Das Archivgut der Zentralebene des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes der DDR (FDGB) gehört nun auf Dauer als Archivgut des Bundes zu den Beständen des Bundesarchivs. Eine entsprechende Vereinbarung zur Übertragung der Eigentumsrechte schlossen die Nachlassverwalter von FDGB-Bundesvorstand und Einzelgewerkschaften mit dem Bundesarchiv im Beisein von Vertreterinnnen und Vertretern der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung (BKM). Es handelt sich mit mehr als 3,5 Kilometern um gut ein Viertel des Archivguts der Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv“ (SAPMO) sowie um Bibliotheksgut. Für Benutzerinnen und Benutzer besteht unveränderter Zugang zu den Unterlagen.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Die heute geschlossene Vereinbarung ist ein großer Vertrauensbeweis in die jahrzehntelange zuverlässige Arbeit des Bundesarchivs. In den erfahrenen Händen seiner Archivarinnen und Archivare werden die bedeutenden FDGB-Unterlagen weiterhin optimal zugänglich sein für Forschung und Öffentlichkeit, zum großen Teil auch online. Damit schließt sich zugleich ein lange offengebliebenes Kapitel bezüglich der endgültigen Aufbewahrung dieser enorm umfangreichen Bestände. Den Bevollmächtigten des FDGB danke ich deshalb sehr für ihre jahrelange engagierte Mitwirkung im Kuratorium.“
Bundesarchiv-Präsident Michael Hollmann: „Es ist von großer Bedeutung, dass die zentralen Überlieferungen der DDR-Gewerkschaften nun dauerhaft als Archivgut des Bundes zum Bundesarchiv gehören; sie sind damit endgültig Teil des kulturellen Erbes Deutschlands. Wir werden dieses Erbe auch zukünftig sorgsam bewahren und nach den Regeln des Bundesarchivgesetzes allgemein zur Verfügung stellen. Ich hoffe sehr, dass weitere Bestände folgen werden.“
Aus Sicht der FDGB-Nachlassverwalter hat sich das Bundesarchiv als Wahrer dieser schriftlichen Überlieferung bewährt, so dass nun nach dreißig Jahren der Eigentumsvorbehalt aufgegeben werden kann. Mit diesem Schritt ziehen sich die Vertreter des FDGB auch aus dem Kuratorium, einem Kontrollgremium der Stiftung, zurück.
Hintergrund:
Das Bundesarchiv verwahrt eine umfangreiche Überlieferung der zentralen Ebene der Gewerkschaften der DDR sowie Schriftgut zur Geschichte der Arbeiterbewegung vor 1945 im Umfang von insgesamt mehr als 3.500 laufenden Metern Schrift- und Sammlungsgut und etwa 270.000 Bänden Bibliotheksgut.
Abb.: 1. Bundeskongreß des FDGB für die sowjetische Besatzungszone in Berlin am 9.-11.2.1946 im Berliner Admiralspalast: Oberst Tulpanow, Leiter der politischen Abteilung der Sowjetischen Militäradministration, bei seiner Rede (Foto: Bundesarchiv, Bild 183-R67854 / CC-BY-SA 3.0)
Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) war Dachverband der etwa 15 Einzelgewerkschaften auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) von 1945 bis 1949 und danach bis 1990 in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR). Die Gewerkschaften spielten in der DDR eine wichtige Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft und übernahmen teilweise staatliche Aufgaben. Sie waren zuständig für Sozial- und Rentenversicherung große Teile der Arbeiter und Angestellten, Arbeits- und Unfallschutz, Tarifpolitik, Betriebswettbewerb, berufliche Qualifizierung und Freizeit- und Erholungsangebote (Feriendienst). Als Dachverband stellte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) mit knapp zehn Millionen Mitgliedern die größte gesellschaftliche Organisation der DDR dar. Der FDGB unterhielt unter anderem eine Gewerkschaftshochschule, zahlreiche Erholungseinrichtungen und den Verlag Tribüne.
Bei der Abschaffung des FDGB nach der Deutschen Einheit 1990 war die Eigentumsfrage für das umfangreiche Archiv-, Registratur- und Bibliotheksgut der Gewerkschaften wie auch das der Parteien und anderen Massenorganisationen umstritten, da das Bundesarchiv laut Einigungsvertrag nur die eindeutig in staatlicher Aufgabenwahrnehmung entstandenen Unterlagen beanspruchen und in Obhut hätte nehmen können. Für das übrige Schriftgut bestand ein Eigentumsvorbehalt der Organisationen. Um Entstehungs- und Sammlungszusammenhänge nicht zu zerstören und die Einheit der Überlieferung zu wahren, wurde die unselbständige „Stiftung Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv“ (SAPMO) geschaffen. Das Archiv- und Bibliotheksgut wurde so als Gesamtheit erhalten, fachgerecht gelagert, erschlossen und für die sofortige Benutzung zur Verfügung gestellt.
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Quelle: Bundesarchiv, Pressemitteilung, 9.12.2022; Art.: FDGB, in: Wikipedia, 28.11.2022