Ausstellung zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hessen

Das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden hat eine Wanderausstellung über die Aufarbeitung von nationalsozialistischen Verbrechen durch die hessische Justiz erarbeitet. Sie trägt den Titel „Die historische Wahrheit kund und zu wissen tun„. Der Titel ist ein Zitat von Fritz Bauer, der von 1956 bis zu seinem Tod 1968 als hessischer Generalstaatsanwalt amtierte und wichtige Beiträge zur Aufarbeitung der NS-Verbrechen leistete.

Abb.: Ausstellung 'Die historische Wahrheit kund und zu wissen tun.' Die justizielle Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Hessen

Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus war die Justiz als Handlangerin dieses verbrecherischen Systems zunächst diskreditiert. Die unter der NS-Herrschaft begangenen Straftaten beschäftigten seither immer wieder Ermittlungsbehörden und Gerichte, wenngleich mit unterschiedlicher Intensität. Unbestrittener Höhepunkt der Strafverfolgung war der „1. Frankfurter Auschwitz-Prozess„, den der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer auf den Weg gebracht hatte. Das Hessische Hauptstaatsarchiv dokumentiert in seiner Wanderausstellung über den Auschwitz-Prozess hinaus exemplarisch wichtige, in Hessen geführte NS-Verfahren der Nachkriegszeit.

Das ursprüngliche Verbrechen wird dabei seiner justiziellen Aufarbeitung gegenübergestellt. Die bemerkenswerte Ausstellung zeigt somit Opfer und Täter der Nazi-Zeit sowie die Staatsanwälte und Richter, die nach dem Krieg in Hessen Recht über die Verbrechen sprachen. Kurator Johann Zilien vom Hessischen Hauptstaatsarchiv hat dafür die Akten der Justiz in seinem Archiv ausgewertet, die nun erstmals in größerem Stil der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie sagen mehr, als der Laie von nüchternen Justizdokumenten erwarten würde, wie die FR konstatiert. In den Prozessakten finden sich Briefe, Postkarten und Persönliches.

Aus diesen Dokumenten spricht das Grauen des Nazi-Terrors. Die Prozessakten dokumentieren aber auch, auf welche Weise die Angeklagten in Schutz genommen wurden. Ein Gießener Psychiater attestierte beispielsweise dem früheren SS-Mann Hubert Gomerski,, der bereits am Verbrennungsofen der Tötungsanstalt Hadamar gestanden hatte und später als Wachmann im Vernichtungslager Sobibór eingesetzt wurde, dass „speziell bei ihm denkbar ungünstige Voraussetzungen zum Widerstand“ vorgelegen hätten – nämlich „Autoritätsgläubigkeit, Werkzeugpersönlichkeit, hohe Abhängigkeit vom Denken und Handeln seiner jeweiligen Bezugsgruppe“.

Die Aufarbeitung in der Ausstellung umfasst vor allem die Zeit von 1945 bis 1970, reicht aber auch bis zum Prozess gegen a href=“http://de.wikipedia.org/wiki/John_Demjanjuk“>John Demjanuk vor wenigen Jahren in München. Dabei zeigt sie, wie sich die Rechtsprechung im Laufe der Jahre veränderte. Schon kurz nach Kriegsende nahmen US-Militärgerichte ebenso wie unbelastete Justizbedienstete in den neu aufgebauten hessischen Behörden die Arbeit auf. Es gab zahlreiche Prozesse, teilweise drakonische Strafen – und mit dem Frankfurter Euthanasie-Prozess (1946-1948) ein herausragendes Verfahren.

Im Mai 2014 waren die 53 großformatigen Tafeln der Ausstellung im Foyer des Hauptstaatsarchivs in Wiesbaden zu sehen. Die Wanderausstellung kommt bis 2015 auch in andere Städte. Der Katalog umfasst die gesamte Ausstellung außer den Ton- und Filmdokumenten. Er kann auf der Internetseite www.hauptstaatsarchiv.hessen.de vollständig heruntergeladen werden.

Schulen können die Ausstellung als Poster erhalten. Ansprechpartner ist der Kurator Johann Zilien.

Kontakt:
Dr. Johann Zilien
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Mosbacher Str. 55
65187 Wiesbaden
Tel.: +49 (0) 611/8 81-1 16
Johann.Zilien@hhstaw.hessen.de

Quelle: Pitt von Bebenburg, Frankfurter Rundschau, 27.5.2014; Hessisches Hauptstaatsarchiv, Aktuelles.

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