Kreisarchiv Warendorf stellt standesamtliche Register zur Benutzung bereit

„Menschen machen Geschichte“ – Aber wie können diese „einfachen“ Menschen in den Archiven gesucht, gefunden und untersucht werden? Wo haben sie Spuren hinterlassen? Jeder, der im Gebiet des heutigen Kreises Warendorf seit 1874 geboren worden ist, geheiratet hat oder gestorben ist, wird bzw. wurde von einem Standesamt registriert. Diese so genannten Personenstandsregister werden für den gesamten Kreis im Kreisarchiv in Warendorf gesichert und für alle interessierten Benutzerinnen und Benutzer im Lesesaal bereitgestellt. Nur die Stadt Telgte verwahrt die Bände in einem eigenen Archiv.

„Die Personenstandsregister sind eine wahre Fundgrube für die Erforschung der eigenen Familie“, sagt Jannik Schröder, Auszubildender im Kreisarchiv, der sämtliche rund 1700 Registerbände verzeichnet hat. Der so entstandene Katalog kann über das NRW-Internetportal (www.archive.nrw.de) online eingesehen werden.

Im Gegensatz zu einer Bibliothek oder einem Museum befassen sich die Unterlagen in einem kommunalen Archiv wirklich mit jeder Person: Die standesamtlichen Register behandeln nämlich jeden gleich, so dass die Kerndaten eines jeden Menschen im Kreis auf ewig im Kreisarchiv gesichert sind. „An jeden wird man sich erinnern können, keiner wird vergessen“, so Archivmitarbeiter Ludger Pohlplatz. Jahr für Jahr transportiert er 2000 bestellte Bände aus dem Endarchiv im Keller in den Kreisarchiv-Lesesaal im Erdgeschoss des Kreishauses.

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Abb.: Fundgrube für Familienforscher: Im Kreisarchiv lagern Personenstandsregister ab 1874, die die Mitarbeiter Jannik Schröder (l.) und Ludger Pohlplatz auf Wunsch in den Lesesaal bringen (Foto: Kreis Warendorf).

Zu vielen Registereinträgen sind darüber hinaus weitere Unterlagen in den so genannten „Sammelakten“ überliefert. Mehr als 1200 dieser Sammelakten werden im Kreisarchiv verwahrt und sind wie die Personenstandsregister erschlossen sowie online recherchier- und bestellbar. „Im Mittelpunkt steht immer der einzelne Mensch“, so Jannik Schröder, der zusammen mit seinen Kolleginnen und Kollegen des Kreisarchivs jährlich hunderte von telefonischen und schriftlichen Anfragen beantwortet. „Viele sind ganz erstaunt, dass es so viele Informationen gibt, die sich nicht via Google oder Family Search ermitteln lassen“, so Jannik Schröder weiter.

Allerdings hat die Benutzung der Personenstandsregister auch Grenzen, die der Datenschutz bestimmt: So dürfen die Register, die Geburten beurkunden, erst nach 110 Jahren genutzt werden, die Heiratsregister erst 80 Jahre nach der Beurkundung und die Register zu den Todesfällen erst nach 30 Jahren.

Die persönliche Einsichtnahme der Register erfolgt im Lesesaal des Kreisarchivs in Warendorf, im Erdgeschoss des Kreishauses, Waldenburger Straße 2, Warendorf. Der Lesesaal hat von Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr und am Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet.

Quelle: Kreis Warendorf, Pressemitteilung, 8.10.2015

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