Seit dem 17.1.2018 müssen sich fünf Männer, die am U-Bahn-Bau am Kölner Waidmarkt beteiligt waren, vor Gericht im Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs 2009 verantworten. Die zehnte große Strafkammer des Landgerichts Köln hat 126 Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Wenn bis 4. März 2019 kein erstinstanzliches Urteil vorliegt, ist der Fall verjährt. Man rechnet laut Gericht mit der Vernehmung einer „Vielzahl von Zeugen und einiger Sachverständiger“.
Abb.: Luftbild der Einsturzstelle mit Umgebung, 10. März 2009 (Foto: Stadt Köln)
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor. Die Anklage geht davon aus, dass Arbeiter der Arbeitsgemeinschaft der Bauunternehmen an den Schlitzwänden, die die Baustelle trockenhalten sollten, gepfuscht haben. Dadurch sei ein Loch entstanden, durch das am 9.3.2009 Wasser und Erde eindrangen und das Archivgebäude zum Einsturz brachten. Um Fehler beim Bau zu kaschieren, sollen falsche Protokolle angefertigt worden sein. Die Angeklagten und die Bauunternehmen bestreiten dies.
Der nun begonnene Strafprozess – neun Jahre nach dem Einsturz des Stadtarchivs und ein Jahr vor Ende der Verjährungsfrist – ist einer von zwei Verfahren, die sich beim Landgericht Köln mit dem Archiveinsturz, bei dem zwei Anwohner ums Leben kamen, beschäftigt. Im zweiten Prozess geht es um die Schadenersatzansprüche, die von der KVB gegenüber den Baufirmen geltend gemacht werden.
Unterdessen soll das neue Archivgebäude im Jahr 2020 fertiggestellt sein, so dass das Historische Archiv der Stadt Köln umziehen in ein Haus kann, das so sicher sein soll, dass ein erneuter Schaden ausgeschlossen werden kann. Die 2009 entstandenen Schäden am Archivgut wird man den Archivalien auch nach der Restaurierung ansehen. Bis sie alle wieder nutzbar sind, wird es noch Jahrzehnte dauern.
Quelle: Helmut Frangenberg, Kölner Stadt-Anzeiger, 10.11.17; FAZ, 17.1.2018; DLF, 17.1.2018; Manfred Reinnarth, Kölnische Rundschau, 20.1.2018