassenden, inklusiven Aufgabenkanon im zeitgemäßen Selbstverständnis des Archivwesens auszudrücken: „Archivierung umfaßt die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.“ (Art. 2 Absatz 3 Bayerisches Archivgesetz vom 22. Dezember 1989). Die Auswertung des Archivgutes ist eine facharchivarische Tätigkeit. Es dreht sich bei der Aufgabenwahrnehmung der Archivarinnen und Archivare nicht nur darum, das Archivgut „nutzbar und auswertbar“ zu machen, damit Dritte es auswerten können. Es verbirgt sich dahinter vielmehr das gesamte Spektrum archivischer Aufgaben und Kompetenzen, die nicht zuletzt von den auf den Feldern der Archivpädagogik und Historischen Bildungsarbeit Tätigen seit über 30 Jahren mühsam vom Außenseiterdasein mitten in die Archive hinein, um es in der Bildsprache des offenen Briefes zu formulieren: vom Rand zum Kern archivischen Selbstverständnisses getragen worden sind. – Es muss bei dem wichtigen Engagement für den Schutz der Archive vor politischen Beschneidungen auch hierum gehen. Fachliche Selbstbeschränkungen sind hingegen genau das falsche Signal.
Ich kann diesem Appell nur beipflichten! Das Schreiben des VdA wirkt wie ein deja-Vue Erlebnis. Damit kommt die Berufsbilddiskussion der 1990er Jahre zurück. Ausgerechnet Ralf Jacob, der auch lange Jahre in der BKK saß, wiederspricht hier zentralen Positionen der BKK wie sie z.B. im Positionspapier „Das Kommunalarchiv“: https://www.bundeskonferenz-kommunalarchive.de/empfehlungen/P_das_Kommunalarchiv_BV.pdf von 2002 niedergelegt wurden. Die BKK hat immer wieder betont, dass die Charakterisierung der historischen Bildungsarbeit als ergänzende Aufgabe in kommunalen Archiven nicht zielführend ist. Erfolgreiche Archive, egal in welcher Sparte des Archivwesens, sind immer in der Lage den rechtssichernden Aspekt und den kulturellen Aspekt der archivischen Aufgaben auszubalancieren. Dabei ist es egal, wo die Archive in einer Verwaltung angesiedelt sind.Mit dieser Stellungnahme hat der VdA dem deutschen Archivwesen einen Bärendienst erwiesen.
Ich korrigiere: Ralf Jacob ist noch Mitglied der BKK, umso schlimmer ist es, dass er mit dieser Stellungnahme zentrale Positionen der BKK missachtet.
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Wer sich übrigens Sorgen um die Historische Bildungsarbeit des Stadtarchivs München macht, kann ja mal in den Jahresbericht schauen ;).
https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:926ede10-138d-4193-981c-979c163c2ea5/stadtarchiv_taetigkeitsbericht_17-18_web.pdf
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Aus verständlichen Gründen kann und möchte ich keinen Kommentar zur konkreten Situation in München abgeben, aber zur aktuellen archivischen Debatte, wie sie durch die Münchner Vorgänge ausgelöst wurde, möchte ich als Fachkollege doch einige Worte sagen.
In München standen und stehen Geschichtsvermittlung und Erinnerungskultur als tragende Pfeiler kommunaler Archivarbeit nicht zur Disposition. Wer immer den früheren Archivleiter Dr. Michael Stephan auf einem Archivtag erlebt hat oder einen der Tätigkeitsberichte des Stadtarchivs München aus den letzten 10 Jahren durchgeblättert hat, weiß, wie wichtig die archivische Aufgabe der „Auswertung“ hier genommen wurde und wird. Historische Bildungsarbeit und Erinnerung an die Vergangenheit wird das Stadtarchiv München als einen zentralen Arbeitsauftrag auch künftig nicht in Frage stellen.
So ist die Stellungnahme des VdA zur Diskussion in München wohl auch nicht zu verstehen. Der VdA möchte sich in einem politischen Entscheidungsfindungsprozess nur dafür einsetzen, dass eine Umgestaltung des Stadtarchivs München nicht zu Lasten der archivischen Aufgaben der „Erfassung, Übernahme, dauerhaften Aufbewahrung, Sicherung, Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung“ gehen darf. Diesem Standpunkt können sich doch eigentlich alle Fachkolleginnen und Fachkollegen anschließen.