Eine Ausstellung des Sächsischen Staatsarchivs zum 500. Reformationsjubiläum
Die Verbrennung der päpstlichen Bannandrohungsbulle, die Martin Luther am 10. Dezember 1520 als Zeichen seiner Abwendung von Rom vollzog, gehört zu den »Ikonen« der Reformationsgeschichte. Wie der Thesenanschlag und das Bekenntnis auf dem Wormser Reichstag prägte die Szene das Bild vom heldenhaften Reformator. Der Gegenstand von Luthers Zorn kann jetzt besichtigt werden: Eines der drei erhaltenen handschriftlichen Originale der Urkunde, mit der Leo X. (1475–1521) den Reformator zum Widerruf seiner Lehren aufforderte, steht im Fokus einer Ausstellung, die das Hauptstaatsarchiv Dresden noch bis zum 11. Januar 2018 veranstaltet.
Luthers Widerstand gegen die päpstliche Bannandrohung markiert den Höhepunkt einer Entwicklung, die mit den 95 Ablassthesen begann und unumkehrbar wurde, als der Reformator während der Leipziger Disputation im Sommer 1519 offen die päpstliche Machtvollkommenheit in Frage stellte. Damit waren auch im albertinischen Sachsen die Würfel gefallen. Herzog Georg der Bärtige (1471-1539), der Schirmherr der Disputation, der Luthers Bemühen um kirchliche Reformen zunächst begrüßt hatte, wandelte sich nun zu einem der entschiedensten Gegner der Reformation. In seiner Korrespondenz mit dem Reformator spiegelt sich der harte Konflikt zwischen dem alten Glauben und dem neuen evangelischen Bekenntnis.
Die Ausstellung zeigt das Dresdner Original der päpstlichen Bannandrohungsbulle erstmals in seinem historischen Überlieferungszusammenhang. Zu sehen sind dabei bedeutende Zeugnisse aus der Kanzlei Georgs von Sachsen, die neben der Bulle selbst zu den größten Schätzen des Sächsischen Staatsarchivs gehören. Dazu gehören eigenhändige Briefe, die der theologisch gebildete Herzog an Luther schrieb, und die eigenhändigen, oft wenig respektvollen Repliken aus der Feder des Reformators. Zu den besonderen Höhepunkten der Schau gehört ein neuentdecktes Unikat eines zeitgenössischen Plakatdrucks der Bannandrohungsbulle. Natürlich kann man auch erfahren, was genau eigentlich Luther den Flammen übergab, und warum der Verbrennungsakt so viel Aufsehen erregte …
Veranstaltungsort:
Hauptstaatsarchiv Dresden, 01097 Dresden, Archivstraße 14.
Der Eingang zur Ausstellung befindet sich an der Albertstraße.
Verkehrsverbindungen: Mit Straßenbahn Linien 3, 7, 8 bis Haltestelle Carolaplatz.
Öffnungszeiten: Mo, Mi 8.30 – 18.00 Uhr, Di, Do 8.30 – 16.00 Uhr, Fr, Sa, So geschlossen.
Der Eintritt ist frei.
Zur Ausstellung gibt es ein umfangreiches Begleitprogramm:
Vorträge
Do., 26.10.2017, 17:00 Uhr
Prof. Dr. Enno Bünz, Leipzig/Dresden
Sachsens Ruf als Mutterland der Reformation
Di., 07.11.2017, 17:30 [!] Uhr
In Kooperation mit dem Verein für sächsische Landesgeschichte:
Dr. Rainer Grund (Staatliche Kunstsammlungen Dresden)
Luther und die Reformation im Spiegel von Münzen und Medaillen
Do., 16.11.2017, 17:00 Uhr
Dr. Hartmut Kühne, Berlin
Der sagenhafte Tetzel
Di., 28.11.2017, 17:00 Uhr
Prof. Dr. Armin Kohnle, Leipzig
Luther und die Leipziger Disputation
Do., 11.01.2018, 17:00 Uhr
Priv.-Doz. Dr. Christoph Volkmar, Magdeburg/Leipzig
Luther als Hussit. Herzog Georgs Sicht auf den Wittenberger Reformator und die Folgen
Führungen
Jeweils Montags, 16:00 Uhr (Treffpunkt im Foyer, Eingang Albertstraße).
Für Gruppen (5-20 Personen) sind individuelle Termine (Mo–Fr zwischen 10:00 Uhr und 19:00 Uhr) zu vereinbaren.
Eintritt und Teilnahme sind kostenlos. Dauer 45–60 Minuten. Gruppen werden um Voranmeldung gebeten
(Tel.: 0351/89219-940, E-Mail: poststelle-d@sta.smi.sachsen.de).
Die Bannandrohungsbulle – Höhepunkt von Luthers »römischem Prozess«
Die Bannandrohungsbulle vom 15. Juni 1520 markiert den Höhepunkt des Verfahrens, das Luthers Gegner vor dem päpstlichen Gericht angestoßen hatten. Dessen Hintergrund bildeten die 95 Thesen, die der Reformator am 31. Oktober 1517 aus Wittenberg an mitteldeutsche Bischöfe versendet hatte. Wegen seiner Kritik an der Ablasspredigt des Dominikaners Johann Tetzel (um 1465-1519) wurde Luther von Tetzels Dienstherrn, Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg (1490-1545), bei Papst Leo X. (1475-1521) angezeigt. Dieser lud den Reformator am 23. August 1518 nach Rom vor. Der Schutz des sächsischen Kurfürsten Friedrich des Weisen (1463-1525) und die für Leo ungünstige politische Situation verhinderten die Durchsetzung des päpstlichen Befehls.
Nach dem Auftritt Luthers auf der Leipziger Disputation im Sommer 1519 wurde das kirchliche Verfahren wieder aufgenommen und unter Mitwirkung des Ingolstädter Theologieprofessors Johannes Eck (1486-1543) vorangetrieben. Am 15. Juni 1520 verabschiedeten der Papst und einige Kardinäle den Text der Bannandrohungsbulle, die 41 Lehrsätze Luthers als ketzerisch erklärt und ihren Verfasser mit der Exkommunikation bedroht. Eck und der römische Kardinal Hieronymus Aleander (1480-1542) brachten das Dokument nach Deutschland. Schon im August 1520 wusste der Reformator davon.
Mit der inszenierten Verbrennung eines Drucks der Bannandrohungsbulle – zusammen mit einem Exemplar des päpstlichen Rechts – vollzog Luther am 10. Dezember 1520 den Bruch mit der römischen Kirche. Die Symbolik des Akts vor den Wittenberger Elstertor war hoch aufgeladen: Wer die Schriften seiner Gegner dem Feuer übergab, erklärte sie zur Irrlehre. Dies galt als drastisches Mittel gelehrter Auseinandersetzung, aber auch als Strafe für Ketzer. Wittenberger Studenten hatten im März 1518 die Thesen des Ablasspredigers Johann Tetzel in den Scheiterhaufen geworfen, und Luthers eigene Werke waren auf der Grundlage der Bannandrohungsbulle wenige Tage zuvor von Kardinal Aleander in Mainz und Köln verbrannt worden. Hierauf wendete der Reformator diese Waffe gegen den Papst selbst. Als Leo X. am 3. Januar 1521 mit der Bulle »Decet Romanum Pontificem« vom 3. Januar 1521 antwortete, war Luther auch förmlich gebannt
Link: Die Bannandrohungsbulle »Exsurge Domine« gegen Martin Luther vom 15. Juni 1520 [Download,*.pdf, 0,14 MB]
Verbrannt? Das Dresdner Original der Bannandrohungsbulle
Massenhaft verbreitet wurde die Bannandrohungsbulle in Form von Drucken. Eck und Aleander brachten sie schon aus Rom mit. Binnen kurzer Zeit wurde der Text auch in Deutschland in mehr als 20 Ausgaben in lateinischer und deutscher Sprache vervielfältigt – sowohl von Gegnern wie auch von Anhängern Luthers. Bischöfe wie Adolf von Merseburg verbreiteten ihn als Plakat. Eines dieser Druckexemplare hat der Reformator am 10. Dezember 1520 in Wittenberg verbrannt.
Um die Drucke bei Fürsten und Bischöfen beglaubigen zu können, führten die päpstlichen Gesandten auch drei in der päpstlichen Kanzlei auf Pergament geschriebene und besiegelte Exemplare der Bannandrohungsbulle mit sich. Zwei davon sind noch heute erhalten. Eines übergab Kardinal Aleander der Kanzlei des habsburgischen Erzherzogs und späteren Kaisers Ferdinand I. (1503 – 1564) im Herzogtum Württemberg. Es befindet sich heute im Hauptstaatsarchiv Stuttgart. Das zweite erhielt vermutlich Herzog Georg von Sachsen als wichtigster Gegenspieler Luthers im Heiligen Römischen Reich. Es wird heute im Hauptstaatsarchiv Dresden aufbewahrt. Die dritte Pergamentbulle sendete Johannes Eck nach Erledigung seines Auftrages an den Papst. Sie gilt heute als verschollen. Ein viertes Exemplar verwahrt das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien. Wie es dorthin gelangte, ist unbekannt.