Mit einem Offenen Brief vom 24.2.2022 bezieht der VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. aus archivfachlicher Sicht Stellung zum Ende 2021 ausgehandelten Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP („Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“).
Der VdA begrüßt, dass dem Archivwesen im Ampel-Koalitionsvertrag eine gewichtige Rolle beigemessen wird, „da authentische Informationen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung gewinnen und damit die grundgesetzlich gebotene Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungs- und Verwaltungshandeln gestärkt wird.“
Der deutsche Fachverband der Archivarinnen und Archivare appelliert zugleich daran, bei der Umsetzung der Vorhaben „fachliche Erfahrungen und Erfordernisse zu berücksichtigen.“ In seiner Stellungnahme hebt der VdA insbesondere folgende Aspekte der Regierungsvereinbarung hervor:
- Weiterentwicklung der Informationsfreiheitsgesetze zu einem Bundestransparenzgesetz (S. 11)
- Stärkung von Open Access und Open Science (S. 24)
- Weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes (S.107)
- Nachrichtendienste und Bundesarchivgesetz (S. 110)
- Aufbau einer zentralen digitalen Themenplattform zur Wiedergutmachung von NS-Unrecht (S.110)
- Anerkennung der Opfer der „Euthanasiemorde“ und Zwangssterilisation (S. 125)
- Weiterentwicklung der ehemaligen Stasi-Zentrale in Berlin zum Campus für Demokratie (S.125)
Hinsichtlich des geltenden Urheberrechts weist der VdA auf die Verlegenheit von Archiven hin, immer wieder legitime Nutzungsanliegen aus archivrechtlicher Sicht untersagen zu müssen. Dies betreffe auch die Anliegen öffentlicher Stellen, wollen diese beispielsweise archivierte Bilder oder Filmausschnitte in ihren Social-Media-Kanälen verwenden.
Link: Stellungnahme des VdA zum Koalitionsvertrag der Bundesregierung (24.2.2022)
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Quelle: VdA, Meldung, 24.2.2022