Nach der großen Brandkatastrophe 1231/32 wurde der Wiederaufbau Dortmunds direkt durch das Königtum befördert. Heinrich (VII.), Sohn und Mitkönig Kaiser Friedrichs II., räumte der Stadt per Urkunde vom 30. September 1232 das Recht ein, einen zweiten großen Jahrmarkt abzuhalten.
Abb.: Jahrmarktsprivileg für Dortmund. König Heinrich (VII.) gewährt der Reichsstadt Dortmund einen zweiten Jahrmarkt, Speyer 1232 (Pergamenturkunde mit Seidenschnur. Ursprünglich anhängendes Siegel ab Maße: 21 x 16 x 2,5 cm (ähnlich DIN A5), Stadtarchiv Dortmund, Best. 1, Nr. 4 (Foto: Stadt/Stadtarchiv Dortmund).
Neben der bisherigen Messe von Christ Himmelfahrt bis Pfingsten sollte von nun an ein zweiter vierzehntägiger Markt, beginnend zu Michaelis (29. September), stattfinden. Die Bedeutung des zweiten Jahrmarkts für die Stadtentwicklung kann kaum überschätzt werden, erhöhte er doch Dortmunds große Bedeutung als Fernhandelsstadt von europäischem Rang. Zugleich stellt die ungewöhnlich schlicht gestaltete Herrscherurkunde, deren Besiegelung in den Wirren des Zweiten Weltkriegs verloren ging, den ersten Beleg für Dortmunds reichsstädtischen Rang dar, denn Heinrich gewährte das Jahrmarktprivileg civitati nostri Tremoniensi imperiali („unserer Reichsstadt Dortmund“). Die Erwähnung zählt zu den frühesten Nennungen einer Reichsstadt überhaupt.
Kontakt:
Stadtarchiv Dortmund
Märkische Str. 14
44122 Dortmund
0231 50-22156
0231 50-26011
stadtarchiv-dortmund@stadtdo.de
stadtarchiv.dortmund.de
Quelle: Zeitzeichen Dortmund: Ein Jahrmarkt für die Reichsstadt Dortmund, 2021