Einsturz des Kölner Stadtarchivs wäre vermeidbar gewesen

Die Kölner Staatsanwaltschaft ist in ihren Ermittlungen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln im März 2009 vermeidbar gewesen wäre. Auf zahlreichen Fotos aus den Jahren vor dem Einsturz seien Beschädigungen an einer U-Bahn-Wand zu sehen, die den Archiveinsturz ausgelöst haben sollen. Im Mittelpunkt der Ermittlungen stehen zwei Arbeiter der Baustelle, die massiv geschlampt und dies im Anschluss vertuscht haben sollen.

Abb.: Historisches Archiv Stadt Köln, Luftaufnahme der Einsturzstelle vom 4. März 2009 (Foto: Stadt Köln)

Die Staatsanwaltschaft Köln informiert über die Anklageerhebung: Auf der Grundlage eines Gutachtens ihrer Sachverständigen zu den technischen Ursachen für den Einsturz des Stadtarchivs und seiner Nachbargebäude am 03.03.2009 hat die Staatsanwaltschaft Köln am 15.05.2017 gegen sieben Personen Anklage zum Landgericht Köln wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung erhoben. Zwei Angeschuldigten wird vorgeworfen, im September 2005 beim Aushub der Lamelle 11 auf ein Hindernis gestoßen zu sein, das sie nicht beseitigen konnten. Die Angeschuldigten sind in diesem Zusammenhang hinreichend verdächtig, entgegen den technischen Regeln eine Meldung an ihre Bauleitung unterlassen und den Aushub eigenmächtig fortgesetzt zu haben. Dabei schufen sie im Schatten des nicht beseitigten Hindernisses eine „Erdplombe“, die am 03.03.2009 schlagartig nachgab. Durch die so geschaffene Öffnung in der Schlitzwandlamelle wurden innerhalb kürzester Zeit große Mengen Bodenmaterial von außen ins Innere der Baugrube umgelagert, was zu einem Entzug der stützenden Wirkung des Bodens unterhalb der angrenzenden Bebauung und damit zum Einsturz der Gebäude sowie zum Tode zweier Anwohner führte. Diesen Angeschuldigten wird fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Baugefährdung vorgeworfen, weil sie die technische Ursache für den Einsturz gesetzt haben sollen und ihr Verhalten beim Aushub einen Verstoß gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik bei der Ausführung eines Bauvorhabens darstellt.

Bei den übrigen fünf Angeschuldigten handelt es sich um Personen mit Prüfungs- und Überwachungsaufgaben. Diese Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, die Herstellung der Lamelle 11 im September 2005 nicht mit der gebotenen Sorgfalt begleitet bzw. überwacht und während des Aushubs der Baugrube in 2007 und 2008 eine gebotene Kontrolle der Schlitzwandfugen unterlassen zu haben. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Nichtbeachtung der erforderlichen Sorgfalt bei der Ausübung ihrer Prüf- und Überwachungspflichten die Verstöße bei der Herstellung der Lamelle 11 weder bemerkt noch in späteren Bauphasen auf markante Auffälligkeiten im Fugenverlauf, die auf das Vorhandensein einer Fehlstelle hindeuteten, entsprechend reagiert zu haben. Diesen Angeschuldigten wird ebenfalls fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen, drei von ihnen wird darüber hinaus auch Baugefährdung bei der Leitung und Ausführung eines Bauvorhabens zur Last gelegt.

Für die Anklageerhebung hat die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren abgetrennt. Die Ermittlungen und die Untersuchungen der Sachverständigen der Staatsanwaltschaft dauern im Ursprungsverfahren nach wie vor an. Dort sind noch Sachverhalte zu begutachten, die unabhängig von der Unglücksursache den Tatbestand der Baugefährdung verwirklicht haben könnten. Die Sachverständigen begleiten daher auch weiterhin die im Zivilverfahren vor dem Landgericht Köln andauernde Beweiserkundung zum noch zu detektierenden Verlauf der festgestellten Fehlstelle.

Link: Historisches Archiv der Stadt Köln

Quelle: WDR, 24.5.2017; KSTA, 29.5.2017; Oberstaatsanwalt Bremer, Staatsanwaltschaft Köln, Pressemitteilung, 24.5.2017

Nachrichten aus dem Stadtarchiv Gera 2/2017

Auch mit seinem zweiten Informationsbrief im Jahr 2017 beleuchtet das Stadtarchiv Gera wieder schlaglichtartig einige spannende Episoden aus der Stadtgeschichte Geras und unterstreicht damit die inhaltliche Vielfalt seiner Archivbestände.

In Ausgabe 2/2017 der „Nachrichten aus dem Stadtarchiv Gera“ werden historische Gauner- und Vagabundenbanden im Reußenland, das Wirken Eduard Gottlieb Amthors (1820-1884) sowie des Fotografenmeisters Georg Lothar Tuncsik (1917-1977) in den Blick genommen. Ein Gastbeitrag ermöglicht Einblicke in Forschungen über die Veränderung der Industriestruktur Geras in der Zeit von 1880 bis zur beginnenden Weimarer Republik.

Abb: Georg Lothar Tuncsik beim Anfertigen von Aufnahmen im Regen (Foto: Stadtarchiv Gera)

Georg Lothar Tuncsik wird in Gera als Sohn des Schneidermeisters Anton Tuncsik und
dessen Frau Wally Elisabeth am 19. April 1917 geboren. – Das Stadtarchiv Gera hat zahlreiche Fotografien von Georg Tuncsik sowie einige Filme des von ihm gegründeten Amateurfilmstudios Gera im Bestand. Seine Bandbreite in der Motivwahl umfasst Stadtansichten, Fotografien aus Theaterproben und Abbildungen von Feierlichkeiten und Großveranstaltungen in Gera.

Sein grafisches Atelier betreibt er mit bis zu acht Angestellten. Das Hauptgeschäftsfeld ist die Großproduktion von handkolorierten Kinodias für die Kinowerbung und die Fertigung von Diapositiven für die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG). Weiterhin ist er als Theaterfotograf und als Fotograf für private Fotoaufträge tätig. Es entstehen zahlreiche Fotodokumentationen über Gera. 1949 erfolgt der Umzug in ein neues Fotoatelier in der Bärengasse, wo auch Lehrlinge ausgebildet werden. 1961 bezieht er sein eigenes Haus neben dem Fotogeschäft.

Im Kulturbund zur Demokratischen Erneuerung arbeitet Georg Tuncsik aktiv mit. 1949 ist er als Jurymitglied an der Fotoausstellung „Das Foto“ beteiligt. Im Jahr 1952 gründet er eine Filmgruppe, die sich später „Amateurfilmstudio Gera“ nennt. Zahlreiche Filme, die Gera und die Umgebung in den 50er bis 70er Jahren dokumentieren, entstehen in diesem Filmstudio des Kulturbundes. – Am 05. Juli 1977 verstirbt Georg Tuncsik nach einem längeren Krebsleiden in Gera.

Kontakt:
Stadtarchiv Gera
Gagarinstraße 99/101
07545 Gera
Tel. 0365/838-2140 bis 2143
stadtarchiv@gera.de

Quelle: Nachrichten aus dem Stadtarchiv Gera 2/2017, 15. Mai 2017

Das Erbbereiten – ein alter Rechtsbrauch beim Bergbau

Aus der Serie „Archivale im Fokus“ des Sächsischen Staatsarchivs

Während die Arbeit der Markscheider bei der gesamten Tätigkeit des Bergbaus oft in den Hintergrund trat, stand sie bei einer bergmännischen Zeremonie im Mittelpunkt: beim Erbbereiten.

Unter Erbbereiten oder erblichem Vermessen verstand man seit dem 17. Jahrhundert eine genaue, feierliche Vermessung eines Grubenfeldes, um das vermessene Feld für alle Zeit vor zukünftigen Ansprüchen angrenzender Gruben zu sichern. Eine Voraussetzung für ein Erbbereiten war die Erbwürdigkeit der zu vermessenden Grube. Das bedeutete, dass die Grube über einen längeren Zeitraum Gewinn abwerfen (»in Ausbeute stehen«) musste.

Abb.: Erbbereitungsbuch (SächsStA-F, 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 355) (© Sächsisches Staatsarchiv / Foto: Jens Kugler, Schätze aus dem Bergarchiv, Halle/S. 2008 (Veröffentlichungen des Sächsischen Staatsarchivs, Reihe A, Bd. 9), S. 50-51)

Bereits im 14. Jahrhundert finden sich erste Angaben zu dem Brauch des Erbbereitens. Damals sollte der Bergbau durch Wegfall fürstlicher Nebenlehen gefördert werden, womit größere Fundgruben als Erbgut verliehen werden konnten. Ursprünglich umfasste das Erbbereiten das feierliche Umreiten einer Fläche. »Weil in alten Zeiten alle öffentlichen Aufzüge zu Pferde geschahen, hielten die Bürgermeister bei dergleichen Vermessen einen Aufzug zu Pferde, dahero heisset das Erb-Vermessen noch zu dato das Erb-Bereiten (…). Jezo und in denen ältesten Zeiten wird es das Bereiten oder Erbbereiten genennet. Indem unsern Vorfahren alle Verrichtungen und Aufzüge zu Pferde halten gewohnet waren und aus eben dieser Ursache pflegten die Geschwornen der Stadt Freyberg, wenn etwas zu Erbe ausgegeben werden sollte, zu Pferde aus- und das Erbe zu umreiten«, schreibt Adolph Beyer in seinem bekannten Werk »Gruendlicher Unterricht von Berg-Bau, nach Anleitung der Markscheider-Kunst…« im Jahr 1749. Andere Deutungen führen den Begriff auf das Wort »beraiten« im Sinn von »berechnen « zurück.

Das Erbbereiten wurde meist feierlich unter bestimmten Ritualen durchgeführt. Die Bekanntesten waren: der Rücksprung, die Ohrfeige für die bezeugenden Bergjungen oder der Kampf der Bergjungen um das preisgegebene Bergleder, auf dem man die Erbbereitungsgelder ausgezahlt hatte. Über das durchgeführte Erbbereiten wurde ein entsprechender Bericht angefertigt und entweder in die Bergbücher oder in ein separat geführtes Erbbereitungsbuch eingeschrieben. Die Zeremonie war sehr kostspielig, die Gruben mussten sich die hohen Kosten für das Erbbereiten leisten können. Nicht zuletzt deswegen schaffte man den Jahrhunderte alten Brauch beim erzgebirgischen Bergbau ab. Das Erbvermessen wurde dagegen, sobald eine Grube in Ausbeute kam, beibehalten. Die markantesten Sachzeugen von Erbbereiten sind die nur noch in kleiner Zahl vorhandenen Erbbereitungs- oder Lochsteine und die unter Tage eingeschlagenen Grubenfeldgrenzen. Im 16. und 17. Jahrhundert wurden Erbbereiten in großer Anzahl durchgeführt. Ihre Zahl nahm in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts jedoch wieder erheblich ab. 1740 fand das letzte Erbbereiten im oberen Erzgebirge in Bärenstein statt. Zehn Jahre später hat man bei einem feierlichen Erbbereiten von fünf Freiberger Gruben diesen Brauch letztmalig vollzogen.

Abb.: Erbbereitungsbuch (SächsStA-F, 40010 Bergamt Freiberg, Nr. 355) (© Sächsisches Staatsarchiv)

Das hier abgebildete Erbbereitungsbuch enthält die Protokolle der feierlichen Vermessung (im Beisein von Oberbergamts- und Bergamtsbeamten, Gewerken, Grubenvorstand und Ratsmitgliedern der Stadt) und Vermarkung von Ausbeute führenden Grubenfeldern des Freiberger Reviers im Zeitraum von 1678 – 1781. Schon der kunstvoll gestaltete Einband mit Metallbeschlägen und Goldprägungen weist auf die Bedeutung des Geschehens hin. Die Frontseite ziert das kurfürstliche Wappen, die Initialen B A F (Bergamt Freiberg) sowie das Jahr der Anlage 1679. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch davon ausgehen, dass viele derartige Ereignisse ihren Niederschlag in dem Amtsbuch finden würden. Doch nur zwei Mal ist ein Erbbereiten eingetragen (1678 und 1750), es folgt noch eine vergleichsweise kurze Notiz über ein Erbvermessen im Jahr 1781, gut drei Viertel der vorhandenen, gebundenen Seiten sind unbeschrieben. Der Brauch war aus der Mode gekommen und fand nicht mehr statt.

Linkhttp://www.archiv.sachsen.de/

Quelle: Sächsisches Staatsarchiv, Archivale im Fokus, 8.5.2017

 

Stadtarchiv Sankt Augustin archiviert jetzt auch Webseiten

Online-Informationen werden damit für zukünftige Generationen gesichert

Als eines der ersten Kommunalarchive bundesweit archiviert das Stadtarchiv Sankt Augustin jetzt auch Webseiten. Ziel ist, auch Informationen die lediglich online bereitgestellt werden, dauerhaft im Stadtarchiv zu sichern und für Recherchen, vor allem aber für zukünftige Generationen aufzubewahren.

 

v.l.n.r. Ralf van Grinsven, Leiter der Stabsstelle Information und Kommunikation, und Stadtarchivar Michael Korn präsentieren das neue Archivierungssystem.

Der größte Teil des Archivbestandes besteht derzeit noch aus analogen Materialien, wie Büchern, Festschriften, Broschüren, Bildern, Zeitungen, Akten oder Plakaten. Hinzu kommen immer häufiger auch digitale Materialien wie Fotos, Videomaterial oder PDF-Dokumente. Auch die bei der Stadt vermehrt geführten elektronischen Akten werden, soweit sie archivwürdig sind, später digital in das Stadtarchiv übernommen.

Immer mehr Informationen werden jedoch nur noch im Internet veröffentlicht. Diese Informationen dauerhaft zu sichern ist eine zusätzliche Herausforderung für das Stadtarchiv Sankt Augustin.

Stadtarchivar Michael Korn: „Inhalte im Internet sind natürlich aus Sicht eines Stadtarchivs extrem kurzlebig: Seiten werden verändert, gelöscht, verschoben. Daher bestand bereits seit längerem der Wunsch, relevante Webseiten von Schulen, Vereinen, Firmen, sonstigen Institutionen oder Gruppen in Sankt Augustin zu archivieren.“ Mit Hilfe einer Software werden seit kurzem die für Sankt Augustin relevanten und öffentlich zugänglichen Webseiten als Zeitschnitte in einem langzeitspeicherfähigen Format gesichert.

Zu bestimmten Terminen, zum Beispiel jährlich, werden die Seiten „abfotografiert“ und als Bilddatei im jpg-Format ergänzt durch XML-Dateien für Struktur- und Inhaltsdaten gespeichert. Anschließend können die Seiten, einschließlich der zum Zeitpunkt des Zeitschnitts vorhandenen Links, angezeigt werden und stehen auch im Volltext für Recherchezwecke im Stadtarchiv zur Verfügung.

Allerdings gelingt keine hundertprozentige Archivierung der Webseiten. Zu unterschiedlich sind die eingesetzten Techniken und nicht immer werden vorhandene Standards bei der Webseitenerstellung genutzt. Die bisherige Erfahrung zeigt, das etwa zwei Drittel der Webseiten in unterschiedlicher Qualität archiviert werden können. Aber auch wenn nicht das gesamte Online-Angebot gesichert werden kann, ist das Projekt erfolgreich.

Michael Korn: „Fast alles würde ohne zeitnahe Archivierung sonst endgültig verschwinden. Und natürlich ist auch der analoge Bestand nie vollständig.“

Quelle: Stadt Sankt Augustin, Pressemitteilung, 9.5.2017 Weiterlesen

Kreis- und Kommunalarchiv Bentheim feierlich eröffnet

„Dieses Projekt ist wie ein 6er im Lotto“ freute sich Dr. Birgit Kehne vom Niedersächsischen Landesarchiv. Im Rahmen ihres Festvortrages zur Eröffnung des neuen Kreis- und Kommunalarchivs des Landkreises Grafschaft Bentheim auf dem ehemaligen NINO-Gelände in Nordhorn wies sie darauf hin, dass es sehr selten vorkomme, dass sie zu einer solchen Veranstaltung geladen werde. Zuvor hatten auch Landrat Friedrich Kethorn und Nordhorns Bürgermeister Thomas Berling auf den Leuchtturmcharakter des neuen Archivs hingewiesen.


Abb.: „Mein großer Wunsch ist es nun, dass in diesem Gebäude das passieren kann, wofür wir es gebaut haben: die aktive und lebendige Auseinandersetzung mit der Geschichte der Region, die uns vielleicht hier und da den Weg aufzeigen kann, wie die Zukunft zu gestalten ist“, so Landrat Friedrich Kethorn während der Eröffnungsveranstaltung (Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim).

Zu einer lebendigen Gesellschaft gehöre es, so Landrat Friedrich Kethorn in seinen Grußworten, die Erinnerung an die eigene Geschichte präsent zu halten. Dafür seien insbesondere Kommunen als Orte des Geschehens maßgeblich verantwortlich. Außerhalb der Museen beginne in der Regel die erste Begegnung mit der Geschichte im eigenen Elternhaus, später dann im Geschichtsunterricht in der Schule.

„Wir alle wissen aus eigener Erfahrung, wie verklärt Aspekte der Familiengeschichte im Verlauf der Jahre werden können: Details werden weggelassen, andere hinzugefügt. Auch was wir von vermeintlich objektiver Darstellung in den Schulbüchern halten können, zeigen uns Beispiele jüngster deutscher Geschichte überdeutlich. Was also bleibt, um sich ein Bild von der Vergangenheit zu machen? Es bleiben Karten, Urkunden, Bilder, Zeichnungen, Nachlässe, Akten und Protokolle und all die werden ab sofort an einem eigens dafür geschaffenen Ort zusammengeführt: dem Kreis- und Kommunalarchiv“, so Landrat Kethorn.

Abb.: Freuen sich über das neue Domizil (v.l.n.r.): Bernhard Jansen und Marion Winter (Landkreis, Kultur und Denkmalschutz), Gerlinde Schmidt-Hood (nifbe), Christian Lonnemann (Kreisarchivar), Ruth Diekel und Sonja Scherder (GBT) (Foto: Landkreis Grafschaft Bentheim).

Schon die Aufzählung von archivwürdigem Schrifttum mache uns deutlich, dass dieses Archiv mehr sei als eine verlängerte Altaktenregistratur der Verwaltung von Landkreis oder Kommunen, mehr als eine verstaubte Aufbewahrungszentrale. Hier entstehe ein lebendiges Archiv mit Präsenzbibliothek, Einzel- und Gruppenräumen, mit Leseecken und Computerarbeitsplätzen. Der Rahmen sei gesteckt, jetzt gelte es, diesen mit Leben zu füllen, so der Landrat.

Das Kreis- und Kommunalarchiv entstand als PublicPrivatePartnership-Projekt, der Partner der Verwaltung war die Firma H. F. Wiebe GmbH & Co. KG aus Achim bei Bremen. Der Bürgermeister der Stadt Nordhorn, Thomas Berling, freute sich in seinem Grußwort darüber, dass nun nicht mehr allein die Stadt Bad Bentheim über eine Burg verfüge, sondern ab sofort auch die Kreisstadt mit einer solchen werben können: mit der „Wissensburg“ Kreis- und Kommunalarchiv. Im Namen aller Grafschafter Städte, Samtgemeinden und Gemeinden, die den Neubau mitfinanziert haben und ihn auch mit ihren jeweiligen Archiven „bestücken“ werden, lobte er diese interkommunale Zusammenarbeit als „einmalig in Niedersachsen“.

Kreisarchivar Christian Lonnemann kam das Schlußwort zu, das er mit einem Goethezitat begann: „Ein Mann, der recht zu wirken denkt, muß auf das beste Werkzeug halten.“ Dieser Satz aus dem „Faust“ übertrug er auf sich und bedankte sich bei allen Beteiligten für das „Werkzeug“ Kreis- und Kommunalarchiv und das in ihn gesetzte Vertrauen. Auch wenn die eigentliche Arbeit nun erst begänne, sei er sicher an dieser Stelle Wichtiges leisten zu können. Im Anschluss an die Grußworte überreichte Architekt Harm Haslob die Schlüssel an Landrat Friedrich Kethorn.

Die interessierte Öffentlichkeit erhielt am 29.4.2017 bei einem „Tag der offenen Tür“ die Gelegenheit, das Kreis- und Kommunalarchiv und seine Möglichkeiten kennenzulernen.

Kontakt:
Landkreis Grafschaft Bentheim
Kreis- und Kommunalarchiv
Nino-Allee 2
48529 Nordhorn
Telefon: 05921 963524
Telefax: 05921 9653524
Christian.Lonnemann@grafschaft.de

Quelle: Grafschaft Bentheim, Pressemitteilung, 28.4.2017

Schätze aus dem Stadtarchiv Freising

Das „Archivstück des Monats“ – Hintergründe zur neuen Ausstellungsserie im Rathaus

Mit einer neuen, kleinen, feinen Reihe rückt das Stadtarchiv Freising ab Mai 2017 seinen Auftrag, aber auch Beispiele seiner „Schätze“, auf ungewöhnliche Weise in den Blickpunkt der interessierten Gesellschaft: Im monatlichen Wechsel wird ab sofort jeweils ein einzelnes Archivstück im Rathaus (erster Stock) ausgestellt, das mit einem begleitenden Text auch näher beschrieben wird.  Zum Debüt der neuen Reihe ist jetzt, im Mai 2017, ein Originalplakat zur Maifeier des Freisinger SPD-Ortsvereins vom 06. Mai 1900 zu sehen. Fast so spannend wie das Archivstück selbst ist die Skizze, mit der Florian Notter, Leiter des Stadtarchivs Freising, Ansatz und Auftrag der Archivarbeit knapp umreißt:

„Archive gehören wohl zu den unergründlichsten Institutionen, die eine Kulturgesellschaft zu bieten hat. Aufgrund der relativ abstrakten Materie und auch der Tatsache, dass sie über viele Jahrhunderte hinweg den Blicken der Öffentlichkeit entzogen waren, hat sich ein ambivalentes Bild von Archiven herausgebildet: eine Mischung aus fantastischer Wunderkammer und feuchtem Kellergewölbe, dazwischen Archivare und Historiker, die scheinbar aus der Zeit gefallen sind und misstrauisch auf ihren Schätzen sitzen.

Abb.: Archivstück des Monats (Foto: Stadtarchiv Freising)

Als Dienstleistungsbehörde „da“ für die Bürger/-innen
Ein solches Bild ist natürlich falsch. Ein Archiv wie das Freisinger Stadtarchiv ist eine öffentliche Einrichtung und eine Dienstleistungsbehörde, die in zweierlei Hinsicht für Bürgerinnen und Bürger da ist: Zum einen, weil sie – und das ist die Hauptaufgabe des Stadtarchivs – die kontinuierliche Überlieferung des Stadtgeschehens organisiert („records management“); alles Wesentliche, das sich in einer bestimmten Zeit im Bereich des Freisinger Stadtgebiets ereignet hat, wird idealerweise Eingang in die Überlieferung des Archivs finden und sich in den dortigen Beständen widerspiegeln. Die Überlieferungsbildung erfolgt nicht zufällig, sondern nach wissenschaftlichen Grundsätzen und detailliert ausgearbeiteten Strategien. Zum anderen ist das Stadtarchiv für Bürgerinnen und Bürger da, indem es die Zeugnisse vergangenen Geschehens für jede und jeden Interessierte(n) bereitstellt, freilich unter Wahrung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten.

Sehenswerte Beispiele aus dem umfangreichen Bestand
Die enorme Quantität und die Vielfalt der einzelnen Zeugnisse machen es, wenn man nicht gerade Mitarbeiter im Stadtarchiv ist, sehr schwer, einen Überblick darüber zu erhalten, was sich im Stadtarchiv alles verbirgt. Um ein bisschen mehr von dem zu zeigen, was zu den Beständen des Stadtarchivs gehört, wollen wir ab Mai 2017 jeden Monat ein Stück ausstellen und beschreiben“, so Notter.

Neben dem Original, das jeweils im ersten Obergeschoss des Freisinger Rathauses zu sehen ist (geöffnet montags bis mittwochs von  8 bis 16 Uhr; donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr; freitags von 8 bis 12 Uhr), wird das „Archivstück des Monats“ dankenswerterweise auch in den Freisinger Medien abgebildet und kurz erläutert. Und ein rascher Blick auf das wertvolle Original lässt sich sicherlich mit einem der nächsten Stadtbummel verbinden!

Kontakt:
Stadtarchiv Freising
Major-Braun-Weg 7 (Zimmer-Nr. 1.08 bis 1.10 im 1. Stock)
Telefon 08161/54 44 710
stadtarchiv@freising.de

Quelle: SZ, 3.5.2017