Skortationsprotokolle 1653 bis 1795 aus Weil der Stadt

Im Archivbestand der Stadt Weil der Stadt finden sich Skortationsprotokolle. Das im heutigen Sprachgebrauch völlig unbekannte Wort „Skortation“ hat seine Wurzeln im lateinischen „scortum“, was eigentlich Fell, Haut oder Leder bedeutet, im übertragenen Sinn jedoch für eine Hure oder Dirne verwendet wird. Das deutsche Rechtswörterbuch beschreibt die „Skortation“ als den „außerehelichen Beischlaf“, der meist nur im Falle einer daraus resultierenden unehelichen Schwangerschaft der Frau bekannt wurde und auf den die „Skortationsstrafe“, also die Strafe für eine begangene Skortation, stand.

Zu diesen „Skortationen“ befindet sich im Stadtarchiv Weil der Stadt im Bereich der Aktenüberlieferung des 18. Jahrhunderts ein Bestand an vier Archivboxen mit „Skortationsprotokollen“, der die Jahre 1653 bis 1755 umfasst. Diese Protokolle sind fadengeheftet und umfassen meist zwischen zwei und sechs Blatt, in manchen Fällen sind sie auch umfangreicher. In den Protokollen werden die Befragungen zum Zwecke der Aufklärung eines Ehebruchs bzw. einer unehelichen Schwangerschaft verschiedener Zeugen durch ein Gremium als eine Art Gedächtnisprotokoll dokumentiert. Im Falle eines vom Stadtarchiv Weil der Stadt als Archivale des Monats August 2021 vorgestellten Protokolls aus dem Jahre 1755 besteht dieses Gremium aus dem Stadtschultheißen Gall sowie dem Ratsschreiber („Syndicus“) Keßler. Sowohl die offenkundig schwangere Anna Maria als auch weitere Zeugen wurden vernommen, die Fragen und Antworten kann man der Transkription des Stadtarchivs Weil der Stadt entnehmen.



Abb.: Skortationsprotokoll aus dem Juni 1755 (WA1 – Alte Akten Weil der Stadt)

Man könnte diese Skortationsprotokolle auch als die entsprechenden „Ermittlungsakten“ der jeweiligen Fälle an Ehebruch oder unehelichen Schwangerschaften bezeichnen.

Das Thema der unehelichen Schwangerschaften war gesellschaftlich und moralisch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein ein hochbrisantes Thema. Auch die rechtliche Würdigung unterschied bis in die Zeit der Bundesrepublik zwischen ehelich und unehelichen Kindern. Die gesellschaftliche Ächtung und die Bedeutung einer unehelichen Schwangerschaft fand auch Eingang in die Literatur und wird zum Beispiel in Goethes „Faust“ am Beispiel des Gretchens deutlich.

Auch in Weil der Stadt findet sich das Thema der unehelichen Schwangerschaften in diversen Überlieferungen, zum Teil nehmen diese Themen einen sehr breiten Raum ein. Die Waisengerichtsprotokolle befassen sich mit diesem Thema, auch in den Ratsprotokollen (vgl. dazu Archivalie des Monats Juni 2020 Ehebruch des Glasers Johann Jakob Cringer im Ratsprotokoll Weil der Stadt des Jahres 1657) wurden diese Fälle bzw. die Konsequenzen und Folgen aus den jeweiligen Ermittlungen ausführlich verhandelt.

Kontakt:
Stadtarchiv Weil der Stadt
Stadtarchivar Mathias Graner
Kapuzinerberg 1
71263 Weil der Stadt
Tel.: 07033 309188
Fax: 07033 309190
stadtarchiv@weilderstadt.de

Quelle: Weil der Stadt, Archivale des Monats August 2021, 30.7.2021

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