Bundesarchiv erschließt Akten des Staatlichen Kunsthandels der DDR

Der VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, genannt Staatlicher Kunsthandel der DDR (SKH), wurde durch Ministerratsbeschluss vom 16. Mai 1974 zum 1. Oktober 1974 mit dem Ziel gegründet, das Angebot von Kunstwerken für die Bevölkerung und die materiellen Schaffensbedingungen der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern.

Logo des Staatslichen Kunsthandels (Quelle: Bundesarchiv)

Zu den Aufgaben des Staatlichen Kunsthandels gehörten somit der Groß- und Einzelhandel mit zeitgenössischer bildender und angewandter Kunst, Volkskunst und Antiquitäten, sowie deren Export. Den Export in die sozialistischen Länder organisierte der SKH eigenständig, der Export in die nichtsozialistischen Länder erfolgte über den KoKo-Betrieb Kunst und Antiquitäten GmbH (KuA). Zur Durchführung seiner Aufgaben baute der SKH in der gesamten DDR ein Netz von Galerien für Gegenwartskunst und für Antiquitäten, von Briefmarken- und Münzfachgeschäften und kunsthandwerklichen Werkstätten auf.

Nach dem Fall der Berliner Mauer wurde im April 1990 aus dem Staatlichen Kunsthandel die Art-Union GmbH. Gemäß Treuhandgesetz übernahm sie ab dem 1. Juli 1990 die Privatisierung der verschiedenen Einrichtungen, darunter fiel auch die Rückgabe von Betrieben an die früheren Eigentümer.

Zum Bestand
Das Bundesarchiv Berlin hat jetzt die Erschließungsarbeiten am Bestand DR 144 „VEH Bildende Kunst und Antiquitäten“ abgeschlossen. Der Archivbestand DR 144 umfasst circa 38 laufende Meter und beinhaltet überwiegend Schriftgut der Abteilungen Ökonomie und Hauptbuchhaltung aus den Jahren 1988 bis 1991. Besonders die Ankäufe der SKH-Galerien, hauptsächlich von zeitgenössischer bildender und angewandter Kunst von Künstlerinnen und Künstlern aus der DDR, sowie der Verkauf von Kunstwerken, Kunstmaterialien und Dienstleistungen sind gut dokumentiert und können exemplarisch für die Tätigkeit des SKH im Binnenhandel stehen.

Überliefert sind ferner die Exporte von zeitgenössischer Kunst für die Jahre 1982-1991. Aus der Gründungsphase sind Übernahmen von privaten Galerien und Werkstätten, die sog. „Angliederung“ an den Staatlichen Kunsthandel, dokumentiert. Darüber hinaus liegen Unterlagen zu Bauvorhaben des Staatlichen Kunsthandels vor. Auch die durch das Treuhandgesetz veranlasste Privatisierung und Reorganisation des Staatlichen Kunsthandels ab 1990 wird umfangreich in den Akten abgebildet. Der Bestand hat eine Laufzeit von 1974 bis 2002.

Ergänzende Überlieferung
Ergänzend hinzuweisen ist auf die Nutzung des Bestands DL 226 Bereich Kommerzielle Koordinierung und der Überlieferung der Kunst und Antiquitäten GmbH im Bestand DL 210 Betriebe des Bereichs Kommerzielle Koordinierung. Letzterer kann vor allem für die Recherche bezüglich des Exports von Antiquitäten und zeitgenössischer Kunst ins nichtsozialistische Ausland herangezogen werden.

Sowohl DR 144 Staatlicher Kunsthandel der DDR als auch DL 210 Kunst und Antiquitäten GmbH sind mit ausführlichen Enthält-Vermerken erschlossen worden, so dass vergleichende Recherchen möglich werden.

Darüber hinaus beherbergen die Bestände DN 1 Ministerium der Finanzen, DR 1 Ministerium für Kultur und DC 20 Ministerrat ergänzende Unterlagen, vor allem auch hinsichtlich der Vorläufer des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, in welchen umgangssprachlich bzw. als offizielle Bezeichnung der Begriff „Staatlicher Kunsthandel“ verwendet wird. Ab 1955 wurde demnach bereits Handel mit Antiquitäten und aktuellen Werken der bildenden und angewandten Kunst betrieben.

Links:

Kontakt:
Bundesarchiv
Finckensteinallee 63
12205 Berlin-Lichterfelde
Telefon: 03018 7770 0
Fax: 03018 7770 111
berlin@bundesarchiv.de

Quelle: Bundesarchiv, Meldung, 1.6.2018

Behandlung von Angehörigen feindlicher Staaten – Aschaffenburger Schlaglicht Juni 1918

Seit dem hundertsten Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs werden im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg monatlich wechselnde „Schlaglichter“ in Form einer kleinen Präsentation gezeigt. Ausgewählte Dokumente, Fotografien und Objekte, zumeist aus den Beständen des Archivs (und ab und an auch in Kooperation mit regionalen Sammlern und Heimatforschern) werden über einen Zeitraum von jeweils vier Wochen gezeigt. Die jeweiligen Präsentationstexte sowie ausgewählte Bilder werden seit dem August 2014 über die Homepage des Archivs dokumentiert (Rückblick).

Das aktuelle Schlaglicht thematisiert die Behandlung von Angehörigen feindlicher Staaten:

Abb.: Passbild auf einer „Unverdächtigkeits-Bescheinigung“ für Pinkus Seidel, 1916 (aus SSAA, SBZ I, 349)

Am 26. Juni 1918 schrieb Maria Koch aus Aschaffenburg an das stellvertretende Generalkommando in Würzburg: „Wir betreiben am hiesigen Platze, Frohsinnstraße 28, unter der Firma Ludwig Koch, elektrischer Schönheitspflege-Salon, ein Herren- und Da­men­­friseurgeschäft. Als einzige Hilfskraft steht mir, nachdem mein Ehemann Ludwig Koch seit 5. September 1916 zum Heeres­dienst eingezogen ist und sich z.Zt. als Krankenwärter im Kriegs­lazarett in Belgien befindet, außer einem 14-jährigen Lehr­ling, nur der verheiratete polnische Staatsangehörige Pinkus Seidel zur Verfügung, der seinerzeit für unseren Geschäftsbetrieb reklamiert wurde und nun schon im vierten Jahr bei uns ist.“

Pinkus Seidel war seit 1909 mit der aus Wasserlos stammenden Eva Waller verheiratet, hatte zwei 1910 und 1912 geborene Söhne und wohnte seit April 1915 in Aschaffenburg. Als gebürtiger Pole, aber mit russischer Staatsangehörigkeit, hatte er sich verpflichtet, „eine meinen Vermögensverhältnissen entsprechende hohe Kaution zu stellen; ferner (…) nichts gegen das Deutsche Reich und seine Verbün­deten Nachteiliges zu unternehmen und meinen Wohnsitz ohne Erlaubnis der Behörde nicht zu wechseln oder zu verlassen, außer­dem mich den zu meiner Überwachung erlassenen Vor­schriften (tägliche Meldung, Kontrolle des Briefwechsels usw.) unbedingt zu fügen.“ Bei einem geringsten Verstoß gegen die Auflagen drohte ihm die Inhaftierung als Kriegsgefangener.

Sein Arbeitgeber Ludwig Koch setzte sich für die Befreiung von der täglichen Meldepflicht ein, „da dies im Geschäft sehr hinder­lich“ sei, und verpflichtete sich im Gegenzug dazu, „falls Seidel nicht ins Geschäft kommt, dies dem Stadtmagistrat sofort te­lefonisch mitzuteilen.“

Für die Besuche bei der Familie seiner Frau in Wasserlos aller­dings war in jedem Fall eine Genehmigung einzuholen, wie die zahlreichen „Erlaubnisscheine“ belegen. Auch seine Frau Eva musste sich jede Reise nach Wasserlos genehmigen lassen.

Kontakt:
Stadt- und Stiftsarchiv
Wermbachstraße 15
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021 45 61 05 0
Telefax: 06021 / 2 95 40
stadtarchiv@aschaffenburg.de
www.archiv-aschaffenburg.de