Teilweise frühere Öffnungen vorbereitet. – Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie gelten aber weiter
Vor dem Hintergrund der bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am 15.4.2020 vereinbart, in kleinen Schritten das öffentliche Leben wieder beginnen zu lassen, den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Freizügigkeit zu ermöglichen und die gestörten Wertschöpfungsketten wiederherzustellen.
Deutlich gemacht wurde dabei aber auch, dass die Epidemie trotz der Verlangsamung der Infektionsketten in den letzten Wochen nicht bewältigt sei, sondern andauere. Deshalb könne man nicht zum gewohnten Leben der Zeit vor der Epidemie zurückkehren, sondern müsse lernen, wie man für eine längere Zeit mit der Epidemie leben könne.
Daher bleiben die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die Entscheidungen des sog. Corona-Kabinetts gültig und werden – mit Ausnahmen – bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Großveranstaltungen, die in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben deshalb mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Kindergärten, Schulen und Hochschulen, sowie Dienstleistungsbetriebe bis zu einer bestimmten Größe können ab dem 4. Mai 2020 wieder einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen. Sie sollen bis dahin die Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen vorbereiten sowie die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung sicherstellen.
Diese Vorlaufszeit zur Schaffung der örtlich notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen gelte auch für Archive und Bibliotheken. Auch diese Einrichtungen können ab dem 4. Mai 2020 unter den „Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden.“
Link: Zur aktuellen Vorbereitung der Archive auf ihre Öffnung in Corona-Zeiten