Eigenständigkeit bleibt erhalten
Das Kabinett der rot-rot-grünen thüringischen Landesregierung hat im zweiten Kabinettdurchgang das „Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Archivgesetzes“ beschlossen. Die Landesregierung wird nun den beschlossenen Gesetzentwurf Landtagspräsident Christian Carius zuleiten.
Im Konzept der Regierungskommission zur Reform der Thüringer Landesverwaltung war vorgesehen, die sechs selbständigen Staatsarchive – das Hauptstaatsarchiv Weimar, das Staatsarchiv Altenburg, das Staatsarchiv Greiz, das Staatsarchiv Rudolstadt, das Staatsarchiv Gotha und das Staatsarchiv Meiningen – zu einem Landesarchiv zusammenzulegen.
Zu der Zusammenlegung der sechs Staatsarchive zu einer Behörde, mit dem Ziel einer effizienteren staatlichen Archivverwaltung, erklärt Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten: „Mit dieser Reform der Organisationsstruktur der Staatsarchive wird eine Optimierung der Zuständigkeiten für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben und Verfahrensabläufe erfolgen. Zentralisierte archivübergreifende Planungen und Steuerungen der fachlichen Aufgaben machen die Aufgabenwahrnehmung in den einzelnen Häusern effizienter. Trotz der Zusammenlegung zu einer Behörde, bleiben die Standorte als kulturelle Einrichtung vor Ort erhalten.“
Im Vorfeld dieser Entscheidung hatte es aus einzelnen Staatsarchiven heraus deutliche Vorbehalte gegen diese Entwicklung gegeben, wie die Thüringische Landeszeitung berichtete. Letztlich setzten sich diese kritischen Stimmen aber nicht durch.
Das Landesarchiv wird die Behördenbezeichnung „Landesarchiv Thüringen“ führen. Die bisher selbständigen Staatsarchive werden zu Abteilungen des Landesarchivs und erhalten die Bezeichnung: „Landesarchiv Thüringen – Hauptstaatsarchiv Weimar“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Altenburg“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Greiz“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Gotha“, „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Meiningen“ und „Landesarchiv Thüringen – Staatsarchiv Rudolstadt“. Näheres zu Struktur und Organisation des Landesarchivs wird in einer Geschäftsordnung des Landesarchivs geregelt werden. Die Gesamtleitung des Landesarchivs Thüringen übernimmt der leitende Archivdirektor des Thüringer Hauptstaatsarchivs Weimar, Dr. Bernhard Post.
Quelle: Thüringer Staatskanzlei, Medieninformation 19/2016, 26.1.2016