Sicherung der Stasi-Akten im Bundesarchiv auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat am 2.9.2020 eine von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur langfristigen Sicherung der Stasi-Unterlagen in der Verantwortung des Bundesarchivs sowie zur Einrichtung eines SED-Opferbeauftragten beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird demnächst durch die Koalitionsparteien in den Deutschen Bundestag eingebracht werden.

Abb.: BStU-Aktionstag am 4.9.2020: „Die Akten gehören uns!“ 30 Jahre Sicherung der Stasi-Unterlagen. Kurz vor Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3.10.1990 spitzte sich die Diskussion um den zukünftigen Umgang mit den Stasi-Unterlagen zu. Die Entwürfe sahen vor, dass die Akten für lange Zeit verschlossen bleiben. Der Protest weitete sich aus: Landesweit unterstützten Menschen die Forderung nach Öffnung der Akten mit Solidaritätsaktionen, Demos und Konzerten. – Der Einsatz zahlte sich aus: Ein Zusatz im Einigungsvertrag legte den Grundstein für den Erhalt und die Nutzung der Stasi-Unterlagen zum Zweck der persönlichen, juristischen und gesellschaftlichen Aufarbeitung (Foto: BStU)

Zum aktuellen Gesetzentwurf erklärt Monika Grütters: „30 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es ein wichtiges Signal, die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs dauerhaft im Bundesarchiv, unserem „nationalen Gedächtnis“, zu sichern. Die Stasi-Unterlagen dokumentieren eindringlich das Leid der Opfer von Bespitzelung und Zersetzung durch den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR. Auch künftige Generationen müssen an der Aufarbeitung mitwirken können, vor allem aber werden die Zugänglichkeit der Unterlagen an den jetzigen Standorten und die Akteneinsicht unverändert weiter bestehen. Einen Schlussstrich wird es nicht geben! Der Umgang mit den Stasi-Akten verlangt Sorgfalt und Sensibilität. Dies sind wir den Opfern der SED-Diktatur und den mutigen Wegbereitern der Friedlichen Revolution schuldig.“

Geplant ist, dass künftig das Bundesarchiv die Verantwortung für die Bestände des Stasi-Unterlagen-Archivs wahrnimmt. Bürgerinnen und Bürger werden wie bisher nach den besonderen Zugangsregelungen des Stasi-Unterlagen-Gesetzes an sämtlichen Standorten der ehemaligen Stasi-Unterlagen-Behörde Einsicht in die Stasi-Unterlagen erhalten.

Künftig soll eine Ombudsperson für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag eingesetzt werden, die das Parlament berät und das Thema in der Öffentlichkeit stärker sichtbar macht. Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Formulierungshilfe das Anliegen der Koalitionsfraktionen, die Interessen der Opfer der SED-Diktatur sowie der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und in der ehemaligen DDR zu wahren.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung 305, 2.9.2020

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.