In München steht ein Stadtarchiv.
Der Fachverband VdA – Verband deutscher Archivarinnen und Archivare e.V. appelliert in einer Stellungnahme an den Oberbürgermeister der bayerischen Landeshauptstadt München, Dieter Reiter (SPD), bei einer geplanten Neuaufstellung des Stadtarchivs München archivfachliche Standards zu wahren und die Leitungsstelle fachlich zu besetzen (VdA-Stellungnahme vom 11.5.2020).
Das Stadtarchiv München gilt als eines der größten kommunalen Archive Deutschlands. Es ist eine Dienststelle des Direktoriums und gehört damit zum Aufgabenbereich des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt München. Der seit 2008 amtierende Amtsleiter Dr. Michael Stephan ist zum 1.5.2020 in den Ruhestand getreten.
Abb.: Rand oder relevant? Selbstdarstellung des Stadtarchivs München auf seiner Homepage, Ausschnitt
Bereits Ende Juli 2019 hat die Münchner Stadtratsfraktion Die Grünen/Rosa Liste beantragt, das Stadtarchiv zum Institut für Stadtgeschichte umzuwidmen: „Das im Direktorium angesiedelte Stadtarchiv wird als Institut für Stadtgeschichte mit der ‚Stadtgeschichte‘ des Kulturreferats zusammengeführt und im Kulturreferat angesiedelt – in enger Kooperation mit Stadtmuseum, Jüdischem Museum und NS-Dokumentationszentrum.“ In ihrer Antragsbegründung führt die Fraktion aus: „In aller Regel sind Stadtarchive Teil der Kulturverwaltung (z.B. in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt, Gelsenkirchen). Die Münchner Besonderheit, das Archiv im Direktorium anzusiedeln, scheint einem veralteten Verständnis geschuldet, das die Aufgabe tendenziell als reines Sammeln von Behördenakten versteht. Eine moderne und zeitgemäße Form verbindet die archivarische mit historischer, forschender und an ein breites Publikum vermittelnder Arbeit (sowie Beratung von Verwaltung und Politik). Darum ist eine Überführung in das Kulturreferat (in einer Organisationseinheit mit der Stadtgeschichte) und eine enge Zusammenarbeit mit Stadtmuseum, Jüdischem Museum und NS-Dokumentationszentrum sinnvoll. So schafft man ein einheitliches Kompetenzzentrum für die Geschichte unserer Stadt. Der Begriff Institut für Stadtgeschichte ist dafür angemessen. So heißen schon entsprechende Einrichtungen in Frankfurt am Main und in Gelsenkirchen.“ (Antrag der grünen Stadtratsfraktion vom 31.7.2019)
Vor dem Hintergrund des Amtsleiterabschieds und der Kommunalwahl im März 2020 wird dieser Antrag zur vermeintlichen „Weiterentwicklung“ des Münchner Stadtarchivs derzeit weiter diskutiert. – In einem auch im Internet veröffentlichten Schreiben an Oberbürgermeister Reiter vom 11.5.2020 äußert der VdA seine Sorge hinsichtlich einer Umbildung des Stadtarchivs zu einem Institut für Stadtgeschichte mit Zuordnung zum Kulturreferat. Mit dieser Umbildung würde nach Auffassung des VdA-Vorsitzenden Ralf Jacob, der selbst Leiter eines Stadtarchivs ist, „die Gefahr der Schwächung der archivischen Kernaufgaben und Verengung des Tätigkeitsspektrums auf die historische Bildungsarbeit“ einhergehen. Die zugleich im Raum stehende Infragestellung der Notwendigkeit einer archivfachlichen Leitung des Stadtarchivs München alarmiere den VdA zusätzlich.
In dem ausführlichen Schreiben des VdA an den Münchner Oberbürgermeister wird vor allem mit dem Mittel einer Trennung von Kern- und Randaufgaben in der Archivarbeit und dem vermeintlichen Vorrang der „archivischen Kernaufgaben“ argumentiert. Historische Bildungsarbeit und Archivpädagogik werden hingegen lediglich als Bereicherung des kommunalarchivischen Tätigkeitsspektrums interpretiert, die nicht „auf Kosten der archivischen Kernaufgaben“ geschehen dürften. Als Kernaufgaben werden die Überlieferungsbildung und Bewertung, die Erhaltung, Erschließung und Nutzbarmachung von Archivgut angeführt. Erst deren professionelle Erfüllung ermögliche letztlich die Bildungsarbeit.
Der VdA hebt zurecht auf die Behördenfunktion von Archiven ab, auf ihre wichtige Rolle hinsichtlich der Transparenz des Verwaltungshandelns und der Gewährung bürgerschaftlicher Rechte, ja, auf die demokratische „Systemrelevanz“ von Archiven gerade in Zeiten von Fake News-Konjunkturen. Der VdA spaltet aber unnötigerweise die archivischen Fachaufgaben in Kern- und Randgebiete auf, in wichtige und unwichtige, vorgeschaltete und nachgeordnete Tätigkeiten und trennt damit letztlich auch seine Mitglieder in vor- und nachrangige Kasten. Gerade unter Verweis auf das Bayerische Archivgesetz, das der VdA zur Definition der „Kernaufgaben“ als „Pflichtaufgaben“ anführt, wäre es geboten gewesen, im Sinne des notwendigen Plädoyers für eine archivfachliche Amtsleiterbesetzung und die Belassung des Münchner Stadtarchivs beim Direktorium des Stadtverwaltung den umfassenden, inklusiven Aufgabenkanon im zeitgemäßen Selbstverständnis des Archivwesens auszudrücken: „Archivierung umfaßt die Aufgabe, das Archivgut zu erfassen, zu übernehmen, auf Dauer zu verwahren und zu sichern, zu erhalten, zu erschließen, nutzbar zu machen und auszuwerten.“ (Art. 2 Absatz 3 Bayerisches Archivgesetz vom 22. Dezember 1989). Die Auswertung des Archivgutes ist eine facharchivarische Tätigkeit. Es dreht sich bei der Aufgabenwahrnehmung der Archivarinnen und Archivare nicht nur darum, das Archivgut „nutzbar und auswertbar“ zu machen, damit Dritte es auswerten können. Es verbirgt sich dahinter vielmehr das gesamte Spektrum archivischer Aufgaben und Kompetenzen, die nicht zuletzt von den auf den Feldern der Archivpädagogik und Historischen Bildungsarbeit Tätigen seit über 30 Jahren mühsam vom Außenseiterdasein mitten in die Archive hinein, um es in der Bildsprache des offenen Briefes zu formulieren: vom Rand zum Kern archivischen Selbstverständnisses getragen worden sind. – Es muss bei dem wichtigen Engagement für den Schutz der Archive vor politischen Beschneidungen auch hierum gehen. Fachliche Selbstbeschränkungen sind hingegen genau das falsche Signal.
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