Aus der Serie „Archivale im Fokus“ des Sächsischen Staatsarchivs
Während die Arbeit der Markscheider bei der gesamten Tätigkeit des Bergbaus oft in den Hintergrund trat, stand sie bei einer bergmännischen Zeremonie im Mittelpunkt: beim Erbbereiten.
Unter Erbbereiten oder erblichem Vermessen verstand man seit dem 17. Jahrhundert eine genaue, feierliche Vermessung eines Grubenfeldes, um das vermessene Feld für alle Zeit vor zukünftigen Ansprüchen angrenzender Gruben zu sichern. Eine Voraussetzung für ein Erbbereiten war die Erbwürdigkeit der zu vermessenden Grube. Das bedeutete, dass die Grube über einen längeren Zeitraum Gewinn abwerfen (»in Ausbeute stehen«) musste.
Abb.: Erbbereitungsbuch (SächsStA-F, 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 355) (© Sächsisches Staatsarchiv / Foto: Jens Kugler, Schätze aus dem Bergarchiv, Halle/S. 2008 (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe A, Bd. 9), S. 50-51)
Bereits im 14. Jahrhundert finden sich erste Angaben zu dem Brauch des Erbbereitens. Damals sollte der Bergbau durch Wegfall fürstlicher Nebenlehen gefördert werden, womit größere Fundgruben als Erbgut verliehen werden konnten. Ursprünglich umfasste das Erbbereiten das feierliche Umreiten einer Fläche. »Weil in alten Zeiten alle öffentlichen Aufzüge zu Pferde geschahen, hielten die Bürgermeister bei dergleichen Vermessen einen Aufzug zu Pferde, dahero heisset das Erb-Vermessen noch zu dato das Erb-Bereiten (…). Jezo und in denen ältesten Zeiten wird es das Bereiten oder Erbbereiten genennet. Indem unsern Vorfahren alle Verrichtungen und Aufzüge zu Pferde halten gewohnet waren und aus eben dieser Ursache pflegten die Geschwornen der Stadt Freyberg, wenn etwas zu Erbe ausgegeben werden sollte, zu Pferde aus- und das Erbe zu umreiten«, schreibt Adolph Beyer in seinem bekannten Werk »Gruendlicher Unterricht von Berg-Bau, nach Anleitung der Markscheider-Kunst…« im Jahr 1749. Andere Deutungen führen den Begriff auf das Wort »beraiten« im Sinn von »berechnen « zurück.
Das Erbbereiten wurde meist feierlich unter bestimmten Ritualen durchgeführt. Die Bekanntesten waren: der Rücksprung, die Ohrfeige für die bezeugenden Bergjungen oder der Kampf der Bergjungen um das preisgegebene Bergleder, auf dem man die Erbbereitungsgelder ausgezahlt hatte. Über das durchgeführte Erbbereiten wurde ein entsprechender Bericht angefertigt und entweder in die Bergbücher oder in ein separat geführtes Erbbereitungsbuch eingeschrieben. Die Zeremonie war sehr kostspielig, die Gruben mussten sich die hohen Kosten für das Erbbereiten leisten können. Nicht zuletzt deswegen schaffte man den Jahrhunderte alten Brauch beim erzgebirgischen Bergbau ab. Das Erbvermessen wurde dagegen, sobald eine Grube in Ausbeute kam, beibehalten. Die markantesten Sachzeugen von Erbbereiten sind die nur noch in kleiner Zahl vorhandenen Erbbereitungs- oder Lochsteine und die unter Tage eingeschlagenen Grubenfeldgrenzen. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden Erbbereiten in großer Anzahl durchgeführt. Ihre Zahl nahm in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts jedoch wieder erheblich ab. 1740 fand das letzte Erbbereiten im oberen Erzgebirge in Bärenstein statt. Zehn Jahre später hat man bei einem feierlichen Erbbereiten von fünf Freiberger Gruben diesen Brauch letztmalig vollzogen.
Abb.: Erbbereitungsbuch (SächsStA-F, 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 355) (© Sächsisches Staatsarchiv)
Das hier abgebildete Erbbereitungsbuch enthält die Protokolle der feierlichen Vermessung (im Beisein von Oberbergamts- und Bergamtsbeamten, Gewerken, Grubenvorstand und Ratsmitgliedern der Stadt) und Vermarkung von Ausbeute führenden Grubenfeldern des Freiberger Reviers im Zeitraum von 1678 – 1781. Schon der kunstvoll gestaltete Einband mit Metallbeschlägen und Goldprägungen weist auf die Bedeutung des Geschehens hin. Die Frontseite ziert das kurfürstliche Wappen, die Initialen B A F (Bergamt Freiberg) sowie das Jahr der Anlage 1679. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch davon ausgehen, dass viele derartige Ereignisse ihren Niederschlag in dem Amtsbuch finden würden. Doch nur zwei Mal ist ein Erbbereiten eingetragen (1678 und 1750), es folgt noch eine vergleichsweise kurze Notiz über ein Erbvermessen im Jahr 1781, gut drei Viertel der vorhandenen, gebundenen Seiten sind unbeschrieben. Der Brauch war aus der Mode gekommen und fand nicht mehr statt.
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Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Archivale im Fokus, 8.5.2017