Die älteste im Archiv der Stadt Osnabrück überlieferte Urkunde, die im Niedersächsischen Landesarchiv Abt. Osnabrück aufbewahrt wird, feierte im November 2021 Geburtstag. Eine Reproduktion der Urkunde befindet sich in der Schatzkammer im Rathaus der Stadt Osnabrück, die früher das Archiv beherbergte.
Die Urkunde ist älter als das Rathaus, aber jünger als der Osnabrücker Dom. Als die Urkunde entstand war Friedrich I. Kaiser des Heiligen Römischen Reichs. Eben dieser Kaiser Friedrich I., in Anspielung auf seinen roten Bart auch Barbarossa genannt, unterzeichnete die älteste überlieferte Urkunde der Stadt Osnabrück am 23. November des Jahres 1171 – die Urkunde ist also genau 850 Jahre alt.
Abb.: Das Privileg de non evocando (NLA OS, Dep 3 a 1, I Nr. 1)
Mit dem sogenannten Privileg de non evocando erkennt der Kaiser die Gerichtshoheit der Stadt Osnabrück an und verbietet Osnabrücker Bürger vor auswärtige Gerichte zu laden, sofern der Fall nicht vorher in der Stadt Osnabrück vor der Obrigkeit der Stadt oder vor dem Kaiser selbst nach Osnabrücker Gewohnheitsrecht verhandelt worden ist (ius de non evocando).
Zusammen mit dem bereits zuvor erteilten Markt, Münz- und Zollrecht (vor 1002 [889?]) und dem ebenfalls unter Barbarossa erteilten Privileg zum Bau einer Stadtmauer (um 1180) gewann Osnabrück den Charakter einer Stadt im Rechtssinn. Die Entwicklung zur Stadt war also eher ein Prozess und kann nicht mit einem festen Datum in Verbindung gebracht werden.
Die Kaiserurkunde ist in lateinischer Sprache in der damals üblichen Urkundenschrift, der diplomatischen Minuskel, auf Pergament geschrieben. Als Beglaubigungsmittel findet sich an der Urkunde das Siegel des Kaisers aus Wachs an Seidenfäden. Friedrich I. war übrigens der einzige mittelalterliche Kaiser, der Osnabrück persönlich besuchte. Dieser Besuch fand allerdings bereits im Jahr 1157 statt. Das kaiserliche Privileg wurde erst 14 Jahre später in Goslar ausgestellt.
In der Abteilung Osnabrück des Niedersächsischen Landesarchivs, in der das Archiv der Stadt Osnabrück verwahrt wird, ist die Urkunde unter der Signatur NLA OS, Dep 3 a 1, I Nr. 1 verzeichnet. Ein Regest (inhaltliche Zusammenfassung) der Urkunde sowie ein Abdruck des Urkundentextes finden sich in dem ersten Band des Osnabrücker Urkundenbuchs. Eine Übersetzung der Urkunde ist in der Chronik der Stadt Osnabrück von Ludwig Hoffmeyer zu finden.
Literatur:
- Friedrich Philippi, Osnabrücker Urkundenbuch. Die Urkunden der Jahre 772-1200, Osnabrück 1892, Nr. 328, S. 264/265
- Ludwig Hoffmeyer, Chronik der Stadt Osnabrück, 6. Auflage, Belm 1995, S. 51ff.
Kontakt:
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Quelle: Stadt Osnabrück, Pressemitteilung, 23.11.2021; Niedersächsisches Landesarchiv, Neuigkeiten (Abruf: 2.12.2021).