Seit dem hundertsten Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkriegs werden im Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg monatlich wechselnde „Schlaglichter“ in Form einer kleinen Präsentation gezeigt. Ausgewählte Dokumente, Fotografien und Objekte, zumeist aus den Beständen des Archivs (und ab und an auch in Kooperation mit regionalen Sammlern und Heimatforschern) werden über einen Zeitraum von jeweils vier Wochen gezeigt. Die jeweiligen Präsentationstexte sowie ausgewählte Bilder werden seit dem August 2014 über die Homepage des Archivs dokumentiert (Rückblick).
Das aktuelle Schlaglicht behandelt einen Aspekt der Mangelwirtschaft:
Die kriegsbedingte Mangelwirtschaft erfasste im vierten Kriegsjahr auch die allerletzten Lebensbereiche, neben Wohnraum mangelte es zunehmend auch an Bekleidung und Kurzwaren: Anfang Mai 1918 gab der Aschaffenburger Stadtmagistrat bekannt, dass an kinderreiche Familien Leinennähzwirn abgegeben werden könne. Für Baumwollfaden galt die Einschränkung, dass „Familien von 5 und mehr Köpfen, die ihren Baumwollnähfaden bis 17. Mai nicht abgeholt haben“ bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden könnten.
Die bereits 1916 in Berlin eingerichtete Reichsbekleidungsstelle regelte die Verteilung der knappen Vorräte, die vor Ort durch die Kommunalverbände durchgeführt werden musste. Es wurden Bedarfsmengen ermittelt, Bezugsscheine und Kundenlisten erstellt, um zum Beispiel „nur solche Verbraucher zu berücksichtigen, die nach ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage und durch besonders starke Inanspruchnahme ihrer Kleidung (z.B. durch schwere Arbeit) Leinennähzwirn zur Instandhaltung der Kleidung besonders nötig haben.“
„Den Personen, die zum Bezuge eines Wickels Leinennähzwirn berechtigt sind, wird vom Magistrat ein mit roter Tinte geschriebener Bezugschein ausgestellt. Mit diesem Bezugschein begeben sich die betreffenden Personen in das Geschäft, wo sie den Faden kaufen wollten, und lassen sich dort in eine aufliegende Kundenliste eintragen. (…) Der Eintrag von Kunden die keinen vorschriftsmäßigen Bezugschein besitzen, ist verboten!“ schrieb die Verwaltung in einem Schreiben an die zum Verkauf zugelassenen Aschaffenburger Geschäfte, zu denen auch das „Kaufhaus Geschwister Mayer“ am Scharfen Eck, „Sailer & Dilsheimer“ am Herstallturm und in der Herstallstraße das „Kaufhaus Löwenthal“ gehörten.
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