Behandlung von Angehörigen feindlicher Staaten – Aschaffenburger Schlaglicht Juni 1918

Seit dem hundertsten Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs werden im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg monatlich wechselnde „Schlaglichter“ in Form einer kleinen Präsentation gezeigt. Ausgewählte Dokumente, Fotografien und Objekte, zumeist aus den Beständen des Archivs (und ab und an auch in Kooperation mit regionalen Sammlern und Heimatforschern) werden über einen Zeitraum von jeweils vier Wochen gezeigt. Die jeweiligen Präsentationstexte sowie ausgewählte Bilder werden seit dem August 2014 über die Homepage des Archivs dokumentiert (Rückblick).

Das aktuelle Schlaglicht thematisiert die Behandlung von Angehörigen feindlicher Staaten:

Abb.: Passbild auf einer „Unverdächtigkeits-Bescheinigung“ für Pinkus Seidel, 1916 (aus SSAA, SBZ I, 349)

Am 26. Juni 1918 schrieb Maria Koch aus Aschaffenburg an das stellvertretende Generalkommando in Würzburg: „Wir betreiben am hiesigen Platze, Frohsinnstraße 28, unter der Firma Ludwig Koch, elektrischer Schönheitspflege-Salon, ein Herren- und Da­men­­friseurgeschäft. Als einzige Hilfskraft steht mir, nachdem mein Ehemann Ludwig Koch seit 5. September 1916 zum Heeres­dienst eingezogen ist und sich z.Zt. als Krankenwärter im Kriegs­lazarett in Belgien befindet, außer einem 14-jährigen Lehr­ling, nur der verheiratete polnische Staatsangehörige Pinkus Seidel zur Verfügung, der seinerzeit für unseren Geschäftsbetrieb reklamiert wurde und nun schon im vierten Jahr bei uns ist.“

Pinkus Seidel war seit 1909 mit der aus Wasserlos stammenden Eva Waller verheiratet, hatte zwei 1910 und 1912 geborene Söhne und wohnte seit April 1915 in Aschaffenburg. Als gebürtiger Pole, aber mit russischer Staatsangehörigkeit, hatte er sich verpflichtet, „eine meinen Vermögensverhältnissen entsprechende hohe Kaution zu stellen; ferner (…) nichts gegen das Deutsche Reich und seine Verbün­deten Nachteiliges zu unternehmen und meinen Wohnsitz ohne Erlaubnis der Behörde nicht zu wechseln oder zu verlassen, außer­dem mich den zu meiner Überwachung erlassenen Vor­schriften (tägliche Meldung, Kontrolle des Briefwechsels usw.) unbedingt zu fügen.“ Bei einem geringsten Verstoß gegen die Auflagen drohte ihm die Inhaftierung als Kriegsgefangener.

Sein Arbeitgeber Ludwig Koch setzte sich für die Befreiung von der täglichen Meldepflicht ein, „da dies im Geschäft sehr hinder­lich“ sei, und verpflichtete sich im Gegenzug dazu, „falls Seidel nicht ins Geschäft kommt, dies dem Stadtmagistrat sofort te­lefonisch mitzuteilen.“

Für die Besuche bei der Familie seiner Frau in Wasserlos aller­dings war in jedem Fall eine Genehmigung einzuholen, wie die zahlreichen „Erlaubnisscheine“ belegen. Auch seine Frau Eva musste sich jede Reise nach Wasserlos genehmigen lassen.

Kontakt:
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