Hamburger Stellungnahme zur fehlerhaften Bewertung von Todesbescheinigungen

Das Staatsarchiv Hamburg gibt jetzt in einer Stellungnahme Auskunft über die Konsequenzen, die man aus der falschen archivischen Bewertungsentscheidung des Bestandes „352-5 Gesundheitsbehörde Todesbescheinigungen“ zieht:

Die Entscheidung des Staatsarchivs, den Bestand 352-5 Gesundheitsbehörde zu bewerten und anschließend zu vernichten, hat zu massiver Kritik und kontroversen Diskussionen geführt. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Wochen viele Gespräche geführt worden und es hat eine umfassende Berichterstattung in der Presse gegeben.

Das Staatsarchiv nimmt diese Kritik sehr ernst und hat eine umfassende Aufarbeitung und Bewertung seiner Entscheidung vorgenommen. Wir kommen auf dieser Grundlage zu dem Schluss, dass die Bewertungsentscheidung fehlerhaft ist. Es sind mehrere Fehler passiert, die wir ausdrücklich bedauern.

– Der Bestand ist insbesondere in den letzten Jahren im Rahmen der Verfolgung von NS-Unrecht, besonders von der Stolperstein-Forschung, benutzt worden. Dabei ist dieser Bestand auch in Publikationen zitiert worden.
– Das Staatsarchiv wurde nach der Entscheidung zur Kassation auf die Benutzung des Bestandes und seine Auswertungsmöglichkeiten hingewiesen. Diese Hinweise wurden durchaus ernst genommen und es wurde beschlossen, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen. Hier haben insbesondere die Hinweise auf die bereits erfolgte Nutzung durch das Gedenkbuch Hamburger Jüdischer Opfer des Nationalsozialismus und die Stolperstein-Publikationen eine Rolle gespielt. Diese Hinweise konnten durch einen Verfahrensfehler nicht mehr umgesetzt werden.
– Das Staatsarchiv hat es versäumt, im Vorfeld Gespräche zu führen, deren Erkenntnisse zu einer anderen Entscheidung geführt hätten.
– Die Annahme, dass alle in den Todesbescheinigungen vorhandenen Informationen an anderer Stelle vorhanden sind, ist falsch. Die Todesursache und die Namen der den Tod bescheinigenden Ärzte sind an anderer Stelle nicht lückenlos überliefert. Dies gilt für die Todesursachen für die Zeit von 1876 bis Juni 1938. Die Namen der den Tod bescheinigenden Ärzte lassen sich für die Euthanasie-Opfer in den Akten zu den NSG-Verfahren nachweisen.

Nach heutigem Kenntnisstand war die Entscheidung, den Bestand ohne vorherige Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern als nicht archivwürdig zu bewerten, ein Fehler. Insbesondere der Quellenwert für die Zeit die Jahre von 1933 bis 1945 hätte bei der Bewertungsentscheidung berücksichtigt werden müssen.

Welche Konsequenzen hat das Staatsarchiv aus diesen Fehlern gezogen?

Das Staatsarchiv hat in der Folge sämtliche betroffenen Prozesse untersucht und neu gestaltet. Das bedeutet im Einzelnen:

Bewertungen nach der Abgabe an das Archiv finden grundsätzlich nur statt, wenn die Unterlagen ohne vorherige Bewertung übernommen wurden. Die Amtsleitung des Staatsarchivs hat verfügt, dass in diesen seltenen Fällen so lange keine Bewertung stattfindet, bis der Entscheidungsprozess neu definiert wurde.

Der hinter einer Nachbewertung stehende Entscheidungsprozess ist im Staatsarchiv intensiv diskutiert worden. Um sicherzustellen, dass künftig alle relevanten Aspekte in die Entscheidungsprozesse aufgenommen werden, wird ein digitaler Workflow erstellt, in dem mehrfache Kontrollmechanismen und festgelegte Prüfkriterien, wie beispielsweise bereits erfolgte Nutzung, festgelegt werden und so auch nicht mehr aus Versehen übergangen werden können.
Zudem wird künftig im Vorfeld einer möglichen negativen Bewertung eine Veröffentlichung auf der Website des Staatsarchivs sowie gegebenenfalls auch eine Informationsveranstaltung für Nutzerinnen und Nutzer erfolgen. In qualitativ oder quantitativ herausragenden Ausnahmefällen, wie es die Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde – Todesbescheinigungen darstellt, soll die Entscheidung ebenfalls der Behördenleitung BKM vorgelegt werden.

Anfragen insbesondere aus dem Ausland haben gezeigt, dass dort eine große Besorgnis entstanden ist, dass durch die Vernichtung des Bestandes genealogische Forschung unmöglich wird. Das Staatsarchiv hat in diesen Fällen erläutert, welche Recherchemöglichkeiten weiterhin bestehen und ist gerne bereit, hier Nutzerinnen und Nutzern intensiver bei den Recherchen zu unterstützen.

Außerdem ist in den zahlreichen Gesprächen, die in den letzten Wochen geführt worden, deutlich geworden, dass es sinnvoll ist, neben projektbezogenen Einzelgesprächen einen regelmäßigen Austausch zwischen historischer Forschung bzw. Nutzerinnen und Nutzern und dem Archiv zu führen. Dieser Austausch wird in Kürze beginnen. Eine Einladung zu einem Auftaktgespräch ist bereits ausgesprochen worden. Wir erhoffen uns davon einen intensiven Dialog über die Erwartungen an das Archiv und dessen aktuelle Herausforderungen.

Kontakt:
Staatsarchiv Hamburg
Kattunbleiche 19
22041 Hamburg
Tel.: 040 115
Fax: 040 4279-16001
office@staatsarchiv.hamburg.de
https://www.hamburg.de/staatsarchiv/

Quelle: Staatsarchiv Hamburg, Archivische Bewertung des Bestandes 352-5 Gesundheitsbehörde Todesbescheinigungen, 15.10.2018

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