Buxtehuder Hexenprozess-Akten restauriert

Nach knapp drei Monaten kehren die schriftlichen Zeugnisse zu den Buxtehuder Hexenprozessen aus der Zeit von 1540 bis 1644 im restaurierten Zustand in den Bestand des Stadtarchivs Buxtehude zurück.

Abb.: Rückgabe der restaurierten Hexenprozess-Akten an das Stadtarchiv Buxtehude: Andreas Boldt, Sabine Hauswald (beide Sparkasse Harburg-Buxtehude), Restauratorin Gudrun Kühl, Stadtarchivarin Eva Drechsler; v.l.n.r. (Foto: Hansestadt Buxtehude)

Die Hamburger Restauratorin Gudrun Kühl übergab die acht Archivmappen am 5.6.2019 an die Stadtarchivarin Eva Drechsler. Für diese sind damit zwei wichtige Etappenziele erreicht: Den Erhaltungszustand der ca. 3.200 Seiten zu verbessern und die Akten wieder einer interessierten Öffentlichkeit und vor allem der Forschung zugänglich machen zu können. Der Grundstein sei gelegt, dass die Wissenschaft die Opfer, den Ablauf und ggf. die Motive zu den Hexenprozessen eingehender untersuchen und in den Gesamtzusammenhang der europäischen Hexenverfolgung einbetten könne. 21 Frauen waren in Buxtehude der Hexerei und Zauberei angeklagt, 15 wurden nach grausamer Folter hingerichtet, davon 13 durch Verbrennen. Seit 2017 erinnert ein Mahnmal, angebracht am Historischen Rathaus, an die Opfer der Buxtehuder Hexenprozesse.

Abb.: Restauriertes Blatt aus den Hexenprozess-Akten (Foto: Hansestadt Buxtehude)

Risse, Fehlstellen und Schimmelbefall hatten den Akten zu schaffen und eine Reinigung und weitere Bearbeitungsschritte notwendig gemacht. Herausfordernd bei diesem Auftrag waren für Gudrun Kühl die fragilen Seitenränder, die stark aufgerollt waren und durch hauchdünnes Japanpapier stabilisiert werden mussten. Nun sind die Seiten wieder les- und blätterbar.

Die Kosten der Restaurierung belaufen sich auf 6.861,54 Euro. Die Sparkasse Harburg-Buxtehude übernimmt dabei einen Anteil von 3.500 Euro, den verbliebenen Teil deckt die Hansestadt Buxtehude.

Für den Herbst 2019 kündigte Stadtarchivarin Eva Drechsler bereits eine Veranstaltung in den Räumen der Sparkasse Harburg-Buxtehude in Buxtehude an. Bei dieser werden der ehemalige Stadtarchivar Bernd Utermöhlen die bisher vorhandenen Forschungsergebnisse zu den Buxtehuder Hexenprozessen vorstellen und Kühl die Restaurierungsverfahren anhand der Buxtehuder Akten präsentieren.

Opfer der Buxtehuder Hexenprozesse 1540-1644:

1540 Metcke Wildenbrockes, „gerechtfertiget“ (= bestraft)
1545 Metcke Wildenbrockes, hingerichtet
1555 Gesche Kahlen, hingerichtet, Ahlcke Rolapp, „gerechtfertiget“ (= bestraft), Gretcke Timmen, „gerechtfertiget“ (= bestraft)
1556 Ahlcke Hedendorp, hingerichtet durch Verbrennen, Margareta Bicker, Frau des Bürgermeisters Segebade Bicker, hingerichtet durch Verbrennen
1558 Namentlich nicht genannte Frau, hingerichtet durch Verbrennen
1588 Ilsabe Meyers, hingerichtet durch Verbrennen
1590 Gretje Wüppers, hingerichtet durch Verbrennen
1598 Gesche Meyers, hingerichtet durch Verbrennen, Ahleke Hagens, hingerichtet durch Verbrennen
1607 Wöbcke Richers, hingerichtet durch Verbrennen
1608 Gesche von Schleiseln, hingerichtet durch Verbrennen, Becke Lohmanns, hingerichtet durch Verbrennen, Catharina Möllers, hingerichtet durch Verbrennen
1609 Wummel Dickgreve, der Zauberei verdächtigt, Prozessausgang nicht belegt
1613 Anne Ropers, Verfahren aus Mangel an Indizien nicht fortgeführt
1614 Becke Kruse, hingerichtet durch Verbrennen, Ilse Dede, aus der Stadt gewiesen
1625 Else Meyer, hingerichtet durch Verbrennen
1643-1644 Elisabeth Hessel angeklagt, Prozessausgang nicht belegt

Der Aufsatz zum bisherigen Forschungsstand von Bernd Utermöhlen: Hexenprozesse in Buxtehude, Heimatliches Buxtehude, Bd. VII, Buxtehude 2015, S. 161-180., kann im Stadtarchiv eingesehen oder erworben werden.

Nach vorheriger Anmeldung per Email an das Stadtarchiv ist die Einsicht in ausgesuchte Hexenprozess-Akten im Stadtarchiv für Interessierte möglich.

Kontakt:
Stadtarchiv Buxtehude
Stavenort 5
21614 Buxtehude
Tel.: 04161 501-4127
Fax: 04161 501-74199
stadtarchiv@stadt.buxtehude.de

Quelle: Hansestadt Buxtehude, Pressemitteilung, 19.3.2019 und Pressemitteilung, 111/2019, 6.6.2019

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