Zukunft der Stasi-Unterlagen liegt im Bundesarchiv

Den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 26.9.2019 zum „Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasi-Unterlagen durch Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ begrüßt der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, als einen nächsten Meilenstein zur Sicherung und Nutzung der Stasi-Unterlagen in der Zukunft: „Mit diesem Beschluss werden die Stasi-Unterlagen in absehbarer Zeit auch strukturell Teil des ‚Gedächtnisses der Nation‘, und es wird eine Grundlage für eine dauerhafte und zeitgemäße Nutzung dieser besonderen Dokumente geschaffen. Sie gelten den Opfern der Diktatur als Nachweis ihrer Verfolgung und sind für die Gesellschaft eine wichtige Quelle für die Erinnerung. Der Einblick in das Stasi-Unterlagen-Archiv kann über die Mechanismen der Diktatur aufklären und für die Herausforderungen der Demokratie sensibilisieren. Diese Wirkung hat das Archiv seit fast 30 Jahren ermöglicht. Es gilt nun diese Geschichte zu würdigen, die Nutzung der Stasi-Unterlagen zukunftssicher zu machen und sie für den Diskurs der nächsten Generationen zu ertüchtigen.“

Die Öffnung des Stasi-Unterlagen-Archivs war eine Errungenschaft der Friedlichen Revolution und weltweit erstmalig. Die Nutzung der Akten zur Aufklärung über die Mechanismen der SED-Diktatur und Auseinandersetzung mit der Vergangenheit fand und findet eine hohe internationale Beachtung. „Gerade im 30. Jahr der Friedlichen Revolution ist ein guter Zeitpunkt gekommen, für diese wichtige Errungenschaft der Friedlichen Revolution – der Zugang zu den Akten – eine zeitgemäße Form zu finden, um diese Akten für die nächsten Generationen zur Verfügung zu stellen“, ergänzte Jahn. „Dabei ist zentral, dass der Aktenzugang unverändert möglich ist und die Erhaltung und Digitalisierung der Akten finanziell abgesichert ist. So können endlich notwendige Investitionen getätigt werden. Wichtig ist aber auch, dass die Erfahrungen, die wir mit den Bundesbeauftragten als Anwälte der Opferinteressen gemacht haben, nicht außen vorgelassen werden.“

Das Konzept legt für die Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv folgende Rahmenbedingungen fest:

  • Die Sichtbarkeit der Eigenständigkeit des Stasi-Unterlagen-Archivs mit internationaler Vorbildwirkung bleibt auch nach der Integration erhalten.
  • Das Stasi-Unterlagen-Gesetz bleibt als eigenständiges Gesetz erhalten.
  • Arbeits- und Serviceleistungen sollen verbessert werden, insbesondere Digitalisierung und archivgerechte Lagerung.
  • Zugang und Nutzung der Stasi-Unterlagen für die Gesellschaft soll verbessert werden, und die Grundlagenforschung beim Stasi-Unterlagen-Archiv wird zu einer quellenkundlichen Forschung weiterentwickelt.
  • Das Projekt der Rekonstruktion zerrissener Stasi-Unterlagen wird fortgesetzt.
  • Der Standort der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg soll als „Ort deutscher Diktatur- und Demokratiegeschichte“ mit Bildungs- und Informationsangeboten der Akteure vor Ort weiterentwickelt und als Archivzentrum zur SED-Diktatur ausgebaut werden.

Der Beschluss formuliert zudem insgesamt drei noch zu treffende Entscheidungen. Neben der Weiterentwicklung des Amtes des Bundesbeauftragten soll auch die zukünftige Struktur der Außenstellen unter Einbeziehung des Bundesratsbeschlusses von 2017 konkret entschieden werden. Eine dritte Entscheidung sei zu treffen darüber, dass die Forschung über die Diktaturen des 20. Jahrhunderts in Deutschland und Europa gestärkt wird und die Schaffung eines eigenen Forschungszentrums dafür geprüft wird.

In der Beratung wurde zusätzlich die neunte Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes beschlossen, die eine Überprüfung der Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und von Parlamenten auf jetziger Grundlage bis zu Jahr 2030 ermöglicht. Schließlich wurde auch der 13. Tätigkeitsbericht des BStU angenommen.

Weiterführende Links:

Zur Hinterlassenschaft der DDR-Geheimpolizei gehören 111 Kilometer Schriftgut. Ungefähr 50 Kilometer davon liegen am historischen Standort des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit in Berlin-Lichtenberg. Dort werden sie bleiben. Die übrigen 61 Kilometer sind auf zwölf Archiv-Standorte in den östlichen Ländern verteilt. Keiner dieser Länder-Standorte erfüllt derzeit alle Kriterien für archivgerechte Lagerung. Zudem gibt es 15.000 Säcke mit den zerrissenen Papieren, die Stasimitarbeiter in den Wendetagen 1989 nicht mehr ganz vernichten konnten. Forscherinnen und Forscher arbeiten seit Jahren daran, diese Schnipsel zu digitalisieren und zusammenzusetzen. Auch 1,8 Millionen Fotodokumente blieben erhalten. Das Interesse an den Stasi-Unterlagen hält seit Jahrzehnten an. 45.000 Anträge auf persönliche Akteneinsicht wurden allein 2018 gestellt, seit dem Bestehen der Behörde waren es mehr als drei Millionen.

Im Bundestag haben alle Parteien (mit Ausnahme der AfD) die Überführung der Stasi-Akten ins Bundesarchiv bis Mitte 2021 befürwortet. Sowohl im Blick auf die politischen wie auf die archivfachlichen Implikationen der Stasi-Aktenüberführung bestanden in der Vergangenheit kontroverse Auffassungen. Frühere DDR-Oppositionelle befürchten u.a., dass nunmehr ein „Deckel auf die Geschichte gemacht“ werde (vgl. den Beitrag auf ZEIT online „Stasiunterlagen gehören künftig zum Bundesarchiv“).

Kontakt:
Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)
Karl-Liebknecht-Straße 31/33
10178 Berlin
Telefon: 030 2324-50
Fax: 030 2324-7799
post@bstu.bund.de

Bundesarchiv
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
Telefon: 0261 505 0
Fax: 0261 505 226
koblenz@bundesarchiv.de

Quelle: BStU, Pressemitteilung, 26.9.2019; ZEIT online, 26.9.2019

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