Mainzer Archivdirektor a.D. Dr. Ludwig Falck verstorben

Das Stadtarchiv Mainz trauert um Ltd. Archivdirektor a.D. Dr. Ludwig Falck (5.2.1928 – 6.6.2021). Als erster fachlich ausgebildeter Archivar der Stadt Mainz sorgte er seit 1957 und seit 1980 in leitender Position dafür, dass moderne archivfachliche Standards im Stadtarchiv Mainz Einzug hielten.


Abb.: Ltd. Archivdirektor a.D. Dr. Ludwig Falck (Stadtarchiv Mainz)

Auch nach seiner Pensionierung 1993 blieb Dr. Falck dem Archiv eng verbunden. Jeden Vormittag kam er weit über 20 Jahre lang in steter Regelmäßigkeit ins Archiv, um an seinem Schreibtisch im 7. Stock des Magazins an der Quellensammlung zur Mainzer Geschichte zu arbeiten. Dabei beantwortete er als wandelndes Lexikon der Mainzer Geschichte und der Geschichte des Stadtarchivs auch immer gerne Fragen der Kolleginnen und Kollegen. Als Frucht seiner Forschungen konnte Dr. Falck noch 2007 und 2014 zwei Bände mit 2.000 Urkundenregesten zur Geschichte der Stadt Mainz 1200-1260 publizieren. Für sein großes ehrenamtliches Engagement wurde er von der Stadt mit dem Kaisermedaillon „Mogontiacum“ geehrt.

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Quelle: Stadtarchiv Mainz, Rubrikseite

Ein Plakat zur Modenschau 1961 in Halle (Saale)

Herrliche Stoffe und bezaubernde Modelle.

Mit einer Festwoche, zahlreichen Ausstellungen und Veranstaltungen begeht die Stadt Halle im Juni 1961 ihr Stadtjubiläum. Dazu kündigt das heute in der Plakatsammlung des Stadtarchivs Halle (Saale) aufbewahrte Schriftplakat für den 28. Juni 1961 ein besonderes Ereignis in der HO-Gaststätte Wittekind an. Dieses Plakat stellt das Stadtarchiv Halle als Archivale des Monats Juni 2021 vor.


Die einfache Gestaltung auf rot-weißem Untergrund und mit schwarzer Schrift ist ganz der Vermittlung der Information verpflichtet und kommt ohne figürliche Darstellung aus. Durch Verschnitt des unteren Randes sind Angaben zur Herstellung nicht möglich. Ein Schrift-Logo verrät jedoch den hinter der Modenschau stehenden Namen.

Kein Geringerer als der damals bekannte Heinz Bormann, der „Modezar der DDR“ präsentiert seine neuesten Sommermodelle. Das kurz nach Kriegsende gegründete Unternehmen gehört in den 1950er Jahren zu den größten der DDR. Bormanns Bekleidung bestimmt die exklusive DDR-Mode der 1960er Jahre und findet auch international Beachtung. So zählen Künstler und Persönlichkeiten der Partei- und Staatsführung der DDR genauso wie westdeutsche Versandhäuser zu den Kunden. In Halle stellt Bormann später nochmals im Steintor-Varieté neue Kreationen vor. Mit Verstaatlichung des Betriebes Anfang der 1970er Jahre gerät sein Name in Vergessenheit.

An jenem Donnerstag im Juni 1961 strömen die Hallenser zu der angekündigten Modenschau. Bis auf den letzten Platz ist der weite Garten der Gaststätte „Bad Wittekind“ zu den beiden Vorstellungen besetzt. „Modisch ins neue Jahrtausend“, unter diesem, dem Stadtjubiläum verpflichteten Motto präsentiert Heinz Bormann Modelle seiner Kollektion 1961. Den Besuchern wird eine breite Palette vom Hausanzug über Sommermode bis hin zu Tages-, Cocktail- und Abendkleidern geboten. Begeistert berichten Reporter in den halleschen Tageszeitungen von bezaubernden Modellen, Brokat, Seide sowie anderen herrlichen Stoffen und Bekleidung von schlichter, vornehmer und doch farbenfroher Schönheit.

Kontakt:
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Rathausstraße 1
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 / 221-3300

Postanschrift:
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Stadtarchiv
06100 Halle (Saale)

Quelle: Stadtarchiv Halle (Saale), Archivale des Monats Juni 2021

Geschichte eines Sportplatzes in Fallingbostel

Vom „Gemeindeplatz“ zum „Sportplatz“ an der Soltauer Straße in Bad Fallingbostel.

Heutzutage ist es selbstverständlich, dass die Kommunen erhebliche Summen aufwenden, um ihrer Einwohnerschaft gute Sportmöglichkeiten zu bieten. Doch auch schon vor mehr als 100 Jahren war es der Gemeinde Fallingbostel wichtig, einen Sportplatz zu schaffen. 1913 wurde der Platz eingeweiht.

Das Protokollbuch des Fallingbosteler Gemeindeausschusses, das sich im Besitz des Stadtarchivs Bad Fallingbostel befindet, verzeichnet als 3. Tagesordnungspunkt seiner Sitzung am 8. September 1913 im Köningschen Gasthaus die Beratung über einen „Gemeindeplatz“:


Abb.: Beginn der Protokollierung der „Besprechung über Ankauf eines Gemeindeplatzes“ am 8. September 1913 (Stadtarchiv Bad Fallingbostel, Bestand 1, Nr. 354)

III Besprechung über Ankauf eines Gemeindeplatzes

Wegen Beschaffung eines Gemeindeplatzes hat sich der Gemeindevorsteher [Kruse] mit dem Königl Domainenrentmeister Wittern in Harburg in Verbindung gesetzt um den seitens des Domänenfiskus an den Anbauer Fr. Wildung in Adolfsheide verpachteten Friedkamp östlich des Weges von der Chaussee nach Adolfsheide, Parzelle 206 Kartenblatt 10 von Fallingbostel, groß 2.4051 ha zu pachten.

Anbauer Wildung hat den Kamp bis zum 1 Oct. 1924 gepachtet für den jährlichen Pachtpreis von 93 M.

Der Gemeindevorsteher hat mit dem Pächter Wildung folgendes vereinbart: Wildung tritt an die Gemeinde cirka 4 ½ Morgen unter der Bedingung ab, daß ihm für Ganzes eine Abfindungssumme von 350 M gezahlt wird und dann der Rest des Grundplatzes ihm bis zum Ablauf der Pachtung 1 Oct. 1924 unkündbar gelassen werde für eine jährlich Pacht von 45 M. Der Vertrag soll vom Gemeindevorstand Herrn Direktor Helmke abgeschlossen werden.

Der Gemeindeausschuß beschließt einstimmig, diesen Vertrag mit Wildung anzunehmen.

Die Gemeinde stellt den Platz dem Ortsausschuß für Jugendpflege unter der Bedingung zu Verfügung, daß derselbe die Abfindungssumme von 350 M an Wildung und eine jährliche Pacht von 48 M an die Gemeinde zahlt, um Jugendspiele ausführen zu können.

Im Uebrigen steht der Platz der Gemeinde zur anderweitigen Benutzung frei.

Der Gemeindeausschuß beschließt einstimmig den vorliegenden, vom Vorsteher und dem Domänenrat Wittern Harburg gemachten Pachtvertrag anzunehmen und so bald wie möglich rechtskräftig zu machen.


Abb.: Abschluss der Protokollierung der „Besprechung über Ankauf eines Gemeindeplatzes“ am 8. September 1913 (Stadtarchiv Bad Fallingbostel, Bestand 1, Nr. 354)

Tatsächlich muss dies äußerst schnell gegangen sein, verzeichnet Wilhelm Westermann doch in seiner Ortschronik schon sechs Wochen nach der Gemeindeausschusssitzung unter dem Datum des 18. Oktober 1913 in seiner Ortschronik von Fallingbostel:

18. Oktober [1913]. Die Hundertjahrfeier der Völkerschlacht wird mit Einweihung des jetzt fertigen Sportplatzes und des Gedenksteins 1813/1913 begangen. [Der Gedenkstein befindet sich heute im Kurpark an der Quintus-Brücke.] Der Platz ist von dem Domänenfiskus gepachtet. Die Planung und Beleuchtung des Platzes ist 1927 durchgeführt. Lehrer W.[estermann] pflanzte 1912* mit den Schulkindern eine doppelte Reihe von verschiedenen Tannen zum Abschirmen nach der Straße hin.

*[Die Jahreszahl 1912 irritiert, denn der seit 1907 an der Fallingbosteler Schule tätige Lehrer Westermann müsste demnach schon ein Jahr vor dem Beschluss des Gemeindeausschusses tätig geworden sein!]

Das meiste Pflanzgut brachte der heutige Revierförster Otto Heidemann aus seines Vaters Revier in Oerbke mit. Leider ist der größte Teil dieser Pflanzung in den ersten Jahren zerstört. Die Feier am 18. Oktober schloß mit einem großen Freudenfeuer und geordnetem Rückmarsch zum Schulhof. Dort wurde der Marsch von dem Führer des Zuges, Lehrer W., mit dem Schillerwort geschlossen: „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr.

Viele Teilnehmer ahnten damals Gewitterschwüle am politischen Horizont.

Westermanns Schlussbemerkung bezieht sich auf den 1. Weltkrieg, der ein Jahr später beginnen sollte. Wie Westermann in der Chronik weiter berichtet, begannen dann am 11. September 1914 militärische Übungen der Jugendlichen auf dem Sportplatz und in der Turnhalle, zu der eine Scheune des „Hotels zur Lieth“ ausgebaut worden war (Fertigstellung des Umbaus am 20. März 1914).

Fußball wurde auf dem – nun auch als Sportplatz – bezeichneten Gelände dann ab 1916 gespielt. Wenige Monate, nachdem in Walsrode der Verein „Germania“ gegründet worden war, entstand im Kreisort am 16. September 1916 die „Sportvereinigung Fallingbostel“, deren erster Vorsitzender Hermann Linnemann war. Beide Vereine spielten noch im September 1916 in Walsrode gegeneinander, wobei die „Germania“ einen 4:0-Sieg errang. Über das Rückspiel am 6. November 1916 berichtete die Walsroder Zeitung:

Am gestrigen Sonntage fand in Fallingbostel auf dem dortigen Sportplatz das Rückspiel des Sportvereins Fallingbostel und „Germania Walsrode“ statt. Die letzteren konnten den Platz als Sieger mit 2:0 verlassen. Das erste Tor fiel vor der Halbzeit nach 25 Minuten, das zweite 5 Minuten vor Schluß des Spieles. Walsrode konnte mit einer überlegenen Mannschaft antreten und daher mußte Fallingbostel einen harten Kampf kämpfen. Ein gemütliches Beisammensein der Vereine im Gasthof zur Lieth schloß den anregend verlaufenen Nachmittag.

Vergleichbar mit einem modernen Sportplatz waren die Bedingungen für Fußballspieler nicht.


Abb.: Fußballspiel auf dem Sportplatz an der Soltauer Straße 1941 (Quelle: Stadtarchiv Bad Fallingbostel)


Abb.: Fußballspiel auf dem Sportplatz an der Soltauer Straße 1941 (Quelle: Stadtarchiv Bad Fallingbostel)

Das lassen auch die Aufnahmen erahnen, die von einem Spiel gemacht wurden, das 1941 auf dem Sportplatz an der Soltauer Straße stattfand.

Kontakt:
Stadtarchiv Bad Fallingbostel
Dr. Wolfgang Brandes
Vogteistraße 1
29683 Bad Fallingbostel
Tel.: 05162 / 40118
stadtarchiv@badfallingbostel.de

Quelle: Stadtarchiv Bad Fallingbostel, Archivalie des Monats Juni 2021

Mittelalterliche Pergamenturkunden und deren Erhaltung

Ein Beitrag zur Sicherung von Kulturgut im Stadtarchiv Siegen.

In seinem „Klick in die Vergangenheit“ widmet sich das Stadtarchiv Siegen regelmäßig unterschiedlichen Episoden der städtischen Geschichte. Besondere Anlässe, historische Ereignisse, bislang unbekannte Aspekte oder bemerkenswerte Stücke aus den Archivbeständen sollen der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In der neuen Ausgabe stellt Siegens Stadtarchivar Dr. Patrick Sturm die mittelalterlichen Pergamenturkunden im Bestand A des Stadtarchivs vor, die zu den zentralen Quellen der städtischen Geschichte zählen, und erläutert das 2020 durchgeführte Drittmittelprojekt zu deren Erhaltung.

„Das älteste Stück stammt aus dem Jahr 1276. Es handelt sich um eine Bestätigung der städtischen Privilegien durch den Erzbischof Siegfried von Köln. Damit begann eine Reihe von Privilegienbestätigungen für die Stadt Siegen. Darunter finden sich abgesehen von Urkunden der Stadtherren, das waren neben den Erzbischöfen von Köln die Grafen zu Nassau, auch königliche Privilegien, ausgestellt durch Ludwig den Bayern (1314-1347), Karl IV. (1346-1378), dessen Sohn Wenzel (1376-1400) sowie Ruprecht von der Pfalz (1398-1410) und Sigismund (1410-1437)“, wie der Stadtarchivar erläutert.

Darüber hinaus ist im Urkundenbestand des Stadtarchivs Siegen ein breites Portfolio an privaten und öffentlichen Rechtsgeschäften überliefert. So finden sich Urkunden über Geld- und Liegenschaftsgeschäfte, religiöse Stiftungen und Zunftordnungen. Die Urkunden eröffnen damit Einblicke in das Leben, die Gebräuche und die Gesellschaft in der Stadt Siegen während des späten Mittelalters – und der Frühen Neuzeit. Siegens Stadtarchivar beschreibt den Erhaltungszustand und die Schadensbilder der mittelalterlichen Urkunden. Auch erläutert er die Restaurierungsmaßnahmen, die dank der finanziellen Förderung durch die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) in Berlin im Rahmen eines Modellprojekts 2020 realisiert werden konnten und vom Zentrum für Bucherhaltung (ZfB) in Leipzig durchgeführt wurden.


Abb.: Ergänzen des Siegels an der ältesten Urkunde im Stadtarchiv Siegen aus dem Jahr 1276 (Quelle: Zentrum für Bucherhaltung (ZfB Leipzig)

Die wichtigsten Stationen des Modellprojekts zur Sicherung von Kulturgut im Stadtarchiv Siegen hat Dr. Sturm in einer Dokumentation zusammengestellt. Parallel werden ausgewählte Exponate bis Ende September 2021 im Lesesaal des Stadtarchivs Siegen (KrönchenCenter, 3. Etage) und im Foyer der Volkshochschule (KrönchenCenter, 2. Etage) präsentiert. Der Zugang zum Ausstellungsteil im Lesesaal des Stadtarchivs ist seit dem 1.6.2021 von Dienstag bis Donnerstag 10.00 bis 14.00 Uhr sowie auf Anfrage möglich. Der Eintritt ist frei. Es gelten im KrönchenCenter die coronabedingten Abstandsregeln sowie das Tragen einer medizinischen Maske.

Einen detaillierten Bericht zu diesem Thema findet man in der Dokumentation zu „Mittelalterlichen Pergamenturkunden und deren Erhaltung – Ein Beitrag zur Sicherung von Kulturgut im Stadtarchiv Siegen“.

Kontakt:
Stadtarchiv Siegen
KrönchenCenter
Markt 25
57072 Siegen
Tel.: 0271 / 404-3095
Fax: 0271 / 404-3099
stadtarchiv@siegen.de

Quelle: Stadt Siegen, Meldungen aus dem Stadtarchiv, 01.06.2021

Das Marienwunder vom Rupertsberg

»Ein Marienbild „aus dem Milch und Blut gerunnen«.

In seiner Reihe „Archivalien erzählen Geschichten“ stellt das Stadtarchiv Bingen das Marienwunder vom Rupertsberg vor. – Die nachfolgende Erzählung des Johannes Trithemius von Sponheim (1462-1516), Abt des Klosters Sponheim bis 1506, danach Abt des Schottenklosters Würzburg, stammt aus dem Jahr 1495.
Es begab sich Anno 1301. Bingen wurde ab dem 13. August durch die Truppen König Albrecht I. belagert, als dieser gegen den Mainzer Erzbischof und Kurfürsten Gerhard II. von Eppenstein kämpfte. Da sich Gerhard II. vorwiegend nicht in Mainz, sondern in Bingen aufhielt, hatte er die Mannschaft zum Schutz der Stadt um 500 Mann verstärkt.

Als Albrecht I. auf Bingen vorrückte, waren die Stadttore natürlich geschlossen und die Mauern und Türme durch die Wachmannschaften bewehrt. So bemächtigte sich Albrecht des Klosters Rupertsberg auf der anderen Naheseite und nahm dort Quartier. Die Klostergebäude wurden als Pferdeställe benutzt und auf den Mauern Vorrichtungen für Wurfgeschosse zum Abschleudern auf die Stadt Bingen angebracht.

Die Nonnen hatten gerade noch rechtzeitig nach Eibingen flüchten können und auch der Erzbischof hatte sich aus Bingen abgesetzt. Letztendlich war die Stadt der Übermacht der königlichen Truppe und dem Beschuss nicht gewachsen. Nach sechs Wochen öffneten die Bürger und Bürgerinnen am 25. September 1301 die Stadttore. Der Schaden und die Spur der Verwüstungen waren groß, als die plündernde Truppe nach der Einnahme der Stadt das Kloster Rupertsberg verließ.


Abb.: Eine Darstellung der 1778 wiedererbauten Marienkapelle. „Prospect“ meint Ansicht, Blickrichtung (Titelbild: Landeshauptarchiv Koblenz)

Zwei Soldaten waren allerdings auf dem Rupertsberg zurückgeblieben. In einer Seitenkapelle, der Marienkapelle, entdeckten sie ein Wandbild der Heiligen Jungfrau Maria, das mit fünf kristallenen Steinen auf der Krone und auf der Brust verziert war. Flugs stieg einer auf den Altar, um die Steine herauszubrechen. Den zweiten befielen aber Skrupel, und er soll gerufen haben „Was machst du, o Elender, was machst du? Höre auf die Mutter der Barmherzigkeit zu berauben“. Doch der erste ließ sich nicht beirren und war gerade am fünften Stein angelangt, der über dem Herzen von Maria angebracht war, als das Bild angefangen habe über und über zu schwitzen. Als der Landsknecht jenen fünften Stein herausriss, floss Blut und Milch in großer Menge aus der Wunde. Vor Schreck bebend versuchte nun der Unglückliche die Stelle mit Staub zu schließen. Doch je stärker er sich darum bemühte, umso reichlicher flossen Blut und Milch aus der Stelle. Geschockt über seinen Frevel, stürzte er sich in den nahen Fluss und ertränkte sich.

Fake News oder einfach eine gute Story?
Ob sich alles so zugetragen hat, wie es Trithemius fast zweihundert Jahre später niedergeschrieben hatte, ist zu bezweifeln. Historiker und Historikerinnen vermuten, dass Trithemius aus zwei Elementen eine Legende schuf: Einerseits die Belagerung 1301 und auf der anderen Seite eine päpstliche Urkunde von 1342, die ein Blutwunder am Rupertsberg dokumentiert. Der Rest ist eine hollywoodreife Legende. Eine Legende, wie sie vielfach am Ende des Mittelalters entstand.

Bildfrevellegenden waren ein fester Bestandteil der damaligen Volksfrömmigkeit. Die Erzählung des Trithemius‘ folgt einem damals gängigen Erzählmuster. Die Bildfrevler wurden unmittelbar durch einen Blut- oder Milchfluss mit ihrer Tat konfrontiert und drastisch bestraft. Allerdings ist nur im Fall des Rupertsberger Bildes die Rede von Blut und Milch, also mit einer sehr heftigen „Körperreaktion“ eines Heiligenbildes und damit auch mit einer besonders starken Mirakelgeschichte.

Wunder sind schon länger Forschungsgegenstand der Medizingeschichte, die insbesondere in den letzten Jahren durch neue Untersuchungsmethoden an Fahrt aufnahm. Sofern kein bewusster Betrug vorlag, waren die verwendeten Materialien entscheidend – und die Ursachen sind entsprechend sehr vielfältig. Relativ häufig war Pilzbefall für Blutwunder (insbesondere im Teig für Hostien) und Kondenswasser für Milchwunder entscheidend.


Abb.: Eine päpstliche Urkunde von 1342 beglaubigt ein Blutwunder am Rupertsberg (Quelle: Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 164, Nr. 65)

Am 12. Juni 1342 wurde den Nonnen des Klosters Rupertsberg von der päpstlichen Kurie eine Ablassurkunde mit prächtigen Miniaturen ausgestellt, wo auf wundersame Weise – wie es in der Ablassurkunde wörtlich heißt – aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war („ubi sanguis fluebat ex corde ymaginis beate Marie“). Anlass und Zeitpunkt hier erstmals belegter mirakulöser Ereignisse, die dem Bild widerfahren seien, überliefern die zeitgenössischen Quellen indes nicht. Bereits 1324 hatte das Kloster um ein Ablassprivileg beim Papst nachgesucht. Von einem besonders heilsvermittelnden, mirakulösen Marienbild in den Mauern ihres Klosters ist in dem Gesuch keine Rede.

Es wird daher heute vermutet, dass sich die damalige außerordentliche Bedeutung, die der Rupertsberger Madonna im Jahre 1342 mit der Ablassurkunde erwiesen wurde, wohl noch nicht allzu lange vor jenem Jahr ergeben hat.

Inhalt der Urkunde: Eine Zusammenfassung (Landeshauptarchiv Koblenz)

„Eine Gruppe von 12 genannten Erzbischöfen und Bischöfen gewährt der Marienkapelle des Benediktinerklosters Rupertsberg, wo auf wundersame Weise aus dem Herzen eines Marienbildes Blut geflossen war, einen Ablass, damit die Kapelle von zahlreichen Gläubigen besucht werde. Alle Büßer, die an den Festen der Kirchenpatrone, am Kirchweihtag und an weiteren Festen, nämlich Weihnachten, Beschneidung des Herrn, Erscheinung des Herrn, Karfreitag, Pfingsten, Trinitatis, Fronleichnam, Kreuzauffindung, Kreuzerhöhung, allen Marienfesten, den Festen Johannes d. Täufers und Johannes d. Evangelisten, der Apostel Petrus und Paulus und aller Apostel und Evangelisten sowie namhafter aufgezählter Heiliger und während der Oktav der genannten Feste, die Kapelle zum Gebet und als Pilger aufsuchen oder die Messen, Predigten, die Matutin, die Vesper oder andere Gottesdienste besuchen, ferner die, die den Leib Christi oder das heilige Öl als Kranke empfangen, diejenigen, die mit gebeugten Knien dreimal Ave Maria beten, die zum Bau, zur Beleuchtung und zum Kirchenschmuck der Kapelle beitragen oder sie irgendwo anders unterstützen, diejenigen, die ihr in Testamenten Gold, Silber und Paramente vermachen oder andere mildtätige Stiftungen an die Kapelle leisten, alle die, die vor dem Marienbild knien und es mit Gebeten grüßen oder Spenden geben, also jeden, der das Vorgenannte oder etwas davon ehrerbietig vollzieht, erhält 40 Tage Ablass von allen auferlegten Bußen.
Siegler: die 12 Aussteller“ (zitiert nach dem Regest des Landeshauptarchivs Koblenz)

Glasreliquiar heute noch im Rupertusschrein?
Den Pilgern und Pilgerinnen, die in den folgenden Jahrhunderten zu dem wundertätigen Marienbild wallfahrten, wurde auch ein Glasreliquiar gezeigt mit der – wie Trithemius in seiner Schrift wörtlich festhält – „schon […] lange Zeit eingetrockneten[n] Flüssigkeit […] aus der verwundeten Brust“ gezeigt.

Wie der Chronist weiterhin berichtet, sei kurze Zeit nach der Freveltat ein Geistlicher in die Kirche gekommen und habe den Strom von Blut und Milch in einem Corporale (Kelchtuch) aufgefangen. Das getränkte Tuch werde in jenem Glas aufbewahrt, das er, Trithemius, auf Bitten der damaligen Äbtissin habe neu fassen lassen. Es wird vermutet, dass der Inhalt des Reliquiars eine weißliche sowie rötliche Färbung aufwies und so die Assoziation von Milch und Blut stützte oder ihren Grund haben dürfte.

Anders als das Rupertsberger Marienbild ist das Glas offenbar erhalten geblieben. Im Eibinger Reliquienschatz von 1709 ist es als „Milch und Blut“ aufgeführt. Seit 1814 soll es sich im Rupertusschrein der Rochuskapelle befinden.


Abb.: Das spätgotische „Portal“ an der Villa Rupertsberg ist ursprünglich wohl die Umfassung des Gnadenbildes (Quelle: Stadt Bingen)

Zeichnungen von dem originalen Marienbild existieren nicht. Erhalten blieb aber wohl seine Umfassung, wie die heutige Forschung annimmt. Sie ist heute in der Villa am Rupertsberg verbaut.

30 Wunder wurden dokumentiert
Die Verehrung des Rupertsberger Marienbildes blieb bis in das 15. Jahrhundert überaus populär. Insgesamt 30 Wunder aus den Jahren 1465 bis 1469 werden in einem Heft dokumentiert, das sich im Landeshauptarchiv in Koblenz befindet. Berichtet wird dort von Blinden, die plötzlich wieder sehen oder Gelähmten, die wieder gehen konnten, Schwerkranken, die wieder Genesung fanden und viele andere Heilungen von Gebrechen und Hilfe in großer Not sind dort notiert.

Ob es diese Wunder wirklich gab und auf die Heilwirkung des Bildes zurückzuführen lassen? Das werden wir nicht mehr erfahren. Die besagte Urkunde sowie viele weitere Urkunden des Klosters Rupertsberg wurden seitens des Landeshauptarchives eingescannt und über den virtuellen Lesesaal der staatlichen Archive von Rheinland-Pfalz öffentlich zugänglich gemacht (der dortige Bestand 164 enthält alle Archivalien des Klosters Rupertsberg, die im Landeshauptarchiv in Koblenz aufbewahrt werden).

Kontakt:
Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz
Landeshauptarchiv Koblenz
Karmeliterstr. 1/3
56068 Koblenz
Tel.: 0261 / 9129-0
Fax: 0261 / 9129-112
post@landeshauptarchiv.de

Stadtarchiv Bingen
Herterstraße 35
55411 Bingen-Bingerbrück
Tel.: 06721 / 184-354
Fax: 06721 / 184-35

Quelle: Stadtarchiv Bingen, Archivalien erzählen Geschichte(n)

»Päckchen von drüben«. Historische Dokumente aus beiden deutschen Staaten

Millionen von Bürgern beider deutscher Staaten beteiligten sich am deutsch-deutschen Austausch von Geschenken per Post. Im Jahr 1965 schickten je 100 Einwohner der Bundesrepublik Deutschland 87 Pakete und Päckchen in die DDR. Das bedeutet, dass jeder Einwohner der DDR im Durchschnitt drei Pakete aus der Bundesrepublik erhielt. Umgekehrt schickten je 100 Einwohner der DDR sogar 128 Sendungen in die Bundesrepublik. Damit entfielen auf 100 Bundesbürger immerhin 40 Pakete „von drüben“ [Elisabeth Pollack: Die Verkehrsbeziehungen zwischen der BRD und der DDR auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens. Diplomarbeit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 1967 (Bundesarchiv, B 257/21529)].


Abb.: Plakat zur Aktion „Dein Päckchen nach drüben“, Osthilfekreis, ca.1949/1969 (Foto: Bundesarchiv, Plak 005-048-048)

Während die Bundesrepublik den Postverkehr mit der DDR als Inlandsverkehr begriff, reglementierte die DDR Form und Inhalt der Pakete mit der „Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland“ vom 5. August 1954. „Westpakete“ mussten durch die Aufschrift „Geschenksendung, keine Handelsware“ gekennzeichnet werden. Häufige Änderungen hinsichtlich zulässiger Inhalte und Mengen sowie unterschiedliche Auslegungen der Geschenkpaketverordnung sorgten für Irritationen bei den Versendern auf beiden Seiten.

Sender und Empfänger von Päckchen waren in steter Sorge, dass der Inhalt durch Post, Zoll und Staatssicherheit der DDR beanstandet werden könnte.


Abb.: DDR-Zoll bei der Kontrolle von Päckchen von oder nach „drüben“, [um 1960] (Foto: Bundesarchiv, DL 203 BILD-0046 (Ausschnitt) – Zollverwaltung der DDR)

Zugelassen waren zum Beispiel Grundnahrungsmittel wie Butter und Margarine sowie Genussmittel wie Kaffee und Schokolade, wobei bestimmte Höchstmengen festgelegt waren. Einschränkungen gab es beim Versand von Kleidung (Desinfektion), Medikamenten (durch einen Arzt in der DDR verschrieben) und Büchern (Literatur durfte aus DDR-Sicht weder „dekadent“ sein noch einen „antidemokratischen Charakter“ haben). Untersagt war es, Zahlungsmittel, Schallplatten, Landkarten und luftdicht verschlossene Behältnisse zu verschicken.

Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die Kontrolle des Postversands zwischen der DDR und der Bundesrepublik durch die Deutsche Post der DDR ungenügend war, wurde sie im Juni 1952 dem Amt für Kontrolle des Warenverkehrs (seit 1954 Amt für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs) übertragen, wobei die Post mitzuwirken hatte. Hierfür wurden acht Kontrollpostämter eingerichtet.

In Zusammenarbeit mit dem Stasi-Unterlagen-Archiv hat das Bundesarchiv Koblenz die virtuelle Ausstellung „Päckchen von drüben“ zusammengestellt, in der Dokumente von bundesdeutschen Behörden mit solchen von Stellen der DDR – darunter des Ministeriums für Staatssicherheit – in Beziehung gesetzt werden. Auf diese Weise wird es möglich, das Thema aus ganz unterschiedlichen Blickwinkeln zu betrachten. Zwei Wochenschau-Beiträge geben zeitgenössische Stimmen und Stimmungen wieder.

Der Schwerpunkt liegt auf dem Austausch von Päckchen und Paketen zwischen Privatpersonen in der Bundesrepublik und der DDR. Dabei werden besonders die Jahre zwischen 1950 und 1970 in den Blick genommen.

Was wurde in den Päckchen verschickt? Welche Hürden waren zu überwinden, bis das Geschenk den Empfänger erreichte? Welche politischen Implikationen waren mit den Sendungen verbunden?

Anmerkung:

  • Elisabeth Pollack: Die Verkehrsbeziehungen zwischen der BRD und der DDR auf dem Gebiet des Post- und Fernmeldewesens. Diplomarbeit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 1967 (Bundesarchiv, B 257/21529)

Literatur:

  • Konstanze Soch: Eine große Freude? Der innerdeutsche Paketverkehr im Kalten Krieg (1949-1989), Frankfurt/Main 2018
  • Josef Foschepoth: Überwachtes Deuschland. Post- und Telefonüberwachung in der alten Bundesrepublik, Göttingen 2012
  • Konstanze Soch: „Päckchen von drüben“ – Der Päckchen- und Paketverkehr als trennendes und verbindendes innerdeutsches Phänomen. Bundeszentrale für politische Bildung, Deutschland Archiv, 20.03.2017

Filme zum Thema:

Kontakt:
Bundesarchiv
Potsdamer Straße 1
56075 Koblenz
Tel.: 0261 / 505-0
Fax: 0261 / 505-226
koblenz@bundesarchiv.de

Quelle: Bundesarchiv, Aktuelle Meldungen, 29.05.2021; Virtuelle Ausstellung, „Päckchen von drüben“.

Urkunde Graf Engelbert II. von der Mark an die Bürger in Bochum

In seiner monatlichen Reihe „Schaufenster Stadtgeschichte“ präsentiert das Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte im Monat Juni 2021 eine Urkunde aus dem Jahr 1321.

Eine Stadt zu sein brachte im Mittelalter einige Privilegien mit sich, die sich auch auf die Bewohner auswirkten. Stadtrechte erhielt ein Ort aber nicht allein aufgrund seiner Größe, sondern sie mussten vom Landesherrn vergeben werden. Diese Vergabe wurde mithilfe einer Urkunde belegt, welche die erteilten Rechte an die Einwohner der Stadt festhielt.


Abb.: Urkunde vom 8. Juni 1321 (Quelle: Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte)

Für Bochum ist eine Urkunde vom 8. Juni 1321 erhalten, welche Graf Engelbert II. von der Mark den Bürgern Bochums ausstellte. Der Inhalt der Urkunde legt fest, welche Rechte und Gewohnheiten die Bürger Bochums selbst wahrnehmen dürfen und welche sich weiterhin der Graf vorenthält. So regelt die Urkunde u.a. die Kontrolle von Maßen und Gewichten, das Brauen und Backen, den Verkauf von Waren auf dem Bochumer Markt und das Erbrecht.

Geschrieben wurden diese Rechte mit Tinte auf Pergament. Leider hat die Urkunde im Laufe der Zeit einige Beschädigungen erlitten. So ist das Siegel mitsamt einem Stück des unteren Rands des Pergaments verloren gegangen. Auch weist die Urkunde deutliche Faltspuren und vereinzelte Beschädigungen auf.

Ob die Urkunde nun tatsächlich als Beleg der Stadtwerdung Bochums angesehen werden kann, war lange Zeit umstritten. Namhafte Historiker kamen hierüber zu gegensätzlichen Ansichten. Im Rechtssystem des Mittelalters war Bochum bislang als Hof angesehen worden. Die Urkunde von 1321 nun verleiht dem Ort sowohl Rechte, die traditionell einem Hof zuzuschreiben sind, als auch solche, welche einer Stadt zukommen würden. Engelbert II. verlieh den Bochumern somit nicht eindeutig Stadtrechte.

Auch wenn sie keine Stadtrechtsurkunde im eigentlichen Sinne ist, so legt sie doch manches fest, das zu einer Stadtwerdung gehörte. So kann die Urkunde als ein Meilenstein des Stadtwerdungsprozesses betrachtet werden, auf den eine Phase wirtschaftlicher wie räumlicher Ausdehnung folgte, bis Bochum Anfang des 15. Jahrhunderts endgültig als Stadt bezeichnet wurde. Ein Grund zum Feiern ist es also allemal!

Kontakt:
Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte
Wittener Straße 47
44777 Bochum
Tel.: 0234 / 910-9510
stadtarchiv@bochum.de

Quelle: Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für Stadtgeschichte, „Schaufenster Stadtgeschichte“, Juni 2021

Der »Codex Maximilianeus« in Traunstein

Am 21. März 2021 starb nach langer Krankheit im Alter von 83 Jahren Dr. h. c. Dietrich Freiherr von Dobeneck. Der erfolgreiche Unternehmer und begeisterte Bergsteiger avancierte in den letzten Jahren seines erfüllten Lebens zu einem großzügigen und selbstlosen Mäzen des Traunsteiner Kulturlebens, wie es ihn in der langen Geschichte der Stadt wohl kaum gegeben hat. „So unterstützte er die Anlage des Salinenparks in der Au und stellte eine Million Euro zur Verfügung. Er förderte das Heimathaus Traunstein und überwies 500 000 Euro. Und Dietrich von Dobeneck spendete schließlich sein gesamtes Vermögen an die Stadt Traunstein“ [Pültz, Gernot: Unternehmer und Mäzen, in: Traunsteiner Wochenblatt, Nr. 72, 27.3.2021, S. 9] – mit der Auflage, es vorrangig in Projekte zu investieren, die das reichhaltige kulturelle Erbe der Stadt attraktiver zu machen. „Es war ihm wichtig, in Traunstein etwas zu bewegen und Spuren zu hinterlassen. Ich denke, das ist ihm gelungen.“ [ebd.] Mit dieser Einschätzung liegt Otto Huber, sein Weggefährte und enger Freund, ohne jeden Zweifel richtig.

Auch das Stadtarchiv Traunstein profitierte von der Großzügigkeit dieser außerordentlichen Persönlichkeit. Wertvolle Fotodokumentationen seiner bergsteigerischen Pioniertaten, darunter ein Album der legendären „Traunsteiner Hindukusch-Expedition“ 1961, sowie einige historische Dokumente, Bücher und Nachschlagewerke konnte das Stadtarchiv Traunstein vor Kurzem übernehmen. Darunter befindet sich auch ein Kleinod zur bayerischen Rechtsgeschichte, das in der Bibliothek des Stadtarchivs bislang fehlte und das auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen über dessen Schwester Lore von Dobeneck und den Traunsteiner Kreisarchivar Albert Rosenegger den Weg hierher gefunden hat: Der „Codex Maximilianeus“, das Bayerische Landrecht von 1616, eines der bedeutendsten Gesetzgebungswerke des Alten Reichs, das das gesamte bürgerliche und öffentliche Recht für Ober- und Niederbayern zusammenfasst.


Abb.: Die als kunstvoller Kupferstich gestaltete Titelseite („Titelkupfer“), eine Allegorie auf die Rechtsprechung (Foto: Helga Haselbeck, Traunstein)

Benannt ist es nach Herzog Maximilian (seit 1623 Kurfürst; * 17. April 1573, † 27. September 1651), dem politisch bedeutendsten Herrscher der altbayerischen Linie der Wittelsbacher, einem der hochrangigsten Fürsten seiner Zeit. Maximilian sanierte das Land finanziell und machte es wirtschaftlich leistungsfähig. Durch die Ausschaltung der ständischen Mitwirkungsrechte [Als Landstände bezeichnet man die politischen Vertretungen der Stände (Klerus, Adel und Bürger) in den europäischen Gesellschaften des Mittelalters und der Frühen Neuzeit gegenüber dem jeweiligen Landesherrn] wurde er der eigentliche Begründer der absolutistischen Herrschaft in Bayern. Gleichzeitig war er eine prägende Person der Gegenreformation und der katholischen Reform. Seine innere Konsolidierungspolitik vergrößerte die außenpolitischen Spielräume des Landes. Und zu seinen zahlreichen herausragenden Leistungen gehörte eben auch das Landrecht von 1616.

Begonnen hatte diese Gesetzesrevision bereits unter seinem Vater Wilhelm V. [* 29. September 1548, † 7. Februar 1626; von 1579 bis zu seiner Abdankung 1597 Herzog von Bayern]. 1612 war ein erster Entwurf erschienen. Maßgeblich an der Entstehung dieses Codex, bei dem die Elemente des römischen gegenüber denen des germanischen Rechts in den Vordergrund traten, waren die Hofkanzler Johann Gailkirchner und Simon Wangnereck sowie der Münchner Stadtschreiber [heute einem geschäftsleitenden Beamten vergleichbar] Georg Lochner.

Er besteht aus insgesamt neun Teilen:

  1. Summarischer Prozess = beschleunigter Zivilprozess ohne umständliche Längen;
  2. Gantprozess = Verfahren bei Versteigerung und Konkurs;
  3. Gerichtsordnung = ordentlicher Zivilprozess;
  4. Landrecht = meist privatrechtliche Normen, eng an das reformierte Landrecht von 1518 angelehnt;
  5. Landesfreiheitserklärung = nahezu identisch mit der von 1516, hier wurden vor allem die Rechte des Adels, insbesondere der Umfang der in den adeligen Hofmarken ausgeübten Niedergerichtsbarkeit [Aburteilung von geringen Alltagsdelikten, die mit Geldbußen oder geringen Leibstrafen geahndet wurden] festgeschrieben;
  6. Land- und Polizeiordnung = Rechte und Pflichten zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der allgemeinen Wohlfahrt, Aufnahme der Bestimmungen von 1516 und 1553;
  7. Forstordnung = Vorgaben zur Forsterhaltung;
  8. Jagdordnung;
  9. Malefizprozessordnung = Regelung des Strafverfahren – unter einem Malefizverbrechen verstand man eine Gewalttat, die mit dem Tode bedroht war und von der hohen Strafgerichtsbarkeit, auch „Blutgerichtsbarkeit“, geahndet wurde.


Abb.: Teil 6 des Codex, die „Landts- und Policey-Ordnung“, beinhaltete auch eine Fischordnung, wie sie „auff der Thonaw [= Donau], Ihn [Inn], Iser, Salzach und sonst allenthalben in unseren Fürstenthumben gehalten werden soll. An deren Ende sind die Maße festgelegt, die als untere Grenze bei der Entnahme der einzelnen Fischarten sowie von Krebsen einzuhalten waren. Diese Mindestmaß wurde allerdings nicht mit einer der damals üblichen Längeneinheiten in Zahlen angegeben, sondern mit einer Zeichnung im Originalmaßstab bildlich veranschaulicht (Foto: Helga Haselbeck, Traunstein)

Beigebunden ist diesem monumentalen, mehr als 800 Seiten umfassenden juristischen Standardwerk zudem eine 1665 von dem kurfürstlichen Hof-Buchdrucker, Verleger und Buchhändler Johann Jäcklin († 1710) [Nach ihm ist in München, Bezirk Ramersdorf-Perlach, die „Jäcklinstraße“ benannt] herausgegebene Anleitung (157 Seiten) über das „Feldmessen“ (Landvermessung) [der Originaltitel lautet in voller Länge und im damaligen Wortlaut: „Ein begründter und verständiger Bericht von dem Feldmessen: Wie man Aecker, Wisen, Gärten, Höltzer, Weyer unnd andere Grundstuck ihrer Grösse nach und wievil deren jedes Jucharten, Rueten und Schuech aigentlich in sich halte, messen, auch dieselbige in etliche gleiche oder ungleiche Thail abthailen soll. Deßgleichen, wie solche Gründ nach ihr jedes Form und Gestalt in den Grund gelegt, dem verjüngten Maß nach auffgerissen und folgends auff dem Pappier leichtlicher, als zu Feld mögen, gemessen werden. Item, wie man die Weite von einem Orth zum anderen, als zwischen Stätt, Schlösser, Dörffer und anders, messen, auch derselben Revier und wie sie zu Land gelegen, auff das Pappier reissen soll. Mit einem kurtzen Underricht, wie man dise Messerey an allen Orthen leichtlich brauchen künde.“ – In der Digitalen Sammlung der Bayerischen Staatsbibliothek online einsehbar] sowie ein „Repertorium oder General-Register nach Ordnung des Alphabets“ (136 Seiten).


Abb.: Der voluminöse „Neuzugang“ des Stadtarchivs, der „Codex Maximilianeus“ von 1616, mit den beiden beigebundenen Ergänzungen, dem alphabetischen Gesamtregister und der Anleitung zur Landvermessung von 1665 (Foto: Helga Haselbeck, Traunstein)

Einer der Vorbesitzer dieses – man darf es mit Fug und Recht so ausdrücken – prachtvollen und nach mehr als vier Jahrhunderten immer noch gut erhaltenen Bandes war, so kann man einem auf dem Vorsatzblatt hinterlassenen, handschriftlichen Vermerk vom 26. März 1853 entnehmen, Dr. Ferdinand Theodor Hopf, 1846 Rat am Ober-Appellationsgericht des Königreichs Bayern, [Hof- und Staatshandbuch für das Königreich Bayern, München 1846, S. 137] zuvor Rat am Wechsel- und Merkantilgericht für die Oberpfalz und von Regensburg [Schwarz, Jakob Heinrich: Adreß-Handbuch für den Regierungs-Bezirk der Oberpfalz und von Regensburg im Königreiche Bayern, Regensburg 1840, S. 13]. Wie viele weitere hochrangige bayerischen Juristen ihn zuvor schon in ihren Händen hielten, muss eine offene Frage bleiben, die den Zauber, den jedes Relikt aus längst vergangener Zeit stets umweht, nur verstärkt.

Fakt ist: Als Grundlage der Rechtsprechung hat der „Codex Maximilianeus“ lange schon ausgedient; moderne Rechtsnormen sind an seine Stelle getreten. Für das Verständnis der bayerischen Geschichte aber bleibt er unverzichtbar. Und das Stadtarchiv Traunstein ist mit einigem Recht stolz darauf, ihn – dank der großzügigen Donation Dietrich von Dobenecks – künftig seinen Benutzerinnen und Benutzern bei Bedarf für ihre Forschungen anbieten zu können.

Kontakt:
Stadtarchiv Traunstein
Stadtplatz 39
83278 Traunstein
Tel.: 0861 / 65-250 und 0861 / 65-287
Fax: 0861 / 65-201
franz.haselbeck@stadt-traunstein.de

Postanschrift:
Stadtverwaltung Traunstein
Stadtarchiv
83276 Traunstein

Quelle: Stadtarchiv Traunstein, Archivale des Monats Juni 2021

Nordmünsterland – Forschungen und Funde 7/2020 und 8/2021

Während der Corona-Pandemie ist die Forschungsgemeinschaft zur Geschichte des Nordmünsterlandes e.V. nicht untätig gewesen. In relativ kurzem zeitlichen Abstand erschienen die Bände 7 und 8 der seit 2014 jährlich erscheinenden Zeitschrift.

Und wieder finden sich in den beiden Ausgaben aufschlussreiche Beiträge zu Aspekten der Geschichte des Kreises Steinfurt und angrenzender Gebiete, deren zeitlicher Bogen vom Mittelalter bis in die jüngere Vergangenheit reicht.

Besonderes Augenmerk verdienen dabei die Aufsätze von Prof. Dr. Paul Derks (Essen) zur Namengeschichte des Teutoburger Waldes und von Prof. Dr. Manfred Balzer (Münster) zu Abt Castus von Visbek, der in der neueren Geschichtsforschung als Erfindung angesehen wird.

Abb.: Der Teutoburger Wald wird als „Saltus Teutoburgiensis“ auch auf einer Karte in den „Monumenta Paderbornensia“ von 1672 verzeichnet (Bild: Chr. Spannhoff)

Paul Derks geht der Entstehung des Namens „Teutoburger Wald“ für das Osning-Gebirge nach und kann zeigen, dass diese Benennung keineswegs erstmals in den „Monumenta Paderbornensia“ von 1669 des Paderborner Fürstbischofs Ferdinand von Fürstenberg (1626-1683) und seines Gehilfen Nikolaus Schaten (1608-1676) auftritt, wie oft in der Literatur zu lesen ist, sondern schon wesentlich früher erscheint. Der Autor zeichnet detailliert und kenntnisreich die frühe Suche nach dem Ort der Varus-Schlacht im Jahr 9 n. Chr. nach, die bei einem „Teutoburgiensis saltus“ stattgefunden haben soll und stellt die gesamte Entwicklung der frühneuzeitlichen Übertragung des antiken Namens auf den Osning bis zur endgültigen Verfestigung Ende des 19. Jahrhunderts dar. Darüber hinaus bietet er u.a. spannende Schlaglichter auf den Namen des Osnings, Detmolds und Porta Westfalicas sowie auf Orts- und Flurnamen, die angeblich auf den römischen Feldherrn Varus hindeuten sollen.

Manfred Balzer setzt sich am Beispiel der Abtei Visbek und ihres vermeintlichen ersten Abtes Castus mit der Fälschung der Urkunde Ludwigs des Frommen von angeblich 819 auseinander und gelangt hier u.a. über die Methode der Besitzrückschreibung zu neuen Erkenntnissen, die die weitere Forschung zu diesem speziellen Themenkomplex („frühe Missionsstationen“) und dem damit zusammenhängenden Verlauf der Christianisierung Westfalens und Nordwestdeutschlands beschäftigen werden. Gab es also Abt Castus doch?

Mittlerweile sind acht Ausgaben der Zeitschrift und drei Sonderbände zu unterschiedlichen Themen erschienen, z.B. „Tecklenburg um 1750. ‚Geographia Tecklenburgensis‘ und ‚Bereisungs-Protocollum‘ des preußischen Kriegs- und Domänenrats Ernst Albrecht Friedrich Culemann“ aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Die Inhaltsverzeichnisse aller bislang erschienenen Bände und Publikationen sowie weitere Informationen zur Forschungsgemeinschaft finden sich auf die Homepage des Vereins.

Inhaltsverzeichnis Nordmünsterland Bd. 7:

  • Paul Derks: Osning oder Teutoburger Wald: Zur Namen- Geschichte des westfälischen Gebirgszuges
  • Josef Wermert: Die Nienborger Sage vom „Wilden Bernd“. Dichtung oder Wahrheit?
  • Helmut Lensing: Josef Hagemann. Vom Hörsteler Heuerlingskotten in den Land- und Reichstag
  • Alfred Wesselmann: Das Wikingerschiff – Eine Jugendzeitschrift aus Lengerich während des Nationalsozialismus
  • Sebastian Schröder: Die Landesbeschreibung des Jacob Paul von Gundling für Tecklenburg und Lingen
  • Josef Bröker: Zwietracht um den Zehnten – Wie die Bauern aus Unseligen Leden bei Ibbenbüren zu ihrem Recht kamen
  • Anke Hackethal: Mortalität während der „Spanischen Grippe“ in Emsdetten 1918/19
  • Gerd-Ulrich Piesch: Die Landwehr auf den Hohner Bergen an der Straße von Sudenfeld nach Lengerich-Hohne

Nordmünsterland: Forschungen und Funde, Band 7
Herausgegeben von der Forschungsgemeinschaft zur Geschichte des Nordmünsterlandes e. V.
220 S., Lage 2020, ISBN 978-3-89918-081-7, 17,90 Euro

Inhaltsverzeichnis Nordmünsterland Bd. 8:

  • Manfred Balzer: Abt Castus von Visbek
  • Sebastian Kreyenschulte: Das Bürgertum in einem nordmünsterländischen Kirchspiel 1750–1850. Beobachtungen. Zur Entstehung und Entwicklung der ländlichen Bürgerkultur im nicht- bzw. kleinstädtischen Umfeld
  • Angelika Pries: Von der Gleichschaltung zur Entnazifizierung. Lehrer und Lehrerinnen an den Volksschulen in Rheine 1933 – 1949
  • Peter Ilisch: Schmieden und Schänken. Zur Frage der Standortkontinuität in der Frühen Neuzeit. Eine Fallstudie aus Horstmar
  • Sebastian Schröder: Eine Ordnung schaffen: Der Hörsteler Holzgerichts- und Markenrezess von 1580 („Noitholtinck geholden auer de Horsteler | Woldt vnnd Marcke“).
  • Josef Wermert: Heeker Schlöffken – Aus der frühen Geschichte eines bemerkenswerten Brauches
  • Bernd Hammerschmidt: Entnazifizierung – der Fall des ehemaligen Lengericher Bürgermeisters Steinriede

Nordmünsterland: Forschungen und Funde, Band 8
Herausgegeben von der Forschungsgemeinschaft zur Geschichte des Nordmünsterlandes e. V.
254 S., Lage 2021, ISBN 978-3-89918-082-4, 17,90 Euro

(Sebastian Schröder)

Die Unterschrift Kaiser Wilhelms II. im Goldenen Buch der Stadt Aachen

»In dieses moderne Aachen, verschönt durch seine tausendjährigen Erinnerungen, zieht heute mit seiner hohen Gemahlin der Kaiser, der Herrscher des neuen deutschen Reiches ein, und wie einst zur Königskrönung jubelt das Volk und heißt seinen Kaiser tausendmal willkommen.« – So steht es am 19. Juni 1902 in der Aachener Zeitung „Echo der Gegenwart“. Kaiser Wilhelm II. war an diesem Tage im Salonwagen zu seinem ersten Besuch der Stadt Aachen angereist.

Als amtierendes Staatsoberhaupt hatte Wilhelm II., dessen Todestag sich am 4. Juni zum 80. Male jährt, die alte Reichsstadt Aachen drei Mal besucht: im Juni 1902, am 18. Oktober 1911 und zuletzt am 3. Mai 1918, ein halbes Jahr vor Ende des Ersten Weltkrieges und dem Ende seiner Regierungszeit. Bei Kriegsende ging er ins niederländische Exil im Haus Doorn.

Dort intensivierte sich sein Kontakt mit Aachen sogar noch, zumindest schriftlich: Bekannt mit dem Aachener Meteorologen Peter Polis, schrieb Wilhelm diesem nun täglich sogenannte Wettermeldungen, die in Aachen zur Verbesserung der Wetterprognosen verwendet wurden. Diese Meldungen werden im Stadtarchiv Aachen aufbewahrt.

Als Kaiser Wilhelm II. und Auguste Viktoria Aachen nach ihrem Besuch am 19. Juni 1902 verließen, prangte in dem eigens für diesen Anlass beschafften Goldenen Buch allerdings nur eine Unterschrift: die der Kaiserin. Wilhelm hatte im Trubel versäumt, sich einzutragen. Das Goldene Buch wurde ihm nachgeschickt, und er holte seinen Eintrag am 15. Juli 1902 nach. Das Stadtarchiv Aachen hat nun die Vorderseite des Goldenen Buchs der Stadt Aachen und die Seite mit den Unterschriften Kaiser Wilhelms II. und Auguste Viktorias als Archivale des Monats Juni 2021 vorgestellt.


Abb.: Seite mit den Unterschriften Kaiser Wilhelms II. und Auguste Viktorias (Stadtarchiv Aachen, Besondere Urkunden, Goldenes Buch)

Das Goldene Buch der Stadt Aachen, das von dem in Düsseldorf ansässigen Maler Alexander Frenz gestaltet wurde, ist prunkvoll ausgestattet und aufwendig gestaltet:


Abb.: Vorderseite des Goldenen Buchs der Stadt Aachen (Stadtarchiv Aachen, Besondere Urkunden, Goldenes Buch)

Auf einem braunen Ganzledereinband finden sich sehr aufwendige Lederschnitt-Verzierungen mit Vergoldungen. Die vier filigranen Eckbeschläge auf dem Vorder- und Hinterdeckel sind aus Silber; in ihnen sind jeweils große blaue geschliffene Halbedelsteine eingefasst. Sie werden begleitet von vielen kleinen grünen und roten, in das Leder eingefassten Halbedelsteinen. Innen sind zunächst Ledervorsätze mit Goldprägung zu sehen; das Papier hat einen dreiseitigen Goldschnitt mit Punzierungen. Das Goldene Buch hat nicht nur stadthistorisch Gewicht: Es wiegt ca. 6-8 Kilogramm und ist 40,5 cm breit, 50 cm hoch und 14 cm dick. Die Stadt Aachen nutzte dieses Goldene Buch von 1902 bis November 1999. Seit April dieses Jahres befindet es sich nun im Aachener Stadtarchiv.

Das Goldene Buch wurde 2016 vom Rathausverein Aachen digitalisiert und kann nun online durchgeblättert werden. Darüber hinaus wurde es dem Stadtarchiv Aachen in einer hochauflösenden digitalen Fassung übergeben.

Kontakt:
Stadtarchiv Aachen
Reichsweg 30 (Nadelfabrik)
52068 Aachen
Tel.: 0241 / 4324972
Fax: 0241 / 4324979
stadtarchiv@mail.aachen.de

Quelle: Stadtarchiv Aachen, Neuigkeiten, Archivale des Monats Juni 2021, 31.05.2021