Archive und Notfallverbünde können helfen
Schon seit mehreren Tagen weisen Städte und Gemeinden, Kranken- und Pflegeeinrichtungen sowie andere Organisationen und Verbände im Gesundheitswesen darauf hin, dass Schutzausrüstungen und Desinfektionsmittel zum Schutz vor dem Coronavirus knapp sind und ihre Beschaffung sich als zunehmend schwierig gestaltet.
Zudem wird auch in Deutschland über eine Mundschutzpflicht diskutiert, was den Bedarf erhöhen könnte.
Archive und Notfallverbünde verfügen über vergleichbare Schutzausrüstungen wie sie im Gesundheitswesen verwendet werden. Dazu zählen Masken, Schutzanzüge, Hand-Desinfektionsmittel, Schutzbrillen und ggf. auch Kopfhauben. Benötigt werden unter anderem Ausrüstungen mit folgenden Parametern:
Masken:
Atemmaske FFP 3 mit Ausatemventil
Atemmaske FFP 3 ohne Ausatemventil
Atemmaske FFP 2 mit Ausatemventil
Atemmaske FFP 2 ohne Ausatemventil
Mund-Nasen-Schutz („OP-Schutzmasken“)Schutzanzüge:
Schutzoverall Kat.3 Typ 4b
Schutzoverall Kat 3 Typ 5/6
Schutzkittel, hinten schließend, mit langem ArmHand-Desinfektionsmittel:
mindestens mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“
Schutzbrillen:
als Bügel- oder Kopfbandbrille,
Vollsicht mit seitlichem Augenschutz oder ähnlichKopfhauben:
Einwegschutzhauben/OP-Hauben
Archive und Notfallverbünde, die Schutzausrüstungen aus eigenen Beständen kurzfristig zur Verfügung stellen resp. spenden können, können sich – zur Weiterverteilung von dort aus an bedürftige Stellen – u.a. an die örtlichen Feuerwehren, an Stadt- und Landkreisverwaltungen sowie auch an Hausärzteverbände wenden. Die Ortsfeuerwehren sind in der Regel Mitglieder bzw. Partner in den kommunalen Notfallverbünden von Archiven, Bibliotheken und anderen Kultureinrichtungen.
Der Hausärzteverband Westfalen-Lippe beispielsweise richtete dieser Tage einen Spendenaufruf für Schutzmasken an Industrie und Einzelhandel: „Wir bitten die Unternehmen, die selbst Schutzmasken im Einsatz haben, die aber aufgrund der Corona-Krise geschlossen sind, um Unterstützung: Wenn Sie Schutzmasken vorrätig haben, die Sie erübrigen können, stellen Sie uns diese bitte zur Verfügung. Der Hausärzteverband verteilt sie dann an die Hausarztpraxen und regionalen Behandlungszentren vor Ort weiter“, erklärte Claudia Diermann, Geschäftsführerin der Hausärztlichen Service- und Wirtschaftsgesellschaft des Hausärzteverbandes Westfalen-Lippe. – Hiervon dürften sich auch Archive und Notfallverbünde angesprochen fühlen.
Zum Hintergrund:
Die Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) führt zu einer Infektion der Atemwege. Die Krankheit kann per Tröpfeninfektion von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die Inkubationszeit kann angeblich bis zu 14 Tage betragen. Aufgrund fehlender Impfstoffe muss die Ausbreitung der COVID-19-Pandemie unter anderem durch Maßnahmen der Vorbeugung beschränkt werden. Dazu gehören gesellschaftliche Vorbeugungsmaßnahmen, wie räumliche Distanzierung, aber auch individuelle Hygienemaßnahmen (Händehygiene, Hustenetikette etc.).
Pflege- und medizinisches Personal ist durch den Kontakt zu infizierten, erkrankten oder gefährdeten Personenkreisen nicht nur selbst in seiner Gesundheit gefährdet, sondern auch zur Einhaltung der besonderen Hygienevorschriften verpflichtet. Das Robert Koch-Institut benannte unlängst Hygienemaßnahmen zur Vermeidung einer Übertragung des Erregers durch Tröpfchen auf medizinisches Personal: Dazu zählen Schutzkittel und langärmelige, wasserdichte Einwegschürzen, Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Atemschutzmaske (mindestens vom Standard FFP2). Auch Patienten und Verdachtsfälle müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zur chemischen Desinfektion der Hände und Flächen sind Desinfektionsmittel geeignet, die die Wirkungsbereiche „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ abdecken.
Abb.: Verhaltensregeln in der COVID-19 Pandemie (Guido4, CC BY-SA 4.0, File:13 Hegasy COVID-19 Pandemie Verhalten.png, Erstellt: 24. März 2020)
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